Hmmm.... Er kann doch in einer Steuererklärung auch die Verluste anmelden? Gut, dazu muss man natürlich eine machen. Das ist ein bisschen Schikane.
Der sogenannte vertikale Verlustausgleich zwischen privaten Veräußerungsverlusten und den positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten wie Lohn, Unternehmenserträge, Mieten oder Kapitaleinnahmen ist dagegen gesetzlich ausdrücklich untersagt.
So wie ich den ersten Prozesstag verstanden habe hat Uli da in der Vergangenheit die Abgrenzung nicht wirklich hinbekommen.