nö, aber der prozess läuft doch noch...
dat dingen is doch bestimmt schon 2 jahre her...is da noch kein urteil gefällt? ![]()
nö, aber der prozess läuft doch noch...
dat dingen is doch bestimmt schon 2 jahre her...is da noch kein urteil gefällt? ![]()
ich bin geschockt ![]()
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NEIN!!!
dat dingen is doch bestimmt schon 2 jahre her...is da noch kein urteil gefällt?
die mühlen der justiz mahlen halt langsam![]()
ich bin geschockt
nee erst morgen Mucci![]()
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hab ja immer gedacht die beiden sind ein traumpaar
wie pez und pezine.
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unbelievable
das sag ich dir ![]()
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Scheixxe, die sollten doch den schummelcup2010 eröffnen![]()
Scheixxe, die sollten doch den schummelcup2010 eröffnen
nimm doch grings und frings![]()
nee erst morgen Mucci
wat is morgen?
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August ist vorbei, wir haben September
das wär der Hammer
jepp, außerdem wars en witz, kein ernst
Finde den falschen Beitrag in dieser Serie
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Wie kann man sich für so einen Mist interessieren? ![]()
Finde den falschen Beitrag in dieser Serie
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Wie kann man sich für so einen Mist interessieren?
dein interesse konnte ich wecken, hast ja schliesslich alle seiten gelesen ![]()
dein interesse konnte ich wecken, hast ja schliesslich alle seiten gelesen
Mein Interesse für Klamauk ist ungebrochen ![]()
Ich habe übrigens nur Seite 1 gelesen ![]()
Dieser Fred ist nicht euer Ernst, oder? ![]()
Berufungsprozess gegen Ernst August geht weiter
Streit um Gutachten
HILDESHEIM. Im zweiten Prozess um die Prügelattacke von Ernst August Prinz von Hannover in Kenia hat ein
Rechtsmediziner seine erste Einschätzung der Verletzungen des Opfers abgeschwächt. Die Aussagen des Disco- und
Hotelbesitzers, er habe starke Schmerzen und auch Atemnot erlitten, seien anhand des Verletzungsbildes plausibel, sagte gestern Prof. Hans Dieter Tröger von der Medizinischen Hochschule Hannover im Landgericht Hildesheim.
Im ersten Prozess im Jahr 2004 hatte er indes noch von „potenziell lebensbedrohlichen“ Verletzungen an der Lunge
gesprochen. Wegen der Diskrepanz der Gutachten drohte der Prinz dem Rechtsmediziner gestern über seinen Anwalt
mit einer Schadensersatzklage. In dem Prozess geht es um eine Handgreiflichkeit in Kenia vor neun Jahren. Strittig ist, wie schwer die Verletzungen des Discobesitzers waren und ob Ernst August bei dem Angriff einen Schlagring in
der Hand hatte. Im ersten Prozess war der Welfenprinz zu einer Geldstrafe von 445 000 Euro wegen gefährlicher
Körperverletzung verurteilt worden. dpa
Der Rob hat Ahnung ![]()
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