für dich einen netten auszug, dass dir das fahren vergeht...
Sie kommen mit dem eigenen KFZ in die Ukraine. Das Auto wird in den Pass des Fahrers eingetragen. Einer problemlosen Ausreise steht somit nichts mehr im Wege. Was passiert aber mit dem KFZ wenn der Fahrer krank wird und mit z.B. Flugambulanz nach Hause geflogen wird oder vielleicht sogar (Gott möge das vermeiden) an einem z.B. Herzanfall stirbt ? Diese Frage wurde dem Konsultationsdienst Zoll gestellt und die Antwort ist ernüchternd:
Wenn der Fahrer krank wird und z.B. mit Flugambulanz nach Hause geflogen wird, bleibt sein Kraftfahrzeug in der Ukraine. Binnen eines Jahres (12 Monate) muss er in die Ukraine kommen und sein Auto heimbringen, so der Zollbeamte.
Zweite Variante mit einem Beauftragten dieses kranken Fahrers. Der Fahrer kann einer Person die Vollmacht (Notar usw.) geben. Der Beauftragte kommt dann in die Ukraine und fährt das Auto z.B. nach Österreich, Italien usw. ABER dafür, so der Beamte, seien so VIELE Papiere erforderlich, so viel Zeit (und auch Geld) in Anspruch genommen, dass es günstiger wäre, wenn der Fahrer wieder gesund ist und selber sein Auto abholt, sagte der Beamte.
Es geht auch anders, ein Tip aus der Praxis von "Doc":
Erst zu einem ukrainischen Notar, um die Erlaubnis der Benutzung für den (neuen) Fahrer bestätigen zu lassen. Dann zum örtlichen Zoll (z.B. in Kiew). Dort wurde das Fahrzeug aus dem Pass ausgetragen und in den Pass des neuen Fahrers eingetragen. Das war´s - Zeitaufwand etwa 1 Tag. In Deutschland braucht man keinen Notar. Da gibt es beim ADAC ein Formular für solche Fälle. (danke "Doc")
viel Spass an die Mietwagenfreunde