Hier die Bundeswehr zur Cononaimpfung und hier das in Bezug genommene Bundesverwaltungsgerichtsurteil.
Auch als Soldat kriegt man also nicht gegen seinen Willen die Spritze in den Arm gehauen. Vielmehr läuft die Verwirklichung der im Soldatengesetz geregelten Impfpflicht über das Disziplinarrecht, das Nichtdulden der Spritze ist Befehlsverweigerung. Im entschiedenen Fall sind wegen der Verweigerung der "Basisimpfungen" (ich glaube Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten) Arrest verhängt worden. Der Soldat ging hiergegen rechtlich vor, weil er gesundheitliche Bedenken hatte, kam damit aber nicht durch. Ich schätze mal, dass es, wenn er nicht nachgibt, im Ergebnis drauf hinausläuft, dass er aus disziplinarischen Gründen aus der Bundeswehr ausscheiden muss.Das Urteil enthält auch Ausführungen dazu, dass bei Soldaten besondere Maßstäbe zur Anwendung kommen, wenn es um die Rechtfertigung der Impfpflicht geht. Leuchtet ja irgendwie auch ein, die Truppe muss einsatzfähig sein. Es geht in dem Urteil aber noch nicht um Corona, aus den Aktenzeichen ergibt sich, dass der Fall schon in 2018 losging.
Sollte eine "allgemeine Corona-Impfpflicht" in irgendeiner Form in Deutschland kommen, wird die Umsetzung ein ziemlich komplexes Werk. Und natürlich hat jeder dann die Möglichkeit, die Zulässigkeit der staatlichen Maßnahme, mit der er zum Impfen veranlasst werden soll, in seinem Einzelfall gerichtlich prüfen zu lassen. Diese Überprüfungsmöglichkeit ist als Teil des Rechtsstaatsprinzips übrigens auch durch die sog. Ewigkeitsgarantie geschützt (Art. 79 III, 20 III GG „Bindung der staatlichen Gewalt an die Gesetze“).
Danke! Sehr fundiert.
Das liest sich schon mal sehr gut, speziell der letzte Absatz.