Schnelle Frage in die Runde: Mein eingetragener Gast schwächelt, doch ich möchte gerne seine zweite Karte abholen, um diese einem anderen Kollegen zu gönnen. Brauche ich auch (vom) Gast eine notariell beglaubigte Vollmacht, oder bin ich der geile Macker mit dem Anrecht auf gleich beide Tickets?
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