Jetzt macht Euch doch nicht schon wieder so verrückt wie 2006 (Mister Capsoni!
). Klar wird der Besteller dorthin marschieren, seine zwei Voucher vorlegen (mit einem Ausweis - und zwar seinem) und dann dafür beide Originaltickets erhalten.
Verhindern kann dies nur ein vorzeitiges Ausscheiden der Franzosen.
Merkwuerdig: habe zwei Voucher bestellt mit den Daten meines Fraus (Utilisateur 1) und meines Tochters (Utilisateur 2). Auf den Voucher steht aber meine Name. Wer ist denn da der Besteller: meine Frau oder ich