feierabend ....
bis gleich chefefe
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ich auch endlich...check PN
hehe (ist nicht von mir!, hab ich aus nem ander FRED)
hehe (ist nicht von mir!, hab ich aus nem ander FRED)
FREDKLAU - ALARM !!!!!!!!
Hallo!
Gibt es hier Rechtsexperten oder Laien, die mir mal kurz mit einer Einschätzung weiterhelfen können?
Hallo!
Gibt es hier Rechtsexperten oder Laien, die mir mal kurz mit einer Einschätzung weiterhelfen können?
spuck aus, mal sehen was hier dann dabei rumkommt
Bei dem Wetterchen könnt ich ein Eis vertragen
Also...
Bei dem Wetterchen könnt ich ein Eis vertragen
dann geh und kauf dir eins
Ein Bekannter hat bei eBay Eintrittskarten ersteigert (Auktionsnummer leider nicht bekannt, hat er mir heute bei der Arbeit geschrieben).
Der Auktionspreis war knapp über dem Originalpreis, Verkäufer war gewerblich.
Ob der Preis dem Verkäufer zu niedrig war oder Ihm die Nase meines Bekannten nicht gepasst hat, 2 Stunden nach der Auktion kam in etwa Wortlaut so eine eMail: "Wir stornieren den Kauf mit dem Hinweis auf unsere AGB Punkt 11".
Punkt 11 besagte: Bei Vorbehalten gegen den Kunden darf der Verkäufer den Vertrag ohne Regressansprüche oder Schadenersatzansprüche kostenfrei stornieren".
Verkäufer sagte: 2 negative Bewertungen (bei 120 grünen) = Vorbehalt gegen den Kunden.
Ist das Rechtens???
Ein Bekannter hat bei eBay Eintrittskarten ersteigert (Auktionsnummer leider nicht bekannt, hat er mir heute bei der Arbeit geschrieben).
Der Auktionspreis war knapp über dem Originalpreis, Verkäufer war gewerblich.
Ob der Preis dem Verkäufer zu niedrig war oder Ihm die Nase meines Bekannten nicht gepasst hat, 2 Stunden nach der Auktion kam in etwa Wortlaut so eine eMail: "Wir stornieren den Kauf mit dem Hinweis auf unsere AGB Punkt 11".
Punkt 11 besagte: Bei Vorbehalten gegen den Kunden darf der Verkäufer den Vertrag ohne Regressansprüche oder Schadenersatzansprüche kostenfrei stornieren".
Verkäufer sagte: 2 negative Bewertungen (bei 120 grünen) = Vorbehalt gegen den Kunden.Ist das Rechtens???
Da sollte sich dein Kumpel an EBAY wenden... wenn die AGB's des Anbieters in diesem Punkt gegen die AGB's von EBAY verstösst, bekommt er Probleme.
Ansonsten ist Punkt 11 für die nur ne Ausstiegsklausel, um bei "zu niedrigen" Geboten die Karten nicht rausrücken zu müssen... und das dürfte EBAY auch nicht gefallen.
Rechtlich weiß ich nicht, ob so eine Klausel zulässig ist, bzw. wann sie greift.
Danke!!!
was hast du denn
was hast du denn
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Deutscher Meister ist nur der VfB
Grüezi miteinand!
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