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Arbeitsrecht: Experten gefragt

  • MonsieuL
  • 1. Juli 2020 um 15:38
  • Norton51
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    • 1. Februar 2022 um 21:33
    • #101

    Die gute Nachricht: Es ist egal wie du das machst. :) Die Stundenzahl interessiert nicht beim Urlaubnehmen, die interessiert nur beim Urlaubsanspruch.

    Egal auf wie viele Tage du die Stunden verteilst, du kannst mit einem Urlaubstag nur einen Arbeitstag ausgleichen.

    Lös dich von diesen Stundenberechnungen, die führen zu nichts.

    Walk on, Walk on...

    Corner taken quickly... Origi!!! :klatsch:

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  • Flo0906
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    • 1. Februar 2022 um 21:53
    • #102
    Zitat von Norton51

    Die gute Nachricht: Es ist egal wie du das machst. :) Die Stundenzahl interessiert nicht beim Urlaubnehmen, die interessiert nur beim Urlaubsanspruch.

    Egal auf wie viele Tage du die Stunden verteilst, du kannst mit einem Urlaubstag nur einen Arbeitstag ausgleichen.

    Lös dich von diesen Stundenberechnungen, die führen zu nichts.

    Ich versuche es :mrgreen: Vielen Dank!

    Für mich ist das zwar noch nicht wirklich greifbar, weil wenn ich am Ende des Monats bei 40 rauskommen soll und ich eine Woche frei nehme, dann könnte man ja einfach zu mir sagen, da ich keine feste Anzahl an Stunden pro Tag habe, dass ich in den anderen 3 Wochen die 40 Stunden arbeiten soll, dann habe ich damit auch nichts gewonnen.

    Vielen Dank aber für die Erklärung :prof:

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  • Oliverfc
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    • 1. Februar 2022 um 22:08
    • #103

    Vorab, alles ohne Gewähr...

    Wenn du unregelmäßig arbeitest, musst du erstmal deine durchschnittliche Wochenarbeitszeit errechnen.
    Heißt: Du zählst alle Stunden zusammen die bisher gearbeitet hast und teilst sie durch die die Wochen, die du da arbeitest ( natürlich maximal auf 52 Wochen, wenn du schon so lange dabei bist ).
    Dann hast du die Zahl die aussagt, wie viele Arbeitstage pro Woche du leistest.

    Gesetzlich stehen dir 24 Tage Urlaub, bei einer 6 Tage Woche zu. Jetzt musst du rechnen. Man muss aufpassen, weil sich viele mit den 24 Tage und der 6 Tage Woche vertun. Wer, wie viele, eine 5 Tage Woche hat, hat einen gesetzlichen Mindestanspruch auf 20 Tage Urlaub pro Jahr. In der Regel hat man mehr, durch Tarifverträge, Betriebsvereinbaren oder sonstigem.

    Also wenn dein AG z.B. nur nach Gesetz Urlaub gewährt rechnest du:
    20:5 ( Urlaubsanspruch geteilt durch Wochenarbeitstage - also die Werte, einer Vollzeitkraft ) und multiplizierst mit deiner Wochenarbeitszeit.

    Dazu muss man auch sagen, dass die meisten AG wollen, dass der Urlaubsanspruch bis zum 31.12 weg ist und nur unter speziellen Bedingungen mitgenommen werden darf. Kann also sein, dass dein Urlaub verfallen ist. Je mehr irgendwo geschrieben ist, desto besser. Ansonsten gibt es da das Bundesurlaubsgesetz.

    So würde ich das sehen. Kann aber auch totaler Quatsch sein.

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  • Norton51
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    • 1. Februar 2022 um 22:45
    • #104
    Zitat von Flo0906

    Ich versuche es :mrgreen: Vielen Dank!
    Für mich ist das zwar noch nicht wirklich greifbar, weil wenn ich am Ende des Monats bei 40 rauskommen soll und ich eine Woche frei nehme, dann könnte man ja einfach zu mir sagen, da ich keine feste Anzahl an Stunden pro Tag habe, dass ich in den anderen 3 Wochen die 40 Stunden arbeiten soll, dann habe ich damit auch nichts gewonnen.

    Vielen Dank aber für die Erklärung :prof:

    Nun, normalerweise wird daher ja auch im Arbeitsvertrag festgelegt an wie vielen Tagen pro Woche die Stunden geleistet werden und eigentlich auch bei Teilzeit was die Arbeitstage sind. So flexibel wie das bei dir offensichtlich gehandhabt wird, muss man dann eben miteinander reden. - oder es weniger flexibel festhalten.

    Anders gesagt, wenn ihr keine Regeln vereinbart, kannst du dich halt auch auf keine berufen.

    Walk on, Walk on...

    Corner taken quickly... Origi!!! :klatsch:

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  • Travelinho
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    • 2. Februar 2022 um 06:08
    • #105
    Zitat von Norton51

    Nun, normalerweise wird daher ja auch im Arbeitsvertrag festgelegt an wie vielen Tagen pro Woche die Stunden geleistet werden und eigentlich auch bei Teilzeit was die Arbeitstage sind. So flexibel wie das bei dir offensichtlich gehandhabt wird, muss man dann eben miteinander reden. - oder es weniger flexibel festhalten.
    Anders gesagt, wenn ihr keine Regeln vereinbart, kannst du dich halt auch auf keine berufen.

    Wenn im AV nichts geregelt ist, dann gilt der Tarifvertrag bzw. das Gesetz.

    Gesetzlicher Urlaubsmindestanspruch bei einer 5 Tage Woche sind 20 Tage. Bezogen auf seine 10 Stunden Woche macht das also 5 Tage "Vollzeit-Urlaubsanspruch", also 40 Stunden bezahlten Urlaub im genannten Fall

    Kommerzfußball begrenzen - kein Pay-TV, keine Ticketbörsen, keine Wettanbieter

    Einmal editiert, zuletzt von Travelinho (2. Februar 2022 um 06:16)

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    • 2. Februar 2022 um 10:32
    • #106
    Zitat von Travelinho

    Wenn im AV nichts geregelt ist, dann gilt der Tarifvertrag bzw. das Gesetz.
    Gesetzlicher Urlaubsmindestanspruch bei einer 5 Tage Woche sind 20 Tage. Bezogen auf seine 10 Stunden Woche macht das also 5 Tage "Vollzeit-Urlaubsanspruch", also 40 Stunden bezahlten Urlaub im genannten Fall

    Laut der Minijob-Zentrale geht es bei der Ermittlung nur darum wie viele Werktage pro Woche gearbeitet wird und nicht darum wie viele Stunden er an den Werktagen arbeitet.

    Hier wird auch ein "Urlaubsrechner für Minijobber" angeboten :winke:

    Urlaubsanspruch auch für Minijobber

    Arbeitet ein Minijobber fünf Werktage pro Woche, stehen ihm 20 Urlaubstage zu, auch wenn er nur zehn Stunden in der Woche insgesamt arbeitet.
    Arbeitet ein Minijobber nur an zwei Werktagen pro Woche, stehen ihm nur acht Urlaubstage (2 x 24 / 6) zu, auch wenn er zehn Stunden in der Woche insgesamt arbeitet.

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  • Norton51
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    • 2. Februar 2022 um 10:39
    • #107
    Zitat von Travelinho

    Wenn im AV nichts geregelt ist, dann gilt der Tarifvertrag bzw. das Gesetz.
    Gesetzlicher Urlaubsmindestanspruch bei einer 5 Tage Woche sind 20 Tage. Bezogen auf seine 10 Stunden Woche macht das also 5 Tage "Vollzeit-Urlaubsanspruch", also 40 Stunden bezahlten Urlaub im genannten Fall

    Also ich bin kein Rechtsexperte. ich kenne da nur die Praxis. ;) Und da stelle ich halt stark in Frage, dass er einen Urlaubsanspruch auf Stundenbasis hat bzw einen solchen einfordern kann.

    Aber wie gesagt: ich bin kein Rechtsexperte :winke:

    Walk on, Walk on...

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  • Flo0906
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    • 2. Februar 2022 um 11:01
    • #108
    Zitat von Norton51

    Also ich bin kein Rechtsexperte. ich kenne da nur die Praxis. ;) Und da stelle ich halt stark in Frage, dass er einen Urlaubsanspruch auf Stundenbasis hat bzw einen solchen einfordern kann.
    Aber wie gesagt: ich bin kein Rechtsexperte :winke:


    Ich frage einfach mal nach. Da unsere Personalabteilung nicht in Deutschland sitzt, wollte ich zunächst sicher gehen, wie ich "argumentieren" kann bzw. wie es in der Theorie und Praxis läuft.

    @Travelinho Vielen Dank für den Link mit dem Rechner.

    Ich habe das ganze mal durchgespielt und komme auch immer auf die 40 Stunden.

    2 Stunden Arbeitszeit pro Tag x 20 Urlaubstage = "Wert" 40 Stunden

    8 Stunden Arbeitszeit pro Tag x 5 Urlaubstage = "Wert" 40 Stunden

    10 Stunden Arbeitszeit pro Tag x 4 Urlaubstage = "Wert" 40 Stunden

    Ich werde mal berichten, was mir gesagt wird. Vielen Dank allen!

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  • Dolly
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    • 2. Februar 2022 um 11:06
    • #109
    Zitat von Flo0906

    Ich frage einfach mal nach. Da unsere Personalabteilung nicht in Deutschland sitzt, wollte ich zunächst sicher gehen, wie ich "argumentieren" kann bzw. wie es in der Theorie und Praxis läuft.

    @Travelinho Vielen Dank für den Link mit dem Rechner.

    Ich habe das ganze mal durchgespielt und komme auch immer auf die 40 Stunden.

    2 Stunden Arbeitszeit pro Tag x 20 Urlaubstage = "Wert" 40 Stunden

    8 Stunden Arbeitszeit pro Tag x 5 Urlaubstage = "Wert" 40 Stunden

    10 Stunden Arbeitszeit pro Tag x 4 Urlaubstage = "Wert" 40 Stunden

    Ich werde mal berichten, was mir gesagt wird. Vielen Dank allen!

    Alles anzeigen

    Die gesetzlichen 20/24 Tage haben ihren Ursprung ja darin, dass pro Jahr 4 Wochen Urlaub zur Erholung und Aufrechterhaltung der Arbeitskraft zur Verfügung stehen.

    Da sind die 40 Stunden absolut plausibel, am Ende läuft es daraus hinaus, dass Du insgesamt 4 Wochen dich "erholen" kannst.

    Der natürliche Grundzustand des Fussballfans ist bittere Entäuschung,
    egal wie es steht.

    (Nick Hornby in "FEVER PITCH")

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