Da gibt es ja eine ganze Reihe von, die sicherlich auch zur Anwendung kommen:
nicht vorbestraft, seine Lebensleistung (das ist ein wirkliches Kriterium, nicht nur beim Uli
), zu einem frühen Zeitpunkt geständig (in seinem Fall bevor das Finanzamt etwas davon wusste), seine wesentlich höheren tatsächlich bezahlten Steuern, Schadenswiedergutmachung etc. pp.
Ob er zu einem früh genügenden Zeitpunkt geständig war steht noch garnicht fest. Das Finanzamt hat die Selbstanzeige ja abgelehnt. Und von "seine wesentlich höheren tatsächlich bezahlten Steuern" kann man bei 15 Millionen die er hinterzogen und noch nicht gezahlt hat ja wohl kaum sprechen. Bliebe evtl. nur sein Lebenswerk ürig. Ob das reicht?
Es wird auf jeden Fall spannend, was passiert.