war da nich was mit neue Verschlüsselung
egal
ich zahle gez und zahle für ein abo was soll da nicht gehen ... ![]()
war da nich was mit neue Verschlüsselung
egal
ich zahle gez und zahle für ein abo was soll da nicht gehen ... ![]()
ich zahle gez und zahle für ein abo was soll da nicht gehen ...
wir kommen aber vom thema ab ![]()
ich zahle gez und zahle für ein abo was soll da nicht gehen ...
dann hab ich dich vawexelt, sorry![]()
zahls GEZ? schön doof![]()
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dann hab ich dich vawexelt, sorry
zahls GEZ? schön doof
er kuckt ja auch nich nur rtl2 so als wie du und deine sippe ![]()
er kuckt ja auch nich nur rtl2 so als wie du und deine sippe
Arte und 3Sat, wa?
Arte und 3Sat, wa?
Du kennst die auch ?
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P.S. Kommste jetzt eigentlich mit oder ohne Family zum Gaustar-Masters ? ![]()
das ham die engländer unsauber übersetzt, hat nix mit dem kant zu tun
hihi ![]()
Du kennst die auch ?
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P.S. Kommste jetzt eigentlich mit oder ohne Family zum Gaustar-Masters ?
entscheidet sich am WE![]()
entscheidet sich am WE
Dann mal viel Glück ![]()
Bei mir ist es auch noch offen, aber im moment schaut es wieder eher nach Familienausflug aus ![]()
§21b, Abs. 3b EnWG
Der Anschlussnutzer (bist du, Cheffe
) ist berechtigt, das Angebot nach Satz 1 (Smart Meter bzw. das Elektroablesedingens) abzulehnen und bei Ersatz den Einbau einer anderen Messeinrichtung als einer Messeinrichtung im Sinne des Satzes 1 zu vereinbaren.
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§21b, Abs. 3b EnWG
Der Anschlussnutzer (bist du, Cheffe
) ist berechtigt, das Angebot nach Satz 1 (Smart Meter bzw. das Elektroablesedingens) abzulehnen und bei Ersatz den Einbau einer anderen Messeinrichtung als einer Messeinrichtung im Sinne des Satzes 1 zu vereinbaren.
gilt das auch bei ner zahnplombe?![]()
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§21b, Abs. 3b EnWG
Der Anschlussnutzer (bist du, Cheffe
) ist berechtigt, das Angebot nach Satz 1 (Smart Meter bzw. das Elektroablesedingens) abzulehnen und bei Ersatz den Einbau einer anderen Messeinrichtung als einer Messeinrichtung im Sinne des Satzes 1 zu vereinbaren.
also weiter zapfen![]()
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§21b, Abs. 3b EnWG
Der Anschlussnutzer (bist du, Cheffe) ist berechtigt, das Angebot nach Satz 1 (Smart Meter bzw. das Elektroablesedingens) abzulehnen und bei Ersatz den Einbau einer anderen Messeinrichtung als einer Messeinrichtung im Sinne des Satzes 1 zu vereinbaren.
hört sich gut an ![]()
fragt sich nur ob diese dann klassisch mit drehrad oder neumodisch ist ![]()
hört sich gut an
fragt sich nur ob diese dann klassisch mit drehrad oder neumodisch ist
Drehrad, weil "Messeinrichtung im Sinne des Satzes 1" ist Elektroteil! ![]()
Drehrad, weil "Messeinrichtung im Sinne des Satzes 1" ist Elektroteil!
woher beziehst du deine Spezialkenntnisse?![]()
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ich warte mal ab, was juttke sagt![]()
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Drehrad, weil "Messeinrichtung im Sinne des Satzes 1" ist Elektroteil!
danke ![]()
hört sich gut an
fragt sich nur ob diese dann klassisch mit drehrad oder neumodisch ist
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jetz hab ichs, du guckst da die ganze zeit drauf, um dich in trance zu versetzen ![]()
jetz hab ichs, du guckst da die ganze zeit drauf, um dich in trance zu versetzen
irgendwas mussa ja machen wenner nit raucht un säuft![]()
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woher beziehst du deine Spezialkenntnisse?
Uschi! ![]()
ich warte mal ab, was juttke sagt
Der wird vor mir niederknien! ![]()
woher beziehst du deine Spezialkenntnisse?
ich warte mal ab, was juttke sagt
der hat schon längst per PN bei cheffe angefragt wie dat funktioniert ![]()
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