Stimmt eh nicht die Story

Darf Verein Eintritt ins Stadion verweigern?
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Dein Name stimmt auch nicht
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War eh ein Scheissspiel und dann noch kalt. Hat er doch noch mal Glück gehabt.
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Dein Name stimmt auch nicht
weiß man nicht...
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Das Geld wird von Viagogo zurückertattet, da er ein Schriftstück bekommen hat vom Verein was bestätigt das die Karten ungültig sind aufgrund des Kaufes bei Viagogo und ihm deshalb der Zutritt verweigert wurde. Ärgerlich daas er auf Hotelkosten und Bahnfahrt sitzen bleibt.
Ich meine es gab mal so einen Fall vor Gericht mit Schalke . Und da hat der Kläger der nicht ins Stadion gekommen ist Recht bekommen. -
natürlich weiß ich das, bloß hast "DU" in dem obigen Fall gar nicht die Möglichkeit gegen den Verein zu klagen, denn die AGB gilt nur zwischen Verein und dem Erstkäufer. "DU" kannst maximal den Wiederverkäufer auf Schadensersatz verklagen und eventuell sogar wegen Betruges anzeigen, weil der die AGBs ja akzeptiert und bewusst ignoriert hat.
Schaut mal in die Freiburger ATGBs...die sind sehr speziell...aber sicherlich nicht der Grund, warum hier so wenige Freiburger Karten getauscht werden
10.2 Unzulässige Weitergabe:
g) Tickets an Fans von Gastclubs weiterzugeben, sofern dem Kunden dieser Umstand be-
kannt war oder bekannt sein musste.10.3 Zulässige Weitergabe:
b) der Kunde den Zweiterwerber und neuen Ticketinhaber auf die Geltung und den Inhalt
dieser ATGB ausdrücklich hinweist, der Zweiterwerber mit der Geltung dieser ATGB zwi-
schen ihm und dem Club einverstanden ist und der Club unter Nennung des Zweiterwer-
bers rechtzeitig über die Weitergabe des Tickets informiert wird.
c) der Kunde den Zweiterwerber verpflichtet, im Falle der Weitergabe des Tickets an
einen Dritten oder durch diesen an weitere Erwerber den Dritterwerber und entspre-
chend weitere Folgeerwerber jeweils entsprechend b) zu verpflichten.10.4 Maßnahmen bei unzulässiger Weitergabe:
Im Fall eines oder mehrerer Verstöße gegen die Regelung in Ziffer 10.2 und/oder sonsti-
ger unzulässiger Weitergabe von Tickets, ist der Club berechtigt,
b) die betroffenen Tickets zu sperren und dem Ticketinhaber entschädigungslos den Zu-
tritt zum Stadion zu verweigern bzw. ihn aus dem Stadion zu verweisen, -
Inzwischen ist Freiburg einer der strengsten Clubs, was das angeht! Ich war letzten Freitag vor Ort und habe auch so manche Beobachtungen gemacht!
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Ein anderer user hat auch für mich unter anderem Karten mitbestellt.
Der Zugang wird wohl auch nur mit "Fragestunde" möglich sein.Stimmt eh nicht die Story
Es spricht deutlich mehr dafür, dass die Story stimmt. -
Inzwischen ist Freiburg einer der strengsten Clubs, was das angeht! Ich war letzten Freitag vor Ort und habe auch so manche Beobachtungen gemacht!
In der Hinrunde kamen wir bei einem Speil mit Karten von Dritten problemlos ins Stadion (Eingang neben dem Gästeblock).Wir waren alle in "neutraler" Kleidung und haben uns "ruhig" verhalten. Auch sind mir keine stichprobenartigen Kontrollen aufgefallen. Da scheint sich wohl einiges geändert zu haben....
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Ein anderer user hat auch für mich unter anderem Karten mitbestellt.
Der Zugang wird wohl auch nur mit "Fragestunde" möglich sein.Es spricht deutlich mehr dafür, dass die Story stimmt.
Jonathan Frakes hat es schon bestätigt, dass es eine Lüge war.
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Jonathan Frakes hat es schon bestätigt, dass es eine Lüge war.
Scheinst ja ein richtiger Witzbold zu sein
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Scheinst ja ein richtiger Witzbold zu sein
er war wahrscheinlich auf meschtas witzeseminar
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Die Schichtarbeit macht ein fertig...
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Der BVB ist wegen dieser Praxis mal verklagt worden und hat den Prozess verloren.
Wobei hier der BVB Fan durch den Kauf einer neuen Karte zumindest noch ins Stadion konnte.
Bei einigen Vereinen kann der Fan auch genau diese gesperrte Karte neu kaufen.
Es gibt aber auch Clubs, die Tickets schon im Vorfeld ersatzlos stornieren und diese einfach an andere Interessenten nochmals verkaufen.http://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.de/2014/11/boruss…t-eintritt.html
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Der BVB ist wegen dieser Praxis mal verklagt worden und hat den Prozess verloren.
Wobei hier der BVB Fan durch den Kauf einer neuen Karte zumindest noch ins Stadion konnte.
Bei einigen Vereinen kann der Fan auch genau diese gesperrte Karte neu kaufen.
Es gibt aber auch Clubs, die Tickets schon im Vorfeld ersatzlos stornieren und diese einfach an andere Interessenten nochmals verkaufen.http://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.de/2014/11/boruss…t-eintritt.html
Das gilt allerdings nur, wenn kein Bestellername auf dem Ticket aufgedruckt ist, ansonsten ist es kein kleines Inhaberpapier mehr.
Ob die das beim SC Freiburg machen, weiß ich nicht.
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Der BVB ist wegen dieser Praxis mal verklagt worden und hat den Prozess verloren.
Wobei hier der BVB Fan durch den Kauf einer neuen Karte zumindest noch ins Stadion konnte.
Bei einigen Vereinen kann der Fan auch genau diese gesperrte Karte neu kaufen.
Es gibt aber auch Clubs, die Tickets schon im Vorfeld ersatzlos stornieren und diese einfach an andere Interessenten nochmals verkaufen.http://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.de/2014/11/boruss…t-eintritt.html
In den Freiburger AGBs ist Nachfolgendes (anders) geregelt:
Denn die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA galten durch den Erstkauf eines Dritten nicht gegenüber dem Zweiterwerber und ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß wegen Verleitung zu fremdem Vertragsbruch war nicht ersichtlich.
Freiburger AGBs:
10.3 Zulässige Weitergabe:
b) der Kunde den Zweiterwerber und neuen Ticketinhaber auf die Geltung und den Inhalt
dieser ATGB ausdrücklich hinweist, der Zweiterwerber mit der Geltung dieser ATGB zwi-
schen ihm und dem Club einverstanden ist und der Club unter Nennung des Zweiterwer-
bers rechtzeitig über die Weitergabe des Tickets informiert wird.
c) der Kunde den Zweiterwerber verpflichtet, im Falle der Weitergabe des Tickets an
einen Dritten oder durch diesen an weitere Erwerber den Dritterwerber und entspre-
chend weitere Folgeerwerber jeweils entsprechend b) zu verpflichten.Werde bei den nächsten Ticketkäufen mal schauen, ob auch andere Klubs Ihre AGBs a la Freiburg geändert haben. Hoffentlich gibt es dazu bald ein Gerichtsurteil.....
@S04Wittener hat Dein Kumpel keine Rechtsschutzversicherung.......Entschädigung für Reisekosten und entgangene Freuden (freien Tag sinnlos vergeudet)
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wie ist hier der stand??
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er durfte nicht rein
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