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HSV verklagt Schwarzmarkthändler

  • frankfurterjunge
  • 8. September 2008 um 20:31
  • Juizinho
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    • 11. September 2008 um 19:44
    • #41
    Zitat von Val

    nee kenn ich nich:neutral: was wird halten, das OLG-Urteil?:gruebel: bin doch auch nur Hobby-Jurist:neutral::winke:

    Jepp.

    Find ich auch spannend die Story, fast genauso krass wie die, dass du drei Verträge abschließt, wenn dun Brötchen kaufst und bekommst. Letztens erst gelernt.:shock::shock:

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  • Val
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    • 11. September 2008 um 19:46
    • #42
    Zitat von Judge999

    Jepp.

    Find ich auch spannend die Story, fast genauso krass wie die, dass du drei Verträge abschließt, wenn dun Brötchen kaufst und bekommst. Letztens erst gelernt.:shock::shock:


    ich kauf nur Brot:gruebel: erzähl mal:winke:

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  • Henning
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    • 11. September 2008 um 19:47
    • #43
    Zitat von Judge999

    Jepp.

    Find ich auch spannend die Story, fast genauso krass wie die, dass du drei Verträge abschließt, wenn dun Brötchen kaufst und bekommst. Letztens erst gelernt.:shock::shock:

    Aufbaukurs II VHS :klatsch:

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  • flauschi
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    • 11. September 2008 um 19:51
    • #44
    Zitat von Val

    ich kauf nur Brot:gruebel: erzähl mal:winke:

    :atomrofl:

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  • Juizinho
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    • 11. September 2008 um 19:54
    • #45
    Zitat von Val

    ich kauf nur Brot:gruebel: erzähl mal:winke:

    Muss ich erst nachdenken, ob dat dann auch so ist mit den Verträgen. :denk::cool:

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  • Val
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    • 11. September 2008 um 19:55
    • #46
    Zitat von Judge999

    Muss ich erst nachdenken, ob dat dann auch so ist mit den Verträgen. :denk::cool:


    naja betrifft uns ja einklich auch gar nich mit den Urteil, wir sind ja keine Profihändla:)

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  • flauschi
    Moderator a.D.
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    • 11. September 2008 um 19:57
    • #47
    Zitat von Val

    naja betrifft uns ja einklich auch gar nich mit den Urteil, wir sind ja keine Profihändla:)

    hör ma auf jez :mrgreen:

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  • Juizinho
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    • 11. September 2008 um 20:00
    • #48
    Zitat von Val

    naja betrifft uns ja einklich auch gar nich mit den Urteil, wir sind ja keine Profihändla:)

    ;);)

    Zitat von flsch

    hör ma auf jez :mrgreen:

    Nö, der muss oben bleiben, dat gibt noch Späßle hier. :biggrin:

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  • Val
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    • 11. September 2008 um 20:02
    • #49
    Zitat von Judge999

    ;);)



    Nö, der muss oben bleiben, dat gibt noch Späßle hier. :biggrin:


    Fußballfans sind keine Verbrecher:mad:

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  • BeSt
    Noch viel zu lernen du hast
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    • 11. September 2008 um 21:36
    • #50

    Jaja, die kleinen Inhaberpapiere! ;)

    Bauer sucht Frau?! http://www.youtube.com/watch?v=SHYczj…=related&search

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  • schwan
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    • 11. September 2008 um 22:41
    • #51
    Zitat von Val

    Fußballfans sind keine Verbrecher:mad:


    Manche schon !! :klatsch::winke:

    Dauerkarte Hannover 96
    Bayern was geht
    EM 88 92 96 00 04 24
    WM 90 10
    Olympia 92 12 24
    Championsleague Finale 87 88 01 10 12 13
    Ryder Cup 10

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  • rob077
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    • 12. September 2008 um 10:28
    • #52
    Zitat von Ticketchef2006

    Der Wettbewerbssenat des BGH will sein Urteil am Freitag bekanntgeben :winke:



    jetzt ist gerade freitag :winke:

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  • Mustermann
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    • 12. September 2008 um 10:30
    • #53
    Zitat von rob077

    jetzt ist gerade freitag :winke:

    und die nächsten 13 1/2 Stunden auch noch:winke:

    Fußball wird total überbewertet

    R.I.P. Flauschi:heul:

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  • gandalf
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    • 12. September 2008 um 11:08
    • #54
    Zitat von MustermannBln

    und die nächsten 13 1/2 Stunden auch noch:winke:

    wir reden hier von staatsbeamten, für die ist ab 12.30Uhr kein freitag mehr, sondern Wochenende:huebscher:


    wer das liest und brasi heißt, ist doof :winke:

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  • Val
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    • 12. September 2008 um 11:16
    • #55
    Zitat von gandalf

    wir reden hier von staatsbeamten, für die ist ab 12.30Uhr kein freitag mehr, sondern Wochenende:huebscher:


    :mrgreen::winke:

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  • Brasi
    vom System gesperrt
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    • 12. September 2008 um 11:31
    • #56

    da stand ja auch nit, welcher freitag:mrgreen:


    - Dieser Qualitätspost wurde gesendet von meinem C64 -

    wir sehen uns :winke:

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  • Juizinho
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    • 12. September 2008 um 11:35
    • #57
    Zitat von gandalf

    wir reden hier von staatsbeamten, für die ist ab 12.30Uhr kein freitag mehr, sondern Wochenende:huebscher:

    Ich wusste,hier wirds lustig. Staatsbeamte, haha. :mrgreen::winke:

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  • gandalf
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    • 12. September 2008 um 11:57
    • #58
    Zitat von Judge999

    Ich wusste,hier wirds lustig. Staatsbeamte, haha. :mrgreen::winke:

    egal, gibt massig grün :mrgreen: :winke:


    wer das liest und brasi heißt, ist doof :winke:

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  • fuerstpueckler
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    • 12. September 2008 um 12:20
    • #59

    da ist dat dingen:

    "Schwarzhandel" mit Bundesligakarten

    Der u.a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte gestern darüber zu entscheiden, ob der Hamburger Sportverein (HSV) verhindern kann, dass von ihm nicht autorisierte Händler Eintrittskarten für Heimspiele des HSV anbieten.

    Der HSV vertreibt die Eintrittskarten in autorisierten Verkaufsstellen, nach telefonischer Bestellung und über das Internet. Nach Nummer 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für den Kartenverkauf sagt der Erwerber verbindlich zu, die Eintrittskarte(n) ausschließlich für private Zwecke zu nutzen. Die Beklagten bieten gewerblich im Internet Karten für Fußballspiele – auch für Heimspiele des HSV – an, wobei die Preise regelmäßig erheblich über dem offiziellen Verkaufspreis liegen. Sie erwerben die Karten entweder direkt vom HSV, ohne sich als kommerzielle Anbieter zu erkennen zu geben, oder von Privatpersonen. Der HSV hat den Kartenhandel der Beklagten als wettbewerbswidrig beanstandet. Das Landgericht Hamburg hat der Unterlassungsklage des HSV stattgegeben. Das Oberlandesgericht Hamburg hat dieses Urteil bestätigt.

    Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der HSV den Beklagten den Handel mit den Eintrittskarten nur teilweise untersagen lassen kann. Er muss es nicht hinnehmen, dass die Beklagten von seiner Vertriebsorganisation Karten zum Zwecke des Weiterverkaufs beziehen. Er kann den Beklagten aber nicht den Handel mit Eintrittskarten verbieten, die sie von Privatpersonen erworben haben.

    Im autorisierten Vertrieb des HSV können die Beklagten die Karten nur kaufen, wenn sie über ihre Wiederverkaufsabsicht täuschen. Beim Erwerb der Karten von der Verkaufsorganisation des HSV gelten für die Beklagten – unter den vorliegenden Umständen – dessen AGB. Der HSV hatte den Beklagten seine AGB im Zuge einer Abmahnung unter ausdrücklichem Hinweis darauf übersandt, dass eine Abgabe von Karten an Wiederverkäufer ausgeschlossen sei. Es steht dem HSV – so der BGH – frei, einen Kartenverkauf an gewerbliche Kartenhändler abzulehnen. Gegen die Wirksamkeit der entsprechenden Klausel in den AGB bestünden keine Bedenken. Bei dem – in der Absicht des Weiterverkaufs erfolgenden – Erwerb der Karten durch die Beklagten oder ihre Mitarbeiter handele es sich um einen unlauteren Schleichbezug, zu dessen Unterlassung die Beklagten wettbewerbsrechtlich verpflichtet seien.

    Erwerben die Beklagten über Suchanzeigen in Sportzeitschriften Karten von Privatpersonen, täuschen sie indessen nicht über ihre Wiederverkaufsabsicht. Soweit private Verkäufer mit dem Verkauf von Eintrittskarten an die Beklagten gegen die gegenüber dem HSV eingegangene vertragliche Verpflichtung verstoßen, ist das Verhalten der Beklagten – so der BGH – auch nicht unter dem Aspekt des Verleitens zum Vertragsbruch oder der Ausnutzung fremden Vertragsbruchs wettbewerbswidrig. Darin, dass die Beklagten in einer an die Allgemeinheit gerichteten Anzeige ihre Bereitschaft ausdrücken, Eintrittskarten von Privatpersonen zu erwerben, liege noch kein unlauteres Verleiten zum Vertragsbruch. Das Ausnutzen eines fremden Vertragsbruchs sei grundsätzlich nicht wettbewerbswidrig. Es sei nicht Aufgabe eines Dritten, für die Einhaltung vertraglicher Abreden zu sorgen, die der HSV mit den Käufern von Eintrittskarten schließe. Dies gelte auch, wenn der HSV mit diesen Abreden legitime Interessen der Stadionsicherheit und der Einhaltung eines sozial verträglichen Preisgefüges verfolge.

    Urteil vom 11. September 2008 – I ZR 74/06 – bundesligakarten.de

    OLG Hamburg, Urt. v. 5.4.2006 – 5 U 89/05 (OLG-Rep 2007, 66) LG Hamburg, Urt. v. 12.5.2005 – 315 O 586/04

    Karlsruhe, den 12. September 2008

    Pressestelle des Bundesgerichtshofs
    76125 Karlsruhe
    Telefon (0721) 159-5013
    Telefax (0721) 159-5501

    Südafrika 2010 #1, #3, #7, #9, #39, #41, #47, #50, #51, #54, #55, #59, #61, #62, #64

    EURO 2012 #1, #5, #26, #30, #31

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    • 12. September 2008 um 12:23
    • #60
    Zitat von fuerstpueckler

    da ist dat dingen:

    "Schwarzhandel" mit Bundesligakarten

    Der u.a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte gestern darüber zu entscheiden, ob der Hamburger Sportverein (HSV) verhindern kann, dass von ihm nicht autorisierte Händler Eintrittskarten für Heimspiele des HSV anbieten.

    Der HSV vertreibt die Eintrittskarten in autorisierten Verkaufsstellen, nach telefonischer Bestellung und über das Internet. Nach Nummer 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für den Kartenverkauf sagt der Erwerber verbindlich zu, die Eintrittskarte(n) ausschließlich für private Zwecke zu nutzen. Die Beklagten bieten gewerblich im Internet Karten für Fußballspiele – auch für Heimspiele des HSV – an, wobei die Preise regelmäßig erheblich über dem offiziellen Verkaufspreis liegen. Sie erwerben die Karten entweder direkt vom HSV, ohne sich als kommerzielle Anbieter zu erkennen zu geben, oder von Privatpersonen. Der HSV hat den Kartenhandel der Beklagten als wettbewerbswidrig beanstandet. Das Landgericht Hamburg hat der Unterlassungsklage des HSV stattgegeben. Das Oberlandesgericht Hamburg hat dieses Urteil bestätigt.

    Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der HSV den Beklagten den Handel mit den Eintrittskarten nur teilweise untersagen lassen kann. Er muss es nicht hinnehmen, dass die Beklagten von seiner Vertriebsorganisation Karten zum Zwecke des Weiterverkaufs beziehen. Er kann den Beklagten aber nicht den Handel mit Eintrittskarten verbieten, die sie von Privatpersonen erworben haben.

    Im autorisierten Vertrieb des HSV können die Beklagten die Karten nur kaufen, wenn sie über ihre Wiederverkaufsabsicht täuschen. Beim Erwerb der Karten von der Verkaufsorganisation des HSV gelten für die Beklagten – unter den vorliegenden Umständen – dessen AGB. Der HSV hatte den Beklagten seine AGB im Zuge einer Abmahnung unter ausdrücklichem Hinweis darauf übersandt, dass eine Abgabe von Karten an Wiederverkäufer ausgeschlossen sei. Es steht dem HSV – so der BGH – frei, einen Kartenverkauf an gewerbliche Kartenhändler abzulehnen. Gegen die Wirksamkeit der entsprechenden Klausel in den AGB bestünden keine Bedenken. Bei dem – in der Absicht des Weiterverkaufs erfolgenden – Erwerb der Karten durch die Beklagten oder ihre Mitarbeiter handele es sich um einen unlauteren Schleichbezug, zu dessen Unterlassung die Beklagten wettbewerbsrechtlich verpflichtet seien.

    Erwerben die Beklagten über Suchanzeigen in Sportzeitschriften Karten von Privatpersonen, täuschen sie indessen nicht über ihre Wiederverkaufsabsicht. Soweit private Verkäufer mit dem Verkauf von Eintrittskarten an die Beklagten gegen die gegenüber dem HSV eingegangene vertragliche Verpflichtung verstoßen, ist das Verhalten der Beklagten – so der BGH – auch nicht unter dem Aspekt des Verleitens zum Vertragsbruch oder der Ausnutzung fremden Vertragsbruchs wettbewerbswidrig. Darin, dass die Beklagten in einer an die Allgemeinheit gerichteten Anzeige ihre Bereitschaft ausdrücken, Eintrittskarten von Privatpersonen zu erwerben, liege noch kein unlauteres Verleiten zum Vertragsbruch. Das Ausnutzen eines fremden Vertragsbruchs sei grundsätzlich nicht wettbewerbswidrig. Es sei nicht Aufgabe eines Dritten, für die Einhaltung vertraglicher Abreden zu sorgen, die der HSV mit den Käufern von Eintrittskarten schließe. Dies gelte auch, wenn der HSV mit diesen Abreden legitime Interessen der Stadionsicherheit und der Einhaltung eines sozial verträglichen Preisgefüges verfolge.

    Urteil vom 11. September 2008 – I ZR 74/06 – bundesligakarten.de

    OLG Hamburg, Urt. v. 5.4.2006 – 5 U 89/05 (OLG-Rep 2007, 66) LG Hamburg, Urt. v. 12.5.2005 – 315 O 586/04

    Karlsruhe, den 12. September 2008

    Pressestelle des Bundesgerichtshofs
    76125 Karlsruhe
    Telefon (0721) 159-5013
    Telefax (0721) 159-5501

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    Na denn FFN, war wohl nichts, Herr HSV :winke:


    wer das liest und brasi heißt, ist doof :winke:

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