der BFH hat aber auch festgestellt, dass die Fahrtkosten zur Erzielung des Einkommens notwendig sind und damit Werbungskosten sind.
ja und ich bin der meinung, das Werbungskosten grundsätzlich abgeschaft gehören und dafür der EK-Steuersatz um ein paar Prozente gesenkt gehört
Musti, du als Fachmann, als was setzt man bitte Medikamente von der steuer ab?
hab ich gestern echt zum ersten mal gehört, datt schwiegermama komplett jedes Rezept absetzt