Kann der Mintal jetzt eigentlich morgen spielen oder muss er wegen der Erkältung aussetzen? Finde dazu leider nix in den News...
gegen Mainz langt auch die B-Elf
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Du meinst weil man dann hinterher ne Ausrede hat?
Hähähähähähähä
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Zivilgericht - Nürnberger Fan klagt gegen SSV Reutlingen. Zugehörigkeit zu gewaltbereiter Gruppierung umstritten
Heftiger Streit ums Stadionverbot
VON MARKUS PFISTERER
REUTLINGEN. Fußballfans haben die hässlichen Szenen noch vor Augen: Am Nikolaustag 2008 gastiert die zweite Mannschaft des 1. FC Nürnberg beim SSV Reutlingen. Aus dem Fränkischen angereist sind nicht die erwarteten 10 bis 15 Fans, sondern deren 53. Mit Hang zur Gewalt: Vor Spielbeginn prügeln sie sich mit Reutlinger Extrem-Fans, werfen einen an Krücken gehenden Mann um. Dann stürmen sie den eigentlich verschlossenen Gästeblock fünf, reißen massive Stahltore auf. Als die Mannschaften einlaufen, brennt es lichterloh in Block fünf.
Feuerwerkskörper fliegen Richtung Spielfeld, sengen eine Werbebande an. Der Schiedsrichter pfeift Minuten später als geplant an. Währenddessen kesselt die Polizei die Nürnberger Hooligans ein.
Später verhängt der SSV Reutlingen gegen sie Stadionverbote - die bundesweit für alle Spiele der ersten vier Fußballligen gelten. Nach einem kürzlich erlassenen Urteil des Bundesgerichtshofs sind solche Stadionverbote selbst dann zulässig, wenn ein Fan selbst gar nicht randaliert, aber einer gewaltbereiten Gruppe angehört.
Wechsel von Block zu Block
Um diese Problematik geht es auch im Fall eines 28-jährigen Nürnberger Fans, der sich in der umzingelten Gruppe an der Kreuzeiche befand. Mit seinem Anwalt Ralf Peisl hat er gegen das Stadionverbot geklagt, das der SSV Reutlingen gegen ihn erlassen hat. Auf die nach den DFB-Richtlinien maximal möglichen drei Jahre ist es befristet, also bis Ende 2011. Bei der gestrigen Verhandlung vor der namentlich nicht genannt werden wollenden Zivilrichterin saßen den beiden der SSV-Sicherheitsbeauftragte und Rechtsanwalt Markus Kopf gegenüber.
»Ich bin nicht Mitglied der Gruppe, sondern nur von Block vier in Block fünf gewechselt, weil Block vier zu voll war. Die Tür zu Block fünf war bereits offen, als ich rein bin«, rechtfertigte sich der Kläger und gab eine Eintrittskarte für Block vier zu Gericht. Die SSV-Verantwortlichen bestreiten einen derart harmlosen Stadionspaziergang. »Die Gruppe war sehr schnell abgeriegelt«, betonte der Sicherheitsbeauftragte. »Nur drei Fans sind unter den Augen der Polizei zulässig von einem Block in den anderen gewechselt.« Der 28-Jährige sei nicht unter ihnen gewesen. Also doch ein schneller Sprung in die Extremtruppe?
Aufgeheizt war die Atmosphäre nicht nur rund ums Spiel, sondern auch vor Gericht. Die beiden Anwälte versprühten reichlich Verbalgift. Peisl wähnte seinen Mandanten zu Unrecht der Straftaten bezichtigt und glaubt an eine Einstellung der strafrechtlichen Ermittlungen. Der Kläger rechnet sich gar nicht zur Nürnberger Ultra-Fanszene, will nur Einzelne aus dieser vom Sehen her gekannt haben. Ansonsten sei er ein »Groundhopper«, der mit einem Kumpel bundesweit möglichst viele Fußballspiele besuche und nie durch Gewalt aufgefallen sei.
SSV-Anwalt Kopf dagegen will dem 28-Jährigen die Zugehörigkeit zur gewaltbereiten Gruppe auch mithilfe polizeilicher Zeugen und Ermittler-Akten nachweisen, die bereits diverse Leitz-Ordner füllen. Der SSV geht aufs Ganze, will die Abweisung der Klage und damit die Bekräftigung des Stadionverbots. Einen Vergleichsvorschlag der Richterin, das Verbot auf eineinhalb Jahre zu begrenzen, schlug Kopf für den Verein aus. Der Fan könne nicht nachweisen, auf zulässigem Weg in den Gästeblock gelangt zu sein. Zudem will der Verein einen Präzedenzfall vermeiden: »Dann stehen anschließend die anderen 52 damals Eingekesselten auf der Matte.«
Erste Zeugen im Januar
Weil kein Vergleich zustande kam, ist nun eine umfangreiche Beweisaufnahme mit vielen Zeugen nötig. Den ersten Termin dazu hat die Richterin Ende Januar gefunden. Am Schluss könnte die Beweislast den Ausschlag geben: Der klagende Fan muss nachweisen, dass das gegen ihn erlassene Stadionverbot nicht rechtens war, um dessen Aufhebung im Urteil erwirken zu können.
sauber
was fürn konter ... is ben johnson sprintcoach bei euch
glückwunsch
Sauber Schäfer ! Denk mal der schaut den Rest der Vorrunde zu !
Sauber Schäfer ! Denk mal der schaut den Rest der Vorrunde zu !
meinste, weil der mit seinem bein da hängen geblieben is
Sauber Schäfer ! Denk mal der schaut den Rest der Vorrunde zu !
Was der Kollege Wolf da in bester Olli-Kahn-Manier gegen Dzeko gemacht hat, würde das eher rechtfertigen....
Gratulation
schönes spiel, und wieder kriegen die wölfe auf die mütze
fein fein
Scheiß FCN Scheiß FCN Scheiß FCN:)
Scheiß FCN Scheiß FCN Scheiß FCN:)
Scheiß FCN!! Scheiß FCN!! Scheiß FCN!!
Scheiß FCN Scheiß FCN Scheiß FCN:)
Die sind mir latte,
aber scheis.s Sc Freiburg,scheis.s Sc Freiburg, scheis.s sc Freiburg
Scheiß FCN!! Scheiß FCN!! Scheiß FCN!!
Und n´Ex-Fürther macht die Hütte...
21.11.2009, 17:38
Sauber Schäfer ! Denk mal der schaut den Rest der Vorrunde zu !
Da kennt sich jemand aus....
dank Günther Koch lässt sich das gerade noch aushalten
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