Zitat von Lars79nur will er ja hier nicht über seine Zahlungsbereitschaft bzw. -willigkeit hinsichtlich des Wettscheines täuschen. Sondern - im weitesten Sinne - darüber, dass die Regeln eines Spieles eingehalten worden sind. Und diese Festlegung gehört meines Erachtens in den Bereich der Vertragsparteien. Is halt ne knifflige Sache. Allerdings glaub ich nicht dran, dass der BGH die konkludente Täuschung wirklich so weit zieht. Zumindest bin ich auf die Gründe gespannt.
Hab nie gesagt, dass er hinsichtlich seiner Zahlungsbereitschaft täuschen will, sondern nur eine andere - meiner Meinung nach gegebene - Selbstverständlichkeit als Beispiel benannt.
Sorry, aber wenn ich explizit erklären muss: "Nein, ich habe keinen Schiedsrichter bestochen", dann ist das für mich sowas von weit hergeholt wie sonst nich viel. Und das Argument "Bereich der Vertragsparteien" zieht hier genauso wie im Fall der Zahlungsbereitschaft.
Natürlich wirds darum gehen; bin auch gespannt, wie der BGH entscheidet.
Ich hoffe allerdings, dass der BGH "so weit" (was gar nicht weit ist) geht.