Auch jurustisch haben sich damit alle Businsassen zum Mitwisser und damit Mittäter gemacht. Keiner (auch nicht der Busfahrer) haben versucht eine Abfahrt (=Flucht) zu verhindern.
Kurzinfo zu Mittäterschaft: es müssen, wie beim Täter, die geforderten Tatbestandsmerkmale erfüllt sein. Eine bloße Anwesenheit oder ein Wissen um eine Straftat ergibt keine Mittäterschaft. Zumindest nicht nach dem Deutschen Strafrecht.