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Hab mir das Schreiben von eventim nochmal durchgelesen.
Bin zwar kein Jurist, danke aber, dass die Dir ganz schön Dampf machen können. "Karte erstmal behalten" würde ich deshalb jetzt so nicht mehr stehenlassen.
Punkte 1) und 2) auf jeden Fall durchziehen.
Ich würde versuchen, mal jemanden von der Rechtsabteilung bei eventim an die Strippe zu bekommen.
Ich fürchte aber, dass Du Schadenersatz-Ansprüche nur gegen den ebay-Typen stellen kannst. Aber vielleicht kann ja eventim dabei behilflich sein.
Hamwer hier keinen Anwalt, der dazu Stellung nehmen kann?
Grundsätzlich:
Wenn der Name des ebay-Anbieters und des Kontoinhabers nicht identisch sind, Alarmglocken an !!!
solange nichts offizielles von der Polizei/Ataatsanwaltschaft kommt, würd ich gar nichts machen, da kann ja jeder kommen und solche behauptungen aufstellen