Zitat von MustermannBlnAlles anzeigenUnd wenn - auch ich bin fein raus:
Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2005 der Firma
Steffens Krämerladen
wurde aufgrund der von mir gefertigten Buchführung, der vorgelegten Unterlagen und der erteilten Auskünfte erstellt.
Die Geschäftsführung hat mir versichert, daß die Buchführung sämtliche aufzeichnungspflichtigen Geschäftsvorfälle enthält. Die Bewertung des Vorratsvermögens war nicht Gegenstand meines Auftrags
Eine berufsübliche Vollständigkeitserklärung habe ich zu meinen Akten genommen.
Für die Durchführung des Auftrages und meiner Verantwortlichkeit sind auch im Verhältnis zu Dritten die als Anlage beigefügten "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften" in der Fassung vom 01. April 2002 maßgebend.
gibts da keine neueren?! mal azubi herpfeifen...