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RECHTSEXPERTEN GSUCHT - eBay Ticketbetrug

  • Sombat
  • 27. März 2008 um 13:05
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  • gandalf
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    • 27. März 2008 um 15:04
    • #81
    Zitat von fctunnel

    :gruebel: Hab mir das Schreiben von eventim nochmal durchgelesen.

    Bin zwar kein Jurist, danke aber, dass die Dir ganz schön Dampf machen können. "Karte erstmal behalten" würde ich deshalb jetzt so nicht mehr stehenlassen.

    Punkte 1) und 2) auf jeden Fall durchziehen.

    Ich würde versuchen, mal jemanden von der Rechtsabteilung bei eventim an die Strippe zu bekommen.

    Ich fürchte aber, dass Du Schadenersatz-Ansprüche nur gegen den ebay-Typen stellen kannst. Aber vielleicht kann ja eventim dabei behilflich sein.

    Hamwer hier keinen Anwalt, der dazu Stellung nehmen kann?


    Grundsätzlich:
    Wenn der Name des ebay-Anbieters und des Kontoinhabers nicht identisch sind, Alarmglocken an !!!

    Alles anzeigen

    solange nichts offizielles von der Polizei/Ataatsanwaltschaft kommt, würd ich gar nichts machen, da kann ja jeder kommen und solche behauptungen aufstellen:rolleyes:


    wer das liest und brasi heißt, ist doof :winke:

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  • Val
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    • 27. März 2008 um 15:05
    • #82
    Zitat von gandalf

    solange nichts offizielles von der Polizei/Ataatsanwaltschaft kommt, würd ich gar nichts machen, da kann ja jeder kommen und solche behauptungen aufstellen:rolleyes:


    is jetz eh alles Geschichte, er is ja grad beia Polizei:rolleyes:

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  • fctunnel
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    • 27. März 2008 um 15:08
    • #83

    Noch was:
    Du kannst deine Bewertung bei ebay zwar nicht ändern, aber über das Bewertungsportal einen Kommentar hinzufügen.
    Würd ich machen

    Muss... Und selbst? :winke:

    Nichts ist gerechter verteilt als die Intelligenz. Jeder meint, genug zu haben

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  • flauschi
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    • 27. März 2008 um 15:09
    • #84
    Zitat von gandalf

    solange nichts offizielles von der Polizei/Ataatsanwaltschaft kommt, würd ich gar nichts machen, da kann ja jeder kommen und solche behauptungen aufstellen:rolleyes:

    ach nee :mrgreen:

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  • Scherzinho
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    • 27. März 2008 um 15:09
    • #85

    Alles unverbindlich, aber ich würde die Karte erst mal nicht rausrücken. Die rechtlichen Erläuterungen sind sehr aus deren Sicht geschildert und m.E. (wie gesagt unverbindlich) nicht zwingend.

    Der von ihnen geschilderte Herausgabeanspruch aus § 812 I 1 Alt. 2 ist subsidiär und daher nicht anwendbar, wenn Leistungsbeziehungen bestehen. Der Anspruch besteht daher nicht, wenn aus deiner Sicht - das ist das allein entscheidende - eine Leistung deines ebay-Verkäufers vorlag. Ob und an wen eventim leisten wollte, ist in diesem Zusammenhang dann vollkommen irrelevant. Sollte aus deiner Sicht eine Leistung vorliegen, hat eventim keinen Herausgabeanspruch gegen dich, sondern vielmehr nur gegen den ebay-Verkäufer, an den eventim dann - vermeintlich - geleistet hat.

    Entscheidend ist also, ob aus deiner Sicht eine Leistung des ebay-Verkäufers oder von eventim vorlag. Das ist nicht so einfach zu beantworten, da Du zwar an sich eine Leistung des von dir erwobenen Tickets annehmen durftest, auf der anderen Seite Du aber ja selbst schreibst, dass Absenderadresse + -name und Verkäufer nicht identisch waren. Stand denn ausdrücklich eventim als Absender auf Umschlag/Brief?

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  • denis1991
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    • 27. März 2008 um 15:12
    • #86
    Zitat von Carsten

    Alles unverbindlich, aber ich würde die Karte erst mal nicht rausrücken. Die rechtlichen Erläuterungen sind sehr aus deren Sicht geschildert und m.E. (wie gesagt unverbindlich) nicht zwingend.

    Der von ihnen geschilderte Herausgabeanspruch aus § 812 I 1 Alt. 2 ist subsidiär und daher nicht anwendbar, wenn Leistungsbeziehungen bestehen. Der Anspruch besteht daher nicht, wenn aus deiner Sicht - das ist das allein entscheidende - eine Leistung deines ebay-Verkäufers vorlag. Ob und an wen eventim leisten wollte, ist in diesem Zusammenhang dann vollkommen irrelevant. Sollte aus deiner Sicht eine Leistung vorliegen, hat eventim keinen Herausgabeanspruch gegen dich, sondern vielmehr nur gegen den ebay-Verkäufer, an den eventim dann - vermeintlich - geleistet hat.

    Entscheidend ist also, ob aus deiner Sicht eine Leistung des ebay-Verkäufers oder von eventim vorlag. Das ist nicht so einfach zu beantworten, da Du zwar an sich eine Leistung des von dir erwobenen Tickets annehmen durftest, auf der anderen Seite Du aber ja selbst schreibst, dass Absenderadresse + -name und Verkäufer nicht identisch waren. Stand denn ausdrücklich eventim als Absender auf Umschlag/Brief?

    das gleiche hab ich auch gedacht :mrgreen:

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  • Scherzinho
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    • 27. März 2008 um 15:13
    • #87

    Dass es sich um kleine Inhaberkarten gemäß § 807 BGB handelt, dürfte i.Ü. richtig sein. Aber ich weiß nicht, was das hier für eine Rolle spielen sollte. Ich finde den Brief ziemlich dilettantisch geschrieben, dafür dass er von ner Rechtsabteilung kommt. Aus meiner Sicht ziemlich aufgebauscht, um einen Laien zu veranlassen, die Karten aus Angst sofort zurückzusenden.

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  • Val
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    • 27. März 2008 um 15:13
    • #88
    Zitat von Carsten

    Alles unverbindlich, aber ich würde die Karte erst mal nicht rausrücken. Die rechtlichen Erläuterungen sind sehr aus deren Sicht geschildert und m.E. (wie gesagt unverbindlich) nicht zwingend.

    Der von ihnen geschilderte Herausgabeanspruch aus § 812 I 1 Alt. 2 ist subsidiär und daher nicht anwendbar, wenn Leistungsbeziehungen bestehen. Der Anspruch besteht daher nicht, wenn aus deiner Sicht - das ist das allein entscheidende - eine Leistung deines ebay-Verkäufers vorlag. Ob und an wen eventim leisten wollte, ist in diesem Zusammenhang dann vollkommen irrelevant. Sollte aus deiner Sicht eine Leistung vorliegen, hat eventim keinen Herausgabeanspruch gegen dich, sondern vielmehr nur gegen den ebay-Verkäufer, an den eventim dann - vermeintlich - geleistet hat.

    Entscheidend ist also, ob aus deiner Sicht eine Leistung des ebay-Verkäufers oder von eventim vorlag. Das ist nicht so einfach zu beantworten, da Du zwar an sich eine Leistung des von dir erwobenen Tickets annehmen durftest, auf der anderen Seite Du aber ja selbst schreibst, dass Absenderadresse + -name und Verkäufer nicht identisch waren. Stand denn ausdrücklich eventim als Absender auf Umschlag/Brief?

    3. oda 4. Semester?:mrgreen::winke:

    Zitat von denis1991

    das gleiche hab ich auch gedacht :mrgreen:

    :mrgreen:studierste auch Jura:zweifel:

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  • Scherzinho
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    • 27. März 2008 um 15:16
    • #89
    Zitat von Val

    3. oda 4. Semester?:mrgreen::winke:

    Nene glücklicher Weise den Niederungen der Uni schon entkommen:mrgreen:

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  • Herbie13
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    • 27. März 2008 um 15:16
    • #90
    Zitat von Val

    3. oda 4. Semester?:mrgreen::winke:

    :mrgreen:studierste auch Jura:zweifel:

    Kann immer nützlich sein, wenn man bei viagogo gesperrt ist ... :rolleyes:

    EM 2020+1: #24 (D-POR) München :winke:
    Rinne-/Gaustar-/Schumi-/Herbie-/Pezcupsieger :winke:
    HERBIECUP 2011 in Fürstenberg

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  • gandalf
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    • 27. März 2008 um 15:17
    • #91
    Zitat von Carsten

    Dass es sich um kleine Inhaberkarten gemäß § 807 BGB handelt, dürfte i.Ü. richtig sein. Aber ich weiß nicht, was das hier für eine Rolle spielen sollte. Ich finde den Brief ziemlich dilettantisch geschrieben, dafür dass er von ner Rechtsabteilung kommt. Aus meiner Sicht ziemlich aufgebauscht, um einen Laien zu veranlassen, die Karten aus Angst sofort zurückzusenden.

    jo, logischerweise. Ich könnt mir vorstellen, dass die aus ihrer sicht versuchen werden, den Fall nicht an die große Glocke zu hängen:rolleyes: evtl. noch nicht einmal die Polizei einschalten:huebscher:
    Wenn die Masche rauskommt, haben sie ein leichtes imageproblem. Ist schon erschreckend, dass das so einfach gehen soll:gruebel:


    wer das liest und brasi heißt, ist doof :winke:

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  • denis1991
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    • 27. März 2008 um 15:18
    • #92
    Zitat von Val

    3. oda 4. Semester?:mrgreen::winke:

    :mrgreen:studierste auch Jura:zweifel:

    schon abgeschlossen :mrgreen::mrgreen:


    Zitat von Herbie13

    Kann immer nützlich sein, wenn man bei viagogo gesperrt ist ... :rolleyes:

    nich mehr :mrgreen:

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  • Herbie13
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    • 27. März 2008 um 15:19
    • #93
    Zitat von denis1991

    schon abgeschlossen :mrgreen::mrgreen:
    nich mehr :mrgreen:

    Aha, wat so'n Jurastudium doch bringt. :rolleyes:

    EM 2020+1: #24 (D-POR) München :winke:
    Rinne-/Gaustar-/Schumi-/Herbie-/Pezcupsieger :winke:
    HERBIECUP 2011 in Fürstenberg

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  • denis1991
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    • 27. März 2008 um 15:20
    • #94
    Zitat von Herbie13

    Aha, wat so'n Jurastudium doch bringt. :rolleyes:

    :mrgreen::winke:

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    • 27. März 2008 um 15:22
    • #95
    Zitat von gandalf

    jo, logischerweise. Ich könnt mir vorstellen, dass die aus ihrer sicht versuchen werden, den Fall nicht an die große Glocke zu hängen:rolleyes: evtl. noch nicht einmal die Polizei einschalten:huebscher:
    Wenn die Masche rauskommt, haben sie ein leichtes imageproblem. Ist schon erschreckend, dass das so einfach gehen soll:gruebel:

    Vor allem ist so ein Schreiben ein wirksames Mittel, um bei unsicherer Rechtslage den eigenen Schaden gering zu halten. Hälfte bis 2/3 der Leute schickt auf so ein Schreiben bestimmt die Karte zurück, grad wenn man danach noch ne Mahnung hinterherhaut.

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  • Fball_coming_home
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    • 27. März 2008 um 15:27
    • #96

    Sombat: funk doch andere ebay-Käufer vom Eishockeymann mal an. Ergeht es denen genauso? Ist der Typ wirklich auf Betrug aus, oder hat er vlt. aus Versehen an eventim noch nicht gezahlt!? weiss nicht wie lange jetzt alles her ist, was schon an Mahnungen von eventim lief?

    Guck mal der Zorniger, wird ja immer zorniger ...

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    • 27. März 2008 um 15:28
    • #97
    Zitat von Carsten

    Vor allem ist so ein Schreiben ein wirksames Mittel, um bei unsicherer Rechtslage den eigenen Schaden gering zu halten. Hälfte bis 2/3 der Leute schickt auf so ein Schreiben bestimmt die Karte zurück, grad wenn man danach noch ne Mahnung hinterherhaut.


    ebend, Dummenfang:rolleyes: kann das Schreiben hier nich lesen, zeigt mir, wie so oft hier, nur son rotes Kreuz im Kästken an:huebscher:

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  • Sombat
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    • 27. März 2008 um 15:45
    • #98
    Zitat von fctunnel


    Grundsätzlich:
    Wenn der Name des ebay-Anbieters und des Kontoinhabers nicht identisch sind, Alarmglocken an !!!

    Ist gleich.

    EM 2024: #32 | #35 | #38 :klatsch:

    BVB DK

    Konzerte/Festivals: Adam Angst (Osnabrück) | Ignite (Herford) | Vainstream Festival (Münster) | Milliarden (Dortmund) | Donots + H-Blockx (Elspe) | Parkway Drive (Dortmund) | Beatsteaks (Münster) | 25 Jahre Crossnight Gütersloh mit Adam Angst/Massendefekt/Jack Pott (Gütersloh) | H-Blockx (Münster) | Life of Agony + Ugly Kid Joe (Bochum) | ZSK + Rogers (Bielefeld) | The Hives (Köln) | Die Toten Hosen (Minden) ... tbc.

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  • Sombat
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    • 27. März 2008 um 15:45
    • #99
    Zitat von fctunnel

    Würde folgendes tun:

    1) Anzeige bei der Polizei. Über die Kontummer können die den Typen identifizieren. Gib denen alle Info, die Du hast. Ich hatte mal so nen ähnlichen Fall. Der Typ hat die Kohle sofort zurückerstattet, als ihm die Anzeige ins Haus flatterte.

    2) Alle Daten (bei ebay gemeldete Adresse, Kontodaten) des ebay-Fritzen an eventim mitteilen, damit die sich den Jungen auch vorknöpfen können. Schließlich sind die ja auch betrogen worden und sollten ein Interesse daran haben.

    3) Karte erstmal behalten. Ich denke nicht, dass man die sperren kann, weil da normalerweise kein elektronischer Einlass ist.

    Viel Erfolg,
    Tunnel

    Danke, so hatte ich das auch vor.
    Anzeige ist gemacht, sitze grade an dem Schreiben für Eventim.
    Karte behalte ich vorerst, so lange bis mein Rechtsanwalt aus dem Urlaub wieder da ist... :rolleyes:

    EM 2024: #32 | #35 | #38 :klatsch:

    BVB DK

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  • fctunnel
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    • 27. März 2008 um 15:46
    • #100
    Zitat von Fball_coming_home

    Sombat: funk doch andere ebay-Käufer vom Eishockeymann mal an. Ergeht es denen genauso? Ist der Typ wirklich auf Betrug aus, oder hat er vlt. aus Versehen an eventim noch nicht gezahlt!? weiss nicht wie lange jetzt alles her ist, was schon an Mahnungen von eventim lief?


    Wollte ich auch grad vorschlagen.
    Außerdem hat er hier
    Foo Fighters, Stehplatz-ausverk.*, Düsseldorf, 18.6.08 bei eBay.de: Konzerte Pop Rock (endet 04.03.08 13:53:00 MEZ)
    nen Link hinterlassen zu einer Event-Bewertung, die er bei eventim hinterlassen hat, nämlich diese
    https://secure.eventim.de/cgi-bin/info.h…=TUG&seg=3#Ziel
    Um so eine Bewertung zu hinterlassen, muß man Namen und Mailadresse angeben. Anfangs gab es da auch was zu gewinnen, also hat er möglicherweise seine korrekten Daten angegeben.
    Das solltest Du eventim mal stecken, vielleicht können die ihn darüber identifizieren.

    Muss... Und selbst? :winke:

    Nichts ist gerechter verteilt als die Intelligenz. Jeder meint, genug zu haben

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