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Print@home-Gebühren bald unzulässig ?​

  • mokkatoni
  • 9. September 2016 um 14:23
  • mokkatoni
    Tooor-Urgestein
    Reaktionen
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    Beiträge
    1.019
    • 9. September 2016 um 14:23
    • #1


    Interessante Gerichtsentscheidung und wenn das Urteil rechtskräftig wird, wohl auch für Fußballtickets relevant…



    https://www.verbraucherzentrale.nrw/zusatzkosten-b…aendler-eventim

    https://www.verbraucherzentrale.nrw/link1191732A



    Pressemitteilung vom 01.09.2016

    Verbraucherzentrale NRW gewinnt Klage gegen Eventim
    Entgelt für Tickets zum Selbstausdrucken und zusätzliche Bearbeitungsgebühr für Versand unzulässig
    Für die elektronische Übermittlung einer Eintrittskarte zum Selbstausdrucken dürfen pauschal keine "Servicegebühren" in Höhe von 2,50 Euro verlangt werden. Das hat das Landgericht Bremen auf Grund einer Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen die CTS Eventim AG & Co KGaA entschieden (Az.: 1-O-969/15 – nicht rechtskräftig). Auch ein Entgelt in Höhe von 29,90 Euro für einen "Premiumversand inkl. Bearbeitungsgebühr" hält das Gericht für unzulässig.Wer Eintrittskarten für Konzerte, Sportevents oder andere Veranstaltungen über das Internet kauft, muss über den Ticketpreis hinaus zumeist auch zusätzliche Kosten für den Versand oder die Hinterlegung der Tickets einkalkulieren. Der Online-Händler Eventim bietet seinen Kunden in vielen Fällen auch die Möglichkeit, Eintrittskarten als "ticketdirect" zu bestellen. Dabei werden die Tickets nicht per Post zugeschickt, sondern nach elektronischer Übermittlung – zum Beispiel per E-Mail – am heimischen Computer selbst ausgedruckt.
    Dies ist zwar praktisch, führte aber in der Vergangenheit zu Verärgerung bei den Kunden. Denn obwohl für den Anbieter beim Versand weder Material- noch Portokosten anfallen, bat er für die Selbstausdruck-Variante per "Servicegebühr" in Höhe von 2,50 Euro zur Kasse.
    Dieses Entgelt hält die Verbraucherzentrale NRW für unzulässig. Der Grund: Wer Eintrittskarten über das Internet verkauft, muss diese den Kunden auch übermitteln. Hierfür darf nach Meinung der Verbraucherschützer nur ein gesondertes Entgelt verlangt werden, wenn dem Verkäufer Kosten wie etwa das Porto beim postalischen Versand entstehen.
    Da nicht nur Marktführer Eventim für die "print@home"-Option Geld verlangt, hatte die Verbraucherzentrale deshalb sechs weitere Online-Ticketplattformen abgemahnt: ADticket, Ticketmaster, ReserviX, easyticket, BonnTicket und D-Ticket. In einem Musterverfahren erklärte nun das Landgericht Bremen die ticketdirect-Klausel von Eventim für unzulässig.
    Zugleich stutzten die Richter die Höhe des Entgelts bei postalischem Versand ordentlich zurecht. Auch hier folgte das Landgericht der Auffassung der Verbraucherzentrale. Per Klausel hatte sich der Branchenführer satte 29,90 Euro Versandkosten genehmigt: für eine einfache innerdeutsche Postzustellung inklusive Bearbeitungsgebühr. Eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr für den Versand dürfe der Anbieter jedoch nicht verlangen, da er vertraglich zum Verschicken der Tickets verpflichtet sei.
    Eventim hatte im Rahmen des Vorverkaufs für die AC/DC-Welttournee 2015 etliche Fans verärgert, die sich im Rahmen des Bestellvorgangs mit dem alternativlosen "Premiumversand" der Tickets konfrontiert sahen. Aber nur der Preis für den Versand war Premium.
    Sollte das Urteil rechtskräftig werden, müsste Eventim nach Auffassung der Verbraucherzentrale sowohl eingenommene Entgelte für "ticketdirect" als auch die im Rahmen des AC/DC-Vorverkaufs zu Unrecht erhobenen Premiumversand-Entgelte an die Kunden zurückzahlen.
    Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
    Stand: 01.09.2016


    Zusatzkosten beim Online-Tickethändler Eventim: Servicepauschale
    fürs Selbstausdrucken und Bearbeitungsgebühren für Versand unzulässig
    LG Bremen vom 31.08.2016 (1 O 969/15)

    Der Online-Händler Eventim bietet seinen Kunden, neben dem postalischen Versand, in vielen Fällen auch die Möglichkeit, Eintrittskarten als "ticketdirect" zu bestellen. Dabei werden die Tickets nicht per Post zugeschickt, sondern nach elektronischer Übermittlung – zum Beispiel per E-Mail - am heimischen Computer selbst ausgedruckt. Obwohl für den Anbieter dabei weder Material- noch Portokosten anfallen, forderte er für die Selbstausdruck-Variante eine "Servicegebühr" in Höhe von 2,50 Euro.
    Diese Regelung hat das das Landgericht Bremen gekippt. Werden Eintrittskarten über das Internet verkauft, müssen diese den Kunden auch übermittelt werden. Ein gesondertes Entgelt darf nur dann gefordert werden, wenn dem Verkäufer auch zusätzliche Kosten entstanden sind. Die festgelegte pauschale Summe von 2,50 Euro ist damit nicht zulässig.
    Auch beim regulären postalischen Versand, den Eventim anbietet, wird nach Meinung des Gerichts ein unzulässiges Entgelt in Höhe von 29,90 Euro für einen "Premiumversand inkl. Bearbeitungsgebühr" gefordert. Der Anbieter darf eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr für den Versand nicht verlangen, da er vertraglich zum Versand der Tickets verpflichtet ist. Es handelt sich hierbei um eine Hauptleistungspflicht.
    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


    Soweit nichts anderes angegeben ist, sind alle in unserer Datenbank enthaltenen Urteile rechtskräftig.

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    • 9. September 2016 um 14:44
    • #2

    Naja, wird nicht lange Bestand haben in meinen Augen.

    Letztlich nutzen viele (grade Vereine) hierfür Software, welche sie lizenzieren müssen. Diese Kosten werden ganz sicher (auch zurecht) weitergereicht.
    Kann kir deshalb allenfalls vorstellen, das hier eine Umbenennung des Postens erfolgt.

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    • 9. September 2016 um 22:13
    • #3
    Zitat von eagle

    Naja, wird nicht lange Bestand haben in meinen Augen.

    Letztlich nutzen viele (grade Vereine) hierfür Software, welche sie lizenzieren müssen. Diese Kosten werden ganz sicher (auch zurecht) weitergereicht.
    Kann kir deshalb allenfalls vorstellen, das hier eine Umbenennung des Postens erfolgt.

    Das halte ich wiederum für Unsinn, die Lizenzgebühren müssen im Ticketpreis integriert sein, so wie überall anders auch, das sind ganz normale Gemeinkosten. Letztendlich werden die Tickets an sich dann halt teurer.


    wer das liest und brasi heißt, ist doof :winke:

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    • 9. September 2016 um 22:21
    • #4

    Unsinn ist, Lizenzgebühren für Onlinetickets in den Preis für Versandtickets zu legen.
    Erst mal nachdenken Gandi!

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    • 9. September 2016 um 22:36
    • #5
    Zitat von eagle

    Unsinn ist, Lizenzgebühren für Onlinetickets in den Preis für Versandtickets zu legen.
    Erst mal nachdenken Gandi!

    Ist es überhaupt nicht, in Deutschland sind Endpreise anzugeben plus Versandkosten. Dass Eventim Lizenzgebühren für Software zahlen muss, interessiert keine Sau, das muss jedes andere Unternehmen, das Software nutzt, auch. Das ein Ticketsystem Geld kostet ist doch logisch, wo soll da jetzt der Unterschied zur Ladenmiete und dem Auto des Geschäftsführers liegen?

    Ich wüsste jetzt auch nicht, dass du im Sportgeschäft beim Trikotkauf noch extra Lizengebühren zahlen musst, die an den Verein übergeben werden :huebscher:


    wer das liest und brasi heißt, ist doof :winke:

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    • 9. September 2016 um 22:43
    • #6

    da muss ich gandi glatt zustimmen

    Wenn Ryanair ne Systemgebühr für das selber ausdrucken von Bordkarten nimmt geht das auch bei Gericht nicht durch

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  • eagle
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    • 9. September 2016 um 22:44
    • #7

    Vergleiche einfach weiter Äpfel mit Birnen...

    Ich rede übrigens nicht explizit von Eventim. Bei denen gehe ich sogar eher davon aus, das sie keine Lizenzkosten haben für Printkarten, sondern ein eigenes Verfahren eingekauft haben.

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    • 9. September 2016 um 23:12
    • #8
    Zitat von eagle

    Vergleiche einfach weiter Äpfel mit Birnen...

    Ich rede übrigens nicht explizit von Eventim. Bei denen gehe ich sogar eher davon aus, das sie keine Lizenzkosten haben für Printkarten, sondern ein eigenes Verfahren eingekauft haben.

    Dann erkläre mir mal, was die Print@home Lizenzgebür so besonders macht, dass die anders behandelt werden sollte, als jede andere Lizenzgebühr :gruebel:

    am besten schickst du das dann auch gleich an die Anwälte von Eventim, die scheinen mir auch arg in Erklärungsnot zu sein.


    wer das liest und brasi heißt, ist doof :winke:

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