bei solchen fällen hilft nur das eine, das arschloch ausfindig machen und dem ordentlich auf die birne hauen
so was machen wir hier generell nicht
bei solchen fällen hilft nur das eine, das arschloch ausfindig machen und dem ordentlich auf die birne hauen
so was machen wir hier generell nicht
bei solchen fällen hilft nur das eine, das arschloch ausfindig machen und dem ordentlich auf die birne hauen
ja birne eine eine reinhauen ist natürlich nie verkehrt.
ja ja .... und arme maskötchen habt ihr mit vergnügen verprügelt
ja ja .... und arme maskötchen habt ihr mit vergnügen verprügelt
Birne ist kein Maskottchen
Eine modifizierte Unterlassungserklärung hinschicken. Die findest du in dem Forum. Und dann alle zukünftigen Schreiben erstmal ignorieren.
Ja. so habe ich das jetzt auch mal rausgelesen. Morgen habe ich etwas Zeit, dann werde ich den Link mal genauer durchlesen und auch dort Info`s einfahren. Danke euch schon mal!!!
Ich drücke die Daumen, dass du aus der "Scheiße" wieder rauskommst!
Hatte ich leider auch schon ...
Wie schon erwähnt nicht bezahlen und nicht unterschreiben
Falls du mehr Infos brauchst gerne per PN
Hier findest du auch Infos
Zahlbar bis nächste Woche, ansonsten wird es richtig teuer.
Grundsätzlich ist es Privatpersonen gestattet, eine nicht benötigte Eintrittskarte im Internet oder direkt am Veranstaltungsort zu verkaufen. Es ist ihm sogar gestattet, dies gewinnbringend zu tun. Dies bedeutet, dass er für seine Eintrittskarte wesentlich mehr Geld verlangen darf, als er eigentlich bezahlt hatte.
Insbesondere Bundesligavereine sehen dieses Procedere nicht gerne. Um es zu unterbinden, haben sie in ihren AGB Klauseln eingebaut, gemäß derer ein Weiterkauf nicht gestattet ist. Wer es dennoch tut, muss mit Vertragsstrafen rechnen, die bis zu 2.500,- € hoch sein können. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Verhängung weiterer Sanktionen wie beispielsweise Stadionverbot. Derartige Klauseln sind jedoch unwirksam, da gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gegenüber privaten Weiterverkäufen kein generelles Widerverkaufsverbot besteht. Demzufolge sind auch die angedrohten Sanktionen unwirksam [BGH, 11.09.2008, I ZR 74/06].
Grundsätzlich ist es Privatpersonen gestattet, eine nicht benötigte Eintrittskarte im Internet oder direkt am Veranstaltungsort zu verkaufen. Es ist ihm sogar gestattet, dies gewinnbringend zu tun. Dies bedeutet, dass er für seine Eintrittskarte wesentlich mehr Geld verlangen darf, als er eigentlich bezahlt hatte.Insbesondere Bundesligavereine sehen dieses Procedere nicht gerne. Um es zu unterbinden, haben sie in ihren AGB Klauseln eingebaut, gemäß derer ein Weiterkauf nicht gestattet ist. Wer es dennoch tut, muss mit Vertragsstrafen rechnen, die bis zu 2.500,- € hoch sein können. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Verhängung weiterer Sanktionen wie beispielsweise Stadionverbot. Derartige Klauseln sind jedoch unwirksam, da gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gegenüber privaten Weiterverkäufen kein generelles Widerverkaufsverbot besteht. Demzufolge sind auch die angedrohten Sanktionen unwirksam [BGH, 11.09.2008, I ZR 74/06].
du fuxxx
pek
Schon Titten am Strand gesichtet ?
Grundsätzlich ist es Privatpersonen gestattet, eine nicht benötigte Eintrittskarte im Internet oder direkt am Veranstaltungsort zu verkaufen. Es ist ihm sogar gestattet, dies gewinnbringend zu tun. Dies bedeutet, dass er für seine Eintrittskarte wesentlich mehr Geld verlangen darf, als er eigentlich bezahlt hatte.Insbesondere Bundesligavereine sehen dieses Procedere nicht gerne. Um es zu unterbinden, haben sie in ihren AGB Klauseln eingebaut, gemäß derer ein Weiterkauf nicht gestattet ist. Wer es dennoch tut, muss mit Vertragsstrafen rechnen, die bis zu 2.500,- € hoch sein können. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Verhängung weiterer Sanktionen wie beispielsweise Stadionverbot. Derartige Klauseln sind jedoch unwirksam, da gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gegenüber privaten Weiterverkäufen kein generelles Widerverkaufsverbot besteht. Demzufolge sind auch die angedrohten Sanktionen unwirksam [BGH, 11.09.2008, I ZR 74/06].
schon klar. aber der bayern fan will auch weiterhin karten zugeteilt bekommen und keinen ärger wenn er die karte selbst nicht weiterverkauft hat.
pek
Schon Titten am Strand gesichtet ?
außer in der früh im spiegel
pek
Schon Titten am Strand gesichtet ?
strand is 400 treppen runta, was leider heisst dass man auch irgendwann hoch muss ... aber ich überwinde micht sicher in nächsten tagen
außer in der früh im spiegel
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quatsch, hab 20kg abgenommen, nix mehr davon zu sehen
quatsch, hab 20kg abgenommen, nix mehr davon zu sehen
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hast die uschi geärgert, dass sie dir nix mehr kocht
quatsch, hab 20kg abgenommen, nix mehr davon zu sehen
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hast überprüft, ob der Bauch nicht auf dem Handtuchhalter lag, als du auf der Waage standest
ihr glaubt aba auch jeden scheiß
bei solchen fällen....
p.s. es wurde oft genug hier geschrieben, lieber eine karte verfallen lassen und auf ein paar euros sitzen bleiben als einem totalen forum-anonymus ohne persönlichen kontakt karten geben. kann mächtig in die hose gehen und den ganzen scheiß isses nicht wert!
dass ich das mal sage: Stimme dir vollinhaltlich zu
Gleiches vor ca. 2 Jahren hier erlebt. Meine Sperre wurde nach 2-3 Wochen wieder aufgehoben, nachdem ich den ganzen e-mail-Verkehr mit dem besagten user dem FCB-Ticketing zugeschickt hatte. Dieser hatte darin sein Fehlverhalten eingeräumt und die Verantwortung für den Weiterverkauf übernommen. Es ging damals nochmal gut aus. Seitdem Bestellung nur noch Tickets zu Spielen beim FCB, zu denen ich selbst gehe oder wenn verhindert dann Weitergabe hier allseits bekannte user.
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