Da hat er soch nicht unrecht, oder?
Doch. PN
mich hat beim Betreten des Stadions noch nie eine Software kontrolliert.
Das denkst Du
Da hat er soch nicht unrecht, oder?
Doch. PN
mich hat beim Betreten des Stadions noch nie eine Software kontrolliert.
Das denkst Du
mich hat beim Betreten des Stadions noch nie eine Software kontrolliert.
aber die Kameras im Stadion.....
aber die Kameras im Stadion.....
Die Frage ist halt, wie gut man da die Gesichter erkennt, denn die haben ja meist iwleche Mützen und Sonnenbrillen und sonstwas auf, damit sie nicht erkannt werden.
Vorallem fahren leute mit SV ja oft trotzdem mit zum Auswärtsspiel und sollte es außerhalb Randale oder so geben, bringt ein SV halt auch nichts.
Freu mich
Stadionverbote sind einfach nur lächerlich! Wenn einer was angestellt hat, dann gehört er auch bestraft. Aber nicht mit Stadionverbot, sondern ruhig härtere Strafen. Mit Stadionverbot erreicht man gar nix
Das eine schließt das andere ja nicht aus.
BGH hat Stadionverbot bestätigt.
Heut ist wieder ein Tag, an dem ich Hoppa gern hier hätt.
Nachtrag: Link ist auch schon online
http://www.bundesgerichtshof.de/
Pressemitteilungen.
Alles anzeigenBGH hat Stadionverbot bestätigt.
Heut ist wieder ein Tag, an dem ich Hoppa gern hier hätt.
Nachtrag: Link ist auch schon online
Pressemitteilungen.
Die Begründung finde ich aber ziemlich platt, Stadionverbote wegen Gruppenzugehörigkeit
"Die Zugehörigkeit zu dieser Gruppe, mit der der Kläger in Gewahrsam genommen wurde, rechtfertigt die Annahme, dass er sich bei Fußballveranstaltungen in einem zu Gewalttätigkeiten neigenden Umfeld bewegt und von ihm deshalb künftige, Dritte gefährdende Störungen zu besorgen sind". Gruppenzugehörigkeit
Alles anzeigenBGH hat Stadionverbot bestätigt.
Heut ist wieder ein Tag, an dem ich Hoppa gern hier hätt.
Nachtrag: Link ist auch schon online
Der Bundesgerichtshof
Pressemitteilungen.
"ach, richterchen, du wieder" würd er jetz sagen und "leck mich an de foot
"
Die Begründung finde ich aber ziemlich platt, Stadionverbote wegen Gruppenzugehörigkeit
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"Die Zugehörigkeit zu dieser Gruppe, mit der der Kläger in Gewahrsam genommen wurde, rechtfertigt die Annahme, dass er sich bei Fußballveranstaltungen in einem zu Gewalttätigkeiten neigenden Umfeld bewegt und von ihm deshalb künftige, Dritte gefährdende Störungen zu besorgen sind". Gruppenzugehörigkeit
Dat liegt bei einem Landfriedensbruch (dessentwegen das Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde) in der Natur der Sache:
(1) Wer sich an 1. Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen oder
2. Bedrohungen von Menschen mit einer Gewalttätigkeit,
die aus einer Menschenmenge in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise mit vereinten Kräften begangen werden, als Täter oder Teilnehmer beteiligt oder wer auf die Menschenmenge einwirkt, um ihre Bereitschaft zu solchen Handlungen zu fördern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
Im Übrigen: Wäre das Stadionverbot in diesem Fall gekippt worden, gäbe es überhaupt kein Stadionverbot mehr.
"ach, richterchen, du wieder
" würd er jetz sagen und "leck mich an de foot
"
du hast nach "an die foot" du lutscher vergessen
"ach, richterchen, du wieder
" würd er jetz sagen und "leck mich an de foot
"
Ja, eben drum.
du hast nach "an die foot" du lutscher vergessen
stimmt, schulligung
Im Übrigen: Wäre das Stadionverbot in diesem Fall gekippt worden, gäbe es überhaupt kein Stadionverbot mehr.
Wieso. Gäbe immer noch Stadionverbote für all die Fälle, in denen am Ende Verurteilung/Strafbefehl steht und für das Ermittlungsverfahren. Aber so ists halt dumm, weil man gegen die 153er-Einstellung nichts machen kann und die StA oft genug danach (statt nach 170 II) einstellt, weil sie keinen Bock/keine Zeit hat weiter zu ermitteln.
Wieso. Gäbe immer noch Stadionverbote für all die Fälle, in denen am Ende Verurteilung/Strafbefehl steht und für das Ermittlungsverfahren. Aber so ists halt dumm, weil man gegen die 153er-Einstellung nichts machen kann und die StA oft genug danach (statt nach 170 II) einstellt, weil sie keinen Bock/keine Zeit hat weiter zu ermitteln.
welches semester?
beim nächsten mal aulso genau aufpassen, mit welchem tooorler man zum fuppes geht
beim nächsten mal aulso genau aufpassen, mit welchem tooorler man zum fuppes geht
nicht dass ausser Gruppe raus Dönerspieße geklaut werden.......
Wieso. Gäbe immer noch Stadionverbote für all die Fälle, in denen am Ende Verurteilung/Strafbefehl steht und für das Ermittlungsverfahren. Aber so ists halt dumm, weil man gegen die 153er-Einstellung nichts machen kann und die StA oft genug danach (statt nach 170 II) einstellt, weil sie keinen Bock/keine Zeit hat weiter zu ermitteln.
Jo, nur würden eben diese 99,5 % aus dem Raster fallen.
welches semester?
Mindestens 4.?
übrigens ist der Richter BVB-Fan, Zeit für Verschwörungstheorien
Bayernfan verliert vorm BGH: Stadionverbot auf Verdacht | Frankfurter Rundschau - Top-News
"......Das heutige Urteil wird nicht vom Grünen Tisch aus fallen. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Krüger gilt als leidenschaftlicher Fan von Borussia Dortmund......."
übrigens ist der Richter BVB-Fan, Zeit für Verschwörungstheorien
Bayernfan verliert vorm BGH: Stadionverbot auf Verdacht | Frankfurter Rundschau - Top-News
"......Das heutige Urteil wird nicht vom Grünen Tisch aus fallen. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Krüger gilt als leidenschaftlicher Fan von Borussia Dortmund......."
Und sowas geht nicht als Befangenheit durch?
Und sowas geht nicht als Befangenheit durch?
nur wenn der Fan Schalker gewesen wäre
welches semester?
Gehöre schon zur arbeitenden Bevölkerung
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