Dazu sollte man vielleicht bedenken, dass es m.W. keine Verpflichtung gibt, immer einen Ausweis mitzuführen.
dazu sagt die allumfassende Universalquelle Wikipedia:
Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG sind nach § 1 Personalausweisgesetz (PAuswG) verpflichtet, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder sich überwiegend in Deutschland aufhalten, einen gültigen Ausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorzulegen sowie einen Abgleich mit dem Lichtbild des Ausweises zu ermöglichen
(ohne dabei gewesen zu sein gehe ich mal stark davon aus, dass die Bereitschaft zur Feststellung der Identität auf der nächsten Wache vorbeizuschauen überschaubar groß gewesen sein dürfte)