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Fragen zur Flugumbuchung

  • Fohlen83
  • 25. August 2014 um 17:14
  • Fohlen83
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    • 25. August 2014 um 17:14
    • #1

    So, hier sind ja einige weitgereiste Experten unterwegs.
    Ich erinnere mich an den Fred, wo Maxe die Fluggesellschaften niedergerungen hat. :mrgreen: Leider finde ich den nicht mehr.

    Air Baltic bzw. Tripsta wollen uns auf einen anderen Flug zur Georgien-Tour umbuchen.
    Der erste Vorschlag für die Umbuchung war schon mal weltklasse. Der Weiterflug ab Riga sollte zwei Tage VOR dem Abflug ab Hamburg stattfinden. :rolleyes:
    Nun wollen die, dass ich schon einen Flug am 22. März nehme. Rückflug ist am 30. März. Die eigentliche Variante mit dem 24. März fande ich schon recht lang. Noch zwei Tage mehr will ich mir nicht unbedingt geben bzw. wenn, dann will ich auch entschädigt werden.

    Habe ich irgendwelche Ansprüche auf Entschädigung? :gruebel: Wenn ich auf flighright richtig gelesen habe, handelt es sich ja eigentlich um eine Nichtbeförderung und ich müßte entschädigt werden oder?

    Planung für Brasilien: 23, 29, Jericoacoara, 38, 45, 54, Iguazu, 58, 60, ab Brasilia Roadtrip, 61, 62, Finale im Maracana! :klatsch:
    Georgien 2015 in Planung.

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    • 25. August 2014 um 17:27
    • #2

    flieg halt mit lufthansa ab münchen so wie wir auch :)

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    • 25. August 2014 um 17:30
    • #3
    Zitat von rob077

    flieg halt mit lufthansa ab münchen so wie wir auch :)


    Das wäre zu einfach. :zwinker: Der gebuchte Flug ab Hamburg war recht günstig und praktisch für uns. Wenn ich darauf verzichte oder umgebucht werde, sollen die dafür auch bluten. :mrgreen:

    Planung für Brasilien: 23, 29, Jericoacoara, 38, 45, 54, Iguazu, 58, 60, ab Brasilia Roadtrip, 61, 62, Finale im Maracana! :klatsch:
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    • 25. August 2014 um 17:47
    • #4

    Mist, ich glaube, dass ich doch keinen Anspruch auf Entschädigung habe, weil die Fluggesellschaft mir mehr als 14 Tage vorher Bescheid gegeben hat. :neutral:
    So ganz richtig kann das aber auch nicht sein.

    Planung für Brasilien: 23, 29, Jericoacoara, 38, 45, 54, Iguazu, 58, 60, ab Brasilia Roadtrip, 61, 62, Finale im Maracana! :klatsch:
    Georgien 2015 in Planung.

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    • 25. August 2014 um 17:55
    • #5

    Ist dein Flug denn gestrichen worden? Wenn der planmäßig stattfindet würde ich auf die Buchung bestehen.

    Hem caigut i ens hem alçat, mai han faltat les ganes d'aixecar-se

    Cridarem als quatre vents amb llàgrimes d'orgull que som del Barça, Barça

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    • 25. August 2014 um 18:10
    • #6

    Der Flug wird auch leider nicht mehr angezeigt. :neutral:

    Planung für Brasilien: 23, 29, Jericoacoara, 38, 45, 54, Iguazu, 58, 60, ab Brasilia Roadtrip, 61, 62, Finale im Maracana! :klatsch:
    Georgien 2015 in Planung.

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    • 25. August 2014 um 18:20
    • #7

    Also ich möchte Maxe da nicht vorgreifen, der ist hier der Flugprofi, aber ich würde folgende Einschätzung dazu abgeben:

    - Du musst bei Annulierung / Nichtbeförderung trennen zwischen anderweitige Beförderung und Entschädigung.
    - Du hast aufgrund des Vorlaufes über 14 Tage keinen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung
    - Du hast Anspruch auf eine vergleichbare Beförderung innerhalb zumutbarer Zeitfenster. D.h. es geht hier um ein paar Stunden, aber nicht Tage.
    - Falls dir die Airline das nicht bieten kann, hast du Anspruch auf eine vollwertige Stornooption.

    Ganz grundsätzlich. Kompliziert wird es hier da es a) eine Billigairline ist und b) es so wie ich es verstehe nur um ein leg deiner Flugreise geht.

    Ich sag mal so: Ne gute Ersatzbeförderung werden sie dir nicht anbieten können, also wärst du mit Geld zurück gut bedient. Du kannst natürlich auch selbst ne entsprechende Ersatzbeförderung buchen und das Geld dann bei der Airline hinterher wieder einklagen. Da wäre ich bei Billigairlines aber zurückhaltend. ;)

    Walk on, Walk on...

    Corner taken quickly... Origi!!! :klatsch:

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  • Fohlen83
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    • 25. August 2014 um 18:29
    • #8
    Zitat von Norton51

    Also ich möchte Maxe da nicht vorgreifen, der ist hier der Flugprofi, aber ich würde folgende Einschätzung dazu abgeben:

    - Du musst bei Annulierung / Nichtbeförderung trennen zwischen anderweitige Beförderung und Entschädigung.
    - Du hast aufgrund des Vorlaufes über 14 Tage keinen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung
    - Du hast Anspruch auf eine vergleichbare Beförderung innerhalb zumutbarer Zeitfenster. D.h. es geht hier um ein paar Stunden, aber nicht Tage.
    - Falls dir die Airline das nicht bieten kann, hast du Anspruch auf eine vollwertige Stornooption.

    Ganz grundsätzlich. Kompliziert wird es hier da es a) eine Billigairline ist und b) es so wie ich es verstehe nur um ein leg deiner Flugreise geht.

    Ich sag mal so: Ne gute Ersatzbeförderung werden sie dir nicht anbieten können, also wärst du mit Geld zurück gut bedient. Du kannst natürlich auch selbst ne entsprechende Ersatzbeförderung buchen und das Geld dann bei der Airline hinterher wieder einklagen. Da wäre ich bei Billigairlines aber zurückhaltend. ;)

    Danke für die Antwort. Das klingt ja nicht so berauschend. Komisch, dass bei Flugverspätungen die Airlines kräftig zur Kasse gebeten werden und bei so einer Flugverschiebung das völlig egal ist.

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    • 25. August 2014 um 19:01
    • #9
    Zitat von Fohlen83

    Danke für die Antwort. Das klingt ja nicht so berauschend. Komisch, dass bei Flugverspätungen die Airlines kräftig zur Kasse gebeten werden und bei so einer Flugverschiebung das völlig egal ist.

    Na ja die Idee ist ja, dass sie dir eine gute Alternative anbieten müssen. Und da du dich darauf einstellen kannst bzw. Optionen hast, gibt es wenig Grund dafür noch Geld als Entschädigung zu zahlen. Das verstehe ich schon.

    Ich sag mal so: Bei der Lufthansa wäre das jetzt kein so großes Thema, aber bei den Billigairlines sieht es eben anders aus bzw. es gibt eben auch weniger Optionen.

    Walk on, Walk on...

    Corner taken quickly... Origi!!! :klatsch:

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    • 26. August 2014 um 17:54
    • #10
    Zitat von Fohlen83

    So, hier sind ja einige weitgereiste Experten unterwegs.
    Ich erinnere mich an den Fred, wo Maxe die Fluggesellschaften niedergerungen hat. :mrgreen: Leider finde ich den nicht mehr.

    Air Baltic bzw. Tripsta wollen uns auf einen anderen Flug zur Georgien-Tour umbuchen.
    Der erste Vorschlag für die Umbuchung war schon mal weltklasse. Der Weiterflug ab Riga sollte zwei Tage VOR dem Abflug ab Hamburg stattfinden. :rolleyes:
    Nun wollen die, dass ich schon einen Flug am 22. März nehme. Rückflug ist am 30. März. Die eigentliche Variante mit dem 24. März fande ich schon recht lang. Noch zwei Tage mehr will ich mir nicht unbedingt geben bzw. wenn, dann will ich auch entschädigt werden.

    Habe ich irgendwelche Ansprüche auf Entschädigung? :gruebel: Wenn ich auf flighright richtig gelesen habe, handelt es sich ja eigentlich um eine Nichtbeförderung und ich müßte entschädigt werden oder?

    die wollen dich nicht mitnehmen... nicht das dir das gleiche wie maca passiert.
    http://www.tz.de/reise/paris-pa…zr-3810347.html

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  • Duffman0815
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    • 29. Dezember 2017 um 11:16
    • #11

    Ich hab auf die schnelle keinen besseren Fred gefunden, also hier rein.

    Bei den meisten Fluggesellschaften ist es ja mittlerweile normal, dass sie den günstigsten Tarif nur ohne Aufgabegepäck anbieten.
    Ist es irgendwie möglich bei einer Buchung für zwei Personen zwei verschiedene Tarife zu buchen? Also Person 1 Tarif nur mit Handgepäck, Person 2 Tarif mit einem Aufgabegepäck...

    ich schreibe das, weil ich ein ABSOLUT reines Gewissen habe

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    • 29. Dezember 2017 um 11:17
    • #12
    Zitat von Duffman0815

    Ich hab auf die schnelle keinen besseren Fred gefunden, also hier rein.

    Bei den meisten Fluggesellschaften ist es ja mittlerweile normal, dass sie den günstigsten Tarif nur ohne Aufgabegepäck anbieten.
    Ist es irgendwie möglich bei einer Buchung für zwei Personen zwei verschiedene Tarife zu buchen? Also Person 1 Tarif nur mit Handgepäck, Person 2 Tarif mit einem Aufgabegepäck...

    ich würde es andersrum machen

    beide ohne, dann danach bei einer Person nachbuchen

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    • 29. Dezember 2017 um 11:25
    • #13
    Zitat von Duffman0815

    Ich hab auf die schnelle keinen besseren Fred gefunden, also hier rein.

    Bei den meisten Fluggesellschaften ist es ja mittlerweile normal, dass sie den günstigsten Tarif nur ohne Aufgabegepäck anbieten.
    Ist es irgendwie möglich bei einer Buchung für zwei Personen zwei verschiedene Tarife zu buchen? Also Person 1 Tarif nur mit Handgepäck, Person 2 Tarif mit einem Aufgabegepäck...

    ganz klarer Fall von kommt drauf an. Auf die Fluggesellschaft.

    Seit meiner frühesten Jugend war ich Fan von Schalke 04. Um Szepan und Kuzorra spielen zu sehen, bin ich sogar auf Bäume geklettert. (Fritz Walter)

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    • 29. Dezember 2017 um 11:30
    • #14

    Ich hab das bei Flügen mit Czech airlines ab Prag genauso gemacht. Einer mit Handgepäck, einer mit Aufgabegepäck (23 kg). :winke:

    So ganz ohne Fußball ist auch doof ! :mad:

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  • Duffman0815
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    • 29. Dezember 2017 um 11:31
    • #15

    in meinem Fall TAP. Tarifunterschied sin 15€ und Gepäck nachbuchen kostet 25€.
    OK, die 10€ wären jetzt net so dramatisch, aber wenn es irgendwie anders geht...

    ich schreibe das, weil ich ein ABSOLUT reines Gewissen habe

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  • PM2006
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    • 29. Dezember 2017 um 12:35
    • #16

    Also beim Nachbuchen kann es grundsätzlich je nach Gesellschaft teurer werden. Spricht irgendwas (z. B. vorhandener Status oder Partnertarif) gegen zwei Buchungen?

    WM2006: 8, 26, 31, 45, 54, 57, 59, 61, 62, 64
    WM2010: 64
    WM2014: 1, 49, 58, 60, 61, 62, 64
    WM2018: 1, 2, 5, 11, 51, 56, 61, 62, 64
    WM2022: 61, 63, 64
    WM2026: 104

    EM2012: 1, 9, 13, 21, 30, 31
    EM2016: 1, 2, 6, 10, 12, 14, 16, 18, 19, 24, 30, 39, 41, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51
    EM2020/2021: 1, 9, 12, 16, 24, 36, 40, 41, 48
    EM2024: 1, 2, 14, 16, 21, 22, 25, 29, 45, 51

    CL-Finale: 10x (2010 bis 2019)
    EL-Finale: 10x (2010 bis 2019)

    Neid ist die höchste Form der Anerkennung.

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    • 29. Dezember 2017 um 13:05
    • #17

    nur, dass man dann ggf nicht zusammensitzen kann....

    Es wird nicht an einer neuen Sig gearbeitet .... auch nicht im Hintergrund.


    Brasilien 2014: 21.6.-14.7. -> #31, #41, #56, #59, #62, #64 ...was für ein Fest!!! :klatsch:

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    Norton51
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    • 29. Dezember 2017 um 13:46
    • #18

    Kommt sehr auf die Fluggesellschaft an. Ich hätte jetzt spontan gesagt, dass man bei den meisten Fluggesellschaften, die Gepäck extra berechnen das auch getrennt behandeln kann. Welche Airline ist es denn?

    Walk on, Walk on...

    Corner taken quickly... Origi!!! :klatsch:

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    • 29. Dezember 2017 um 13:58
    • #19
    Zitat von Norton51

    Kommt sehr auf die Fluggesellschaft an. Ich hätte jetzt spontan gesagt, dass man bei den meisten Fluggesellschaften, die Gepäck extra berechnen das auch getrennt behandeln kann. Welche Airline ist es denn?

    TAP

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  • wiederGraveDog
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    • 29. Dezember 2017 um 16:07
    • #20

    ich habs bei Condor probiert und spontan keinen Weg gefunden.
    Hab nämlich dasselbe "Problem"....

    Es wird nicht an einer neuen Sig gearbeitet .... auch nicht im Hintergrund.


    Brasilien 2014: 21.6.-14.7. -> #31, #41, #56, #59, #62, #64 ...was für ein Fest!!! :klatsch:

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