....beginnt mehr oder im Punkt 1b und hier insbesondere auf Seite 3 .
Möglich wäre , daß hierbei nur gemeint ist , wenn es eine angeordnete Quarantäne ich , ich denke aber , da es nach ISG geht , wird auch die Kita bzw. Schulschließung mit gemeint sein .
Keiner muss Urlaub nehmen. Es gibt nur keinen Anspruch in den Ferien, weil da die Schule ja auch ohne Infektion geschlossen wird.
Das ist bei Kurzarbeit übrigens auch so: Es gibt keine automatische Verpflichtung erst den Urlaub komplett zu nehmen und es gibt auch keine feste Verpflichtung erst mal alle Überstunden abzubauen. Das wiederum kann der Arbeitgeber natürlich als Regel setzen, aber Kurzarbeit hängt nicht davon ab. Das ist eine Empfehlung an die Arbeitgeber, nicht mehr. In Bezug auf Urlaub gilt nur, dass der Urlaub geplant werden muss. Wird aber gerne als Argumentation benutzt.