Ich kopiere hier mal kurz was aus dem Ticker des Spiegels rein:
"Eine weitere Frage stellt sich: Wenn tatsächlich die Summe 27,2 Millionen Euro in der Selbstanzeige stand, wieso sind dann nur 3,5 Millionen Euro in der Anklageschrift gelistet?"
"Auch die Staatsanwaltschaft kannte die Summe von 27,2 Millionen Euro. In der Anklage standen aber deshalb 3,5 Millionen Euro, weil die weitere Steuerschuld nicht verifizierbar war. Das sei erst vor rund zwei Wochen möglich gewesen, als die Verteidigung weitere Unterlagen nachreichte. Auch das ist laut der Staatsanwaltschaft ein Grund, warum die Selbstanzeige unwirksam ist."
"Zuerst 3,5, dann 18,5 und jetzt hat die Verteidigung der Steuerschuld von 27,2 Millionen Euro zugestimmt. Sie werden sich wahrscheinlich ebenso wie wir fragen: Wie kam es dazu? Auch einem von uns befragten Steuerstrafrechtler geht das so: "Das sieht mir nicht mehr nach Verteidigungsstrategie aus, sondern nur noch nach Chaosmanagement. Auch die Aussage, wonach die höhere Summe in der Selbstanzeige enthalten gewesen sei, ist natürlich sehr unglaubwürdig, wenn man am Tag vorher ein Geständnis über eine niedrigere Summe abgelegt hat."
Entscheidend wird doch - nicht im Hinblick auf die Wirksamkeit, aber als gewichtiger Strafmilderungsgrund - sein, ob die Selbstanzeige alle relevanten Zahlen enthielt, aus denen man die Steuerschuld berechnen kann. Ob sich der Verteidiger in der Eile dann - was ohnehin schwierig genug ist -verrechnet hat oder nicht, ist doch Wurscht. Deswegen wird er sich heut mit der Korrektur nach oben hin einverstanden erklärt haben. Da gibt es bestimmt auch Bewertungsspielräume. Hauptsache, man hat damals alle Zahlen auf den Tisch gelegt (wenn es denn stimmt).
Und Verteidiger, die laufende Verfahren kommentieren, sind sowieso mit Vorsicht zu genießen. Das "Chaos" scheint bzw. kann einfach mit der späten Vorlage zu tun haben. Dafür kann der Verteidiger nichts. Und dass er nach wie vor behauptet, die Selbstanzeige sei wirksam, ist das Normalste der Welt, nämlich die Wahrnehmung seiner Aufgaben als Verteidiger.