Die Indexperson muss > 70 Jahre sein oder eine Vorerkrankung aus Gruppe 2 haben und auf jeden Fall zusätzlich pflegebedürftig sein.
Wenn das zutrifft, dann ja.Mit Vorerkrankung aus Gruppe 3 und zusätzlich pflegebedürftig können die Eltern ebenfalls in Gruppe 3.
danke!
Und „pflegebedürftig“ dann im Sinne eines anerkannten Pflegegrades, oder?