Uli H. musste sich auch schon übelsten Beleidigungen über sich ergehen lassen. Da hat sich niemand aufgeregt.

Hopp will Dortmund Fan anzeigen
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Nein, aber es macht unverständlich, dass das niemanden interessiert. Und es macht unverständlich, dass sich hier Offizielle quer durch die BuLi äußern, die dann beim nächsten Spiel über den Schiri herledern und damit nur Nachahmer provozieren.
du schiri?
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Was hat das mit verteidigen zu tun!?
Wenn Hopp ankündigt, eine Strafanzeige zu stellen, braucht er sich nicht zu wundern, dass ihm Juristen erklären, dass die Aktion keinen Straftatbestand erfüllt.
Dass die Aktion als solche hirnrissig ist, ist wohl klar. Trotzdem kräht wie gesagt auch kein Hahn nach, wenn nächsten Samstag wieder irgendein Schiri aufs Übelste beschimpft wird. Und dass das Nachahmer findet, sieht man jedes WE in den Kreisligen.
dann mal viel spaß mit den fadenkreuznachahmern in der kreisliga
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Und wir dürfen uns wieder J**** Berlin anhören.
da erkennt man doch mal wieder den intellekt von fußballfans
kies -
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ich sag mal § 130 a StGB (Anleitung zu Straftaten) und/oder § 126 StGB (Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten)
genau wo sind die Juristen
ich denk mal wenn der Typ sich jetzt nen Anwalt nimmt, dann wird der sich sicherlich in nem persönlichen Brief beim Hopp entschuldigen...dem geht doch jetzt sicher der Arsch auf Grundeis, obwohl wenn das so ne Flachbirne ist, dann ist der Spinner sicher auch noch stolz drauf, dass er jetzt im Rampenlicht steht
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ich sag mal § 130 a StGB (Anleitung zu Straftaten) und/oder § 126 StGB (Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten)
Mögen zwar auch wieder Feinheiten sein: Aber für § 126 StGB muss die angekündigte Tat bereits über die Planung hinaus sein und der Äußernde (hier Fan) zum Ausdruck bringen, er werde sie selbst vornehmen. Für § 130 StGB müsste die Schrift/Abbildung eine Anleitung zur Begehung des Verbrechens darstellen. Beides offensichtlich nicht der Fall.
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naja, zumindest das Thema Stadion dürfte für den n Weile erledigt sein, also hats auch was gutes - wieder ein Depp weniger
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mischi R.I.P.
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du schiri?
Nein, ich nix Schiri
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naja, zumindest das Thema Stadion dürfte für den n Weile erledigt sein, also hats auch was gutes - wieder ein Depp weniger
kagge is nur, das 3 neue erscheinen -
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Mögen zwar auch wieder Feinheiten sein: Aber für § 126 StGB muss die angekündigte Tat bereits über die Planung hinaus sein und der Äußernde (hier Fan) zum Ausdruck bringen, er werde sie selbst vornehmen. Für § 130 StGB müsste die Schrift/Abbildung eine Anleitung zur Begehung des Verbrechens darstellen. Beides offensichtlich nicht der Fall.
wat machste eigentlich beruflich
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wat machste eigentlich beruflich
hört sich na Jura-Erstsemester an -
hört sich na Jura-Erstsemester an
un das bestimmt nach 5 tagen abgebrochen -
@Carsten: Deine Verteidungsmaschinerie gegenüber diesem Vollpfosten kann ich echt nicht nachvollziehen - schick mir doch mal dein passbild - werde ein fadenkreuz draufmachen und das ganze ins netz stellen - natürlich nur zum spaß - DENK MAL NACH!!!
kiesWas ist daran nicht nachzuvollziehen.
Ihr vermischt einfach 2 Ebenen miteinander, die nichts miteinander zu tun haben:
1.) die persönliche Ansicht, was man von so ner Aktion hält--> Ich halte nichts davon, weil es über eine vernünftige Äußerung einer Kritik an der Person Hopp hinausgeht.
2.) die strafrechtliche Ebene --> Es ist nun mal halt kein Straftatbestand. Nicht jede Äußerung, die man - zu Recht - kritisiert und als übertrieben und vollkommen misslungen bewertet, erfüllt einen Straftatbestand, auch wenn man sich das vielleicht wünscht. Daher hat das nichts mit Verteidigung des "Fans" oder seiner Äußerung zu tun, sondern ist einfach Wiedergabe der rechtlichen Lage. -
wat machste eigentlich beruflich
§§-Verdreher
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wat machste eigentlich beruflich
RAF-Anwalt (ist aber auch nur ein scherz!!!)
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