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Darf Verein Eintritt ins Stadion verweigern?

  • S04Wittener
  • 26. Januar 2017 um 16:03
  • S04Wittener
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    • 26. Januar 2017 um 16:03
    • #1

    Hi Leute,
    folgendes hat sich am vergangenen Freitag zugetragen.

    Nen Kollege hatte 2 Karten bei Viagogo fürs Spiel Freiburg-Bayern erworben.
    Die Karten wurden nun am Eingang kontrolliert, und er anschließend befragt.
    Weil er ehrlich ist, hat er gesagt die Karten bei Viagogo gekauft zu haben.
    Daraufhin wurden ihm die Karten weck genommen und er durfte nicht ins Stadion.

    Frage: Dürfen die das machen? Meine mal irgendwo gelesen zu haben, das gültige/bezahlte Eintrittskarten auf jeden Fall nicht gesperrt werden dürfen.

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    MonsieuL
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    • 26. Januar 2017 um 16:39
    • #2

    Allein für die Dummheit, denen zu erzählen dass die Karten von Gogo sind, geschieht es ihm ganz recht :winke:

    Chuck Norris darf während der Fahrt mit dem Busfahrer sprechen!

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  • Thomas1860
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    • 26. Januar 2017 um 16:58
    • #3

    Ham die Vereine nicht Hausrecht und da kann der Verein siehe Leipzig (Fanutensilien gegnerischen Verein) machen was er will?!
    Und Bei Bayern wird man ja gesperrt wenn sie rausbekommen wer die karten auf Gogo verkauft werden... :gruebel:

    Sechzig München - 30 Länder - 600 Grounds / EM 2016 #30 #33 #49 #50
    Dauerkarte beim TSV 1860 München / Verwaltet Watford Ticketthread
    Tooor-Cup Ausrichter 2019

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    Pez
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    • 26. Januar 2017 um 17:07
    • #4

    Wo is mischl wenn man ihn mal braucht?

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  • billyboy
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    • 26. Januar 2017 um 17:28
    • #5

    dürfen nicht. Musst halt klagen. Ganz einfach

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  • gandalf
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    • 26. Januar 2017 um 17:30
    • #6
    Zitat von S04Wittener

    Hi Leute,
    folgendes hat sich am vergangenen Freitag zugetragen.

    Nen Kollege hatte 2 Karten bei Viagogo fürs Spiel Freiburg-Bayern erworben.
    Die Karten wurden nun am Eingang kontrolliert, und er anschließend befragt.
    Weil er ehrlich ist, hat er gesagt die Karten bei Viagogo gekauft zu haben.
    Daraufhin wurden ihm die Karten weck genommen und er durfte nicht ins Stadion.

    Frage: Dürfen die das machen? Meine mal irgendwo gelesen zu haben, das gültige/bezahlte Eintrittskarten auf jeden Fall nicht gesperrt werden dürfen.

    laut den Ticket-AGBs ja.
    https://fcbayern.com/binaries/conte…_agb_statio.pdf Punkt 4.3

    Ich würd mir das Geld von Viagogo wiederholen oder gibts die super Ticketgarantie nicht mehr?

    Aber ansonsten hat ML ausnahmsweise Recht :winke:


    wer das liest und brasi heißt, ist doof :winke:

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  • gandalf
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    • 26. Januar 2017 um 17:36
    • #7
    Zitat von billyboy

    dürfen nicht. Musst halt klagen. Ganz einfach

    das könnte aber schwer werden, da ihn die AGBs ja gar nicht betreffen, sondern denjenigen, der die Tickets vom FCB gekauft hat.
    Dann lieber den Verkäufer verklagen, der kann dann ja versuchen gegen den FCB, bzw. deren AGBs zu klagen :gruebel:


    wer das liest und brasi heißt, ist doof :winke:

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    rob077
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    • 26. Januar 2017 um 17:38
    • #8
    Zitat von gandalf

    laut den Ticket-AGBs ja.https://fcbayern.com/binaries/conte…_agb_statio.pdf Punkt 4.3

    Ich würd mir das Geld von Viagogo wiederholen oder gibts die super Ticketgarantie nicht mehr?

    Aber ansonsten hat ML ausnahmsweise Recht :winke:

    ist aber schon dreist von bayern den einlaß mit gültigen karten zu verweigern.
    erster ansprechpartner sollte viagogo sein und dann halt der fc bayern, geld solltest dir auf jeden fall zurückholen.

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    rob077
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    • 26. Januar 2017 um 17:39
    • #9
    Zitat von gandalf

    das könnte aber schwer werden, da ihn die AGBs ja gar nicht betreffen, sondern denjenigen, der die Tickets vom FCB gekauft hat.Dann lieber den Verkäufer verklagen, der kann dann ja versuchen gegen den FCB, bzw. deren AGBs zu klagen :gruebel:

    viagogo in der schweiz verklagen :klatsch:

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    • 26. Januar 2017 um 17:44
    • #10
    Zitat von Thomas1860

    Ham die Vereine nicht Hausrecht und da kann der Verein siehe Leipzig (Fanutensilien gegnerischen Verein) machen was er will?!

    Super Geschäftsidee. Tickets für irgend ne Veranstaltung verkaufen und dann einfach niemanden reinlassen :klatsch:

    In Deutschland nennt man sowas übrigens Betrug :winke:

    Zitat von gandalf

    Aber ansonsten hat ML ausnahmsweise Recht

    Wieso ausnahmsweise? :gruebel: Nenn mir eine Situation wo ich nicht recht hatte :gruebel:

    Chuck Norris darf während der Fahrt mit dem Busfahrer sprechen!

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  • billyboy
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    • 26. Januar 2017 um 17:59
    • #11
    Zitat von rob077

    viagogo in der schweiz verklagen :klatsch:

    ich würde alle Bayernfans verklagen und die Ostfranzosen mit dazu :klatsch:

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    • 26. Januar 2017 um 18:19
    • #12

    Was haben die Bayern AGB denn mit Karten für ein Spiel in Freiburg zu tun?
    Die Freiburger sind Veranstalter.

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  • gandalf
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    • 26. Januar 2017 um 18:26
    • #13

    hast recht adler, hab ich übersehen, das haben aber inzwischen wohl fast alle deutschen Vereine in ihren AGBs, auch Freiburg :winke:

    https://www.scfreiburg.com/sites/default/…gbs_tickets.pdf Punkt 10.4


    wer das liest und brasi heißt, ist doof :winke:

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    • 26. Januar 2017 um 19:38
    • #14
    Zitat von MonsieuL

    Wieso ausnahmsweise? Nenn mir eine Situation wo ich nicht recht hatte

    :idee: Fußballexperte :mrgreen:

    Luftabong

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    • 26. Januar 2017 um 19:43
    • #15
    Zitat von gandalf

    hast recht adler, hab ich übersehen, das haben aber inzwischen wohl fast alle deutschen Vereine in ihren AGBs, auch Freiburg :winke:

    https://www.scfreiburg.com/sites/default/…gbs_tickets.pdf Punkt 10.4

    Gut, du weißt aber auch, dass die in ihre AGB reinschreiben können was sie wollen, aber das noch lange nicht heißt, dass sie damit vor Gericht durchkommen würden. Ich gehe davon aus, vor Gericht würdest du Recht bekommen und zumindest den Originalpreis erstattet bekommen. Ob dich das jetzt letztendlich glücklich macht und ob man überhaupt auf so eine Klage Bock hat steht auf einem anderen Blatt.

    Luftabong

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    • 26. Januar 2017 um 19:56
    • #16
    Zitat von grover

    Gut, du weißt aber auch, dass die in ihre AGB reinschreiben können was sie wollen, aber das noch lange nicht heißt, dass sie damit vor Gericht durchkommen würden. Ich gehe davon aus, vor Gericht würdest du Recht bekommen und zumindest den Originalpreis erstattet bekommen. Ob dich das jetzt letztendlich glücklich macht und ob man überhaupt auf so eine Klage Bock hat steht auf einem anderen Blatt.

    natürlich weiß ich das, bloß hast "DU" in dem obigen Fall gar nicht die Möglichkeit gegen den Verein zu klagen, denn die AGB gilt nur zwischen Verein und dem Erstkäufer. "DU" kannst maximal den Wiederverkäufer auf Schadensersatz verklagen und eventuell sogar wegen Betruges anzeigen, weil der die AGBs ja akzeptiert und bewusst ignoriert hat.


    wer das liest und brasi heißt, ist doof :winke:

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    MonsieuL
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    • 26. Januar 2017 um 20:02
    • #17
    Zitat von gandalf

    bloß hast "DU" in dem obigen Fall gar nicht die Möglichkeit gegen den Verein zu klagen, denn die AGB gilt nur zwischen Verein und dem Erstkäufer.

    Da hast du (ausnahmsweise!!1!) mal Unrecht :mrgreen:

    https://www.wbs-law.de/wettbewerbsrec…t-werden-28106/

    Zitat

    Bei kleinen Inhaberpapieren, so das LG Hamburg, richte der Aussteller seinen Willen darauf, die Leistung an jeden Inhaber zu erbringen. Daher seien Eintrittskarten grundsätzlich als kleine Inhaberpapiere gem. § 807 BGB anzusehen.


    Der Veranstalter verpflichtet sich also gegenüber dem Inhaber der Tickets die Leistung zu erbringen. Dafür braucht es keinen Kaufvertrag mit dem Inhaber und mit den AGB des Veranstalters hats schonmal garnix zu tun.

    Chuck Norris darf während der Fahrt mit dem Busfahrer sprechen!

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    Pez
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    • 26. Januar 2017 um 20:07
    • #18
    Zitat von S04Wittener

    Hi Leute,
    folgendes hat sich am vergangenen Freitag zugetragen.

    Nen Kollege hatte 2 Karten bei Viagogo fürs Spiel Freiburg-Bayern erworben.
    Die Karten wurden nun am Eingang kontrolliert, und er anschließend befragt.
    Weil er ehrlich ist, hat er gesagt die Karten bei Viagogo gekauft zu haben.
    Daraufhin wurden ihm die Karten weck genommen und er durfte nicht ins Stadion.

    Frage: Dürfen die das machen? Meine mal irgendwo gelesen zu haben, das gültige/bezahlte Eintrittskarten auf jeden Fall nicht gesperrt werden dürfen.

    Viagogo ist böse. Wie oft hab ich Euch das schon gesagt, Kinder. :neutral:

    Im Ernst. Lasst uns das mal üben. Die richtige Antwort lautet dann, die Karten hab ich von Oma zu Weihnachten geschenkt bekommen. :neutral:

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    • 26. Januar 2017 um 20:10
    • #19
    Zitat von Pez


    Im Ernst. Lasst uns das mal üben. Die richtige Antwort lautet dann, die Karten hab ich von Oma zu Weihnachten geschenkt bekommen. :neutral:

    Stelle mir das grade vor, was der Kontrolleur macht, wenn ein Mittsechziger vor ihm steht, der voller Überzeugung lügt: die habe ich vvon Oma zu Weihnachten geschenkt bekommen.

    Aber gut, machen kann der dann nichts :)

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  • gandalf
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    • 26. Januar 2017 um 20:24
    • #20
    Zitat von MonsieuL

    Da hast du (ausnahmsweise!!1!) mal Unrecht :mrgreen:
    https://www.wbs-law.de/wettbewerbsrec…t-werden-28106/

    Der Veranstalter verpflichtet sich also gegenüber dem Inhaber der Tickets die Leistung zu erbringen. Dafür braucht es keinen Kaufvertrag mit dem Inhaber und mit den AGB des Veranstalters hats schonmal garnix zu tun.

    Es gibt in Deutschland aber keine Präzedenzfälle wie zB in Amerika und schon gar nicht vom einem Landgericht (BGH ist da etwas anders gelagert aber auch nicht wirklich rechtlich bindend für andere Richter), insofern mag das zwar ein Hinweis sein, aber keine Garantie darauf, dass in diesem etwas anders gelagertem Fall, ein Gericht genauso entscheiden würde.

    Ich frag mich ja nun wirklich, wann hier mal der erste "Klage"-Schreier das auch mal durchzieht :gruebel: :mrgreen:

    Wenn ich nen Ticket kaufe, mit dem ich dann nicht reinkomme, würde ich mir trotzdem zunächst erst einmal den Verkäufer vorknöpfen, soll der das doch mit dem Verein klären, ist schließlich sein Problem :gruebel:


    wer das liest und brasi heißt, ist doof :winke:

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