Quelle?
Antwort meiner Kasse:
Sehr geehrter Herr Fahnder,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Kostenübernahme für Schutzimpfungen ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert Koch Instituts (RKI Startseite) hat in ihren Richtlinien festgelegt, wann den Krankenkassen bzw. den anderen Kostenträgern eine Kostenübernahme zu empfehlen ist. Diese Richtlinien sind für die Leistungsbeurteilung aller gesetzlichen Krankenkassen maßgebend.
Die STIKO empfiehlt die FSME-Schutzimpfung:
- für Personen, die in Risikogebieten wohnen oder arbeiten und dabei ein Zeckenbissrisiko haben
- für Personen, die sich aus anderen Gründen (z.B. Urlaub) in Risikogebieten aufhalten und dadurch gegenüber Zecken exponiert sind.
Versicherte, die sich in Ihrer Freizeit in Zeckenrisikogebieten aufhalten und dort dem Risiko eines Zeckenbisses ausgesetzt sind, sollten sich aufgrund des erhöhten Infektionsrisikos gegen FSME impfen lassen.
Stellt Ihr Arzt fest, dass die medizinischen Voraussetzungen nach der STIKO für diese Impfungen erfüllt sind, erfolgt die Abrechnung der Behandlungskosten sowie eines Impfstoffes über die Krankenversichertenkarte.
Eine Erstattung von Privatrechnungen durch die ******* ist grundsätzlich nicht möglich.
Die erwähnte Schutzimpfung ist vertraglich zwischen den jeweiligen kassenärztlichen Vereinigungen der Bundesländer und den gesetzlichen Krankenkassen vereinbart worden. Da jedoch in einigen Bundesländern die Abrechnung der Impfung nicht über die Versichertenkarte möglich ist, stellt Ihnen Ihr Arzt in diesen Bundesländern eine Privatrechnung aus. Diese können Sie dann zum Zwecke der Kostenerstattung bei der ******* einreichen.
Beachten Sie jedoch, dass derzeit nur der einfache Kassensatz kostenübernahmefähig ist.
Bitte setzen Sie sich bezüglich der geplanten Impfung(en) mit Ihrem Arzt in Verbindung.