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Bonusbedingungen im Arbeitsvertrag

  • wolfenstein
  • 3. Juli 2022 um 01:45
  • wolfenstein
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    • 3. Juli 2022 um 01:45
    • #1

    Mal ne Frage in die Runde:

    lt. Arbeitsvertrag kann ein Mitarbeiter bei erreichen bestimmter Ziele einen monatlichen Bonus in Höhe X erhalten.

    Zu Vertragsbeginn ist ein Teil der Bedingungen zb eine Fehlerquote von höchstens 20%.
    Nun sagt der Arbeitgeber ab kommenden Monat liegt die Quote bei maximal 10%.

    Geht das einfach so ohne schriftliche Ankündigung und ohne Regelung im Vertrag?

    Erscheint mir etwas willkürlich…

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    billyboy
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    • 3. Juli 2022 um 08:43
    • #2
    Zitat von wolfenstein

    Mal ne Frage in die Runde:

    lt. Arbeitsvertrag kann ein Mitarbeiter bei erreichen bestimmter Ziele einen monatlichen Bonus in Höhe X erhalten.

    Zu Vertragsbeginn ist ein Teil der Bedingungen zb eine Fehlerquote von höchstens 20%.
    Nun sagt der Arbeitgeber ab kommenden Monat liegt die Quote bei maximal 10%.

    Geht das einfach so ohne schriftliche Ankündigung und ohne Regelung im Vertrag?

    Erscheint mir etwas willkürlich…

    Du wirst solche Bedingungen wohl akzeptieren müssen, wenn nicht, dann musst du gegen deinen Arbeitgeber Einspruch erheben, das Gespräch suchen, klagen, oder den Betriebsrat einschalten. Somit bist du dann der unangenehme Mitarbeiter in Zukunft, wenn du was unternimmst.

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    Kartenfahnder
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    • 3. Juli 2022 um 09:40
    • #3

    besser einen Juristen fragen

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  • Travelinho
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    • 3. Juli 2022 um 10:03
    • #4
    Zitat von Kartenfahnder

    besser einen Juristen fragen

    Manchmal reicht auch schon ein bisschen Logik :mrgreen:

    Was wäre denn ein Vertrag wert, wenn ihn eine Seite einfach ändern könnte?

    Kommerzfußball begrenzen - kein Pay-TV, keine Ticketbörsen, keine Wettanbieter

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    Christian
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    • 3. Juli 2022 um 10:15
    • #5
    Zitat von billyboy

    Du wirst solche Bedingungen wohl akzeptieren müssen, wenn nicht, dann musst du gegen deinen Arbeitgeber Einspruch erheben, das Gespräch suchen, klagen, oder den Betriebsrat einschalten. Somit bist du dann der unangenehme Mitarbeiter in Zukunft, wenn du was unternimmst.

    Genau das gleiche, wenn einem der Chef nur noch die Hälfte zahlen will. Muss man dann einfach so akzeptieren :neutral:

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  • Gazelle
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    • 3. Juli 2022 um 10:22
    • #6
    Zitat von wolfenstein

    Mal ne Frage in die Runde:

    lt. Arbeitsvertrag kann ein Mitarbeiter bei erreichen bestimmter Ziele einen monatlichen Bonus in Höhe X erhalten.

    Zu Vertragsbeginn ist ein Teil der Bedingungen zb eine Fehlerquote von höchstens 20%.
    Nun sagt der Arbeitgeber ab kommenden Monat liegt die Quote bei maximal 10%.

    Geht das einfach so ohne schriftliche Ankündigung und ohne Regelung im Vertrag?

    Erscheint mir etwas willkürlich…

    Natürlich können Verträge nicht einseitig geändert werden. Da würde ich das Gespräch suchen. Gibt ja immer Gründe warum der Arbeitgeber so etwas macht. Vielleicht macht die Anpassung der Fehlerquote ja sogar Sinn und du stimmst dieser dann zu und der Arbeitgeber kommt dir dann an einer anderen Stelle entgegen (z.B. mehr Urlaubstage, bezahlte Fortbildung,…)
    :winke:

    Morgen ist nicht heute!

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  • wolfenstein
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    • 3. Juli 2022 um 10:46
    • #7

    Ich habe es heute Nacht wohl etwas unklar beschrieben auf die Schnelle.

    Geht auch nicht um mich persönlich sondern ein Familienmitglied. Der Einfachheit halber werde ich es weiterhin aus meiner Sicht schildern.

    Der Vertrag wird/wurde nicht geändert, da es im Vertrag nur heisst, dass der Mitarbeiter unter bestimmten Voraussetzungen den Bonus erreichen kann. Die Voraussetzungen sind nicht näher definiert.

    Vor Antritt der Arbeit wurde beispielsweise mündlich auch ein unbezahlter Urlaub ausgemacht, jetzt heisst es, dass es so nie gesagt wurde. Meine Kündigung ist beschlossene Sache (2 Monate Kündigungsfrist), ob ich der unbeliebte Mitarbeiter bin kann mir relativ egal sein.

    Ein Entgegenkommen des Arbeitgebers kann nicht erwartet werden, wie an diesem 2. Beispiel deutlich wird.

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    billyboy
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    • 3. Juli 2022 um 13:25
    • #8
    Zitat von Christian

    Genau das gleiche, wenn einem der Chef nur noch die Hälfte zahlen will. Muss man dann einfach so akzeptieren :neutral:

    die Möglichkeiten habe ich ja erklärt und hier geht es nicht um 50% des Gehalts. Ich spreche da aus Erfahrung in diesem Bereich.

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    billyboy
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    • 3. Juli 2022 um 13:27
    • #9
    Zitat von wolfenstein

    Ich habe es heute Nacht wohl etwas unklar beschrieben auf die Schnelle.

    Geht auch nicht um mich persönlich sondern ein Familienmitglied. Der Einfachheit halber werde ich es weiterhin aus meiner Sicht schildern.

    Der Vertrag wird/wurde nicht geändert, da es im Vertrag nur heisst, dass der Mitarbeiter unter bestimmten Voraussetzungen den Bonus erreichen kann. Die Voraussetzungen sind nicht näher definiert.

    Vor Antritt der Arbeit wurde beispielsweise mündlich auch ein unbezahlter Urlaub ausgemacht, jetzt heisst es, dass es so nie gesagt wurde. Meine Kündigung ist beschlossene Sache (2 Monate Kündigungsfrist), ob ich der unbeliebte Mitarbeiter bin kann mir relativ egal sein.

    Ein Entgegenkommen des Arbeitgebers kann nicht erwartet werden, wie an diesem 2. Beispiel deutlich wird.

    erklärt ja jetzt alles.

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    billyboy
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    • 3. Juli 2022 um 13:43
    • #10
    Zitat von wolfenstein

    Geht auch nicht um mich persönlich sondern ein Familienmitglied.


    Meine Kündigung ist beschlossene Sache (2 Monate Kündigungsfrist), ob ich der unbeliebte Mitarbeiter bin kann mir relativ egal sein.

    Das hört sich auch nicht gut an.

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    Kartenfahnder
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    • 3. Juli 2022 um 15:17
    • #11
    Zitat von Christian

    Genau das gleiche, wenn einem der Chef nur noch die Hälfte zahlen will. Muss man dann einfach so akzeptieren :neutral:

    Wenn ich das doppelte verdienen will gilt das selbstverständlich auch.

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    • 3. Juli 2022 um 15:22
    • #12
    Zitat von Kartenfahnder

    Wenn ich das doppelte verdienen will gilt das selbstverständlich auch.

    Jo, geht man dann nur noch jeden zweiten Tag zur Arbeit und der Chef kann nix dagegen tun :klatsch:

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    peksim
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    • 3. Juli 2022 um 16:02
    • #13
    Zitat von Christian

    Jo, geht man dann nur noch jeden zweiten Tag zur Arbeit und der Chef kann nix dagegen tun :klatsch:

    wer soll es wissen wenn nicht du? :rolleyes:

    zuhause ist es am schönsten

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    Christian
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    • 3. Juli 2022 um 16:11
    • #14
    Zitat von peksim

    wer soll es wissen wenn nicht du? :rolleyes:

    Arbeitgeber hassen diesen Trick :huebscher:

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    rob077
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    • 3. Juli 2022 um 16:19
    • #15
    Zitat von wolfenstein

    Ich habe es heute Nacht wohl etwas unklar beschrieben auf die Schnelle.

    Geht auch nicht um mich persönlich sondern ein Familienmitglied. Der Einfachheit halber werde ich es weiterhin aus meiner Sicht schildern.

    Der Vertrag wird/wurde nicht geändert, da es im Vertrag nur heisst, dass der Mitarbeiter unter bestimmten Voraussetzungen den Bonus erreichen kann. Die Voraussetzungen sind nicht näher definiert.

    Vor Antritt der Arbeit wurde beispielsweise mündlich auch ein unbezahlter Urlaub ausgemacht, jetzt heisst es, dass es so nie gesagt wurde. Meine Kündigung ist beschlossene Sache (2 Monate Kündigungsfrist), ob ich der unbeliebte Mitarbeiter bin kann mir relativ egal sein.

    Ein Entgegenkommen des Arbeitgebers kann nicht erwartet werden, wie an diesem 2. Beispiel deutlich wird.

    lass dir nichts gefallen auf dem arbeitsmarkt werden überall mitarbeiter gesucht. krank schreiben und so wenig wie möglich arbeiten. dienst nach vorschrift.

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    rob077
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    • 3. Juli 2022 um 16:28
    • #16
    Zitat von Christian

    Arbeitgeber hassen diesen Trick :huebscher:

    ist natürlich käse, da du dann beim chef antanzen musst und dir alle 2 tage einen anpfiff abholst.

    6 wochen krankschreiben und dann einen tag hingehen und dann wieder von vorne.
    burnout hört sich gut an und arbeitsunfälle.

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    Christian
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    • 3. Juli 2022 um 16:30
    • #17
    Zitat von rob077


    6 wochen krankschreiben und dann einen tag hingehen und dann wieder von vorne.
    burnout hört sich gut an und arbeitsunfälle.

    Bei der Weihnachtsfeier besoffen vom Stuhl gefallen :neutral:

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  • wmdabeiseier2
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    • 3. Juli 2022 um 16:35
    • #18
    Zitat von rob077

    lass dir nichts gefallen auf dem arbeitsmarkt werden überall mitarbeiter gesucht. krank schreiben und so wenig wie möglich arbeiten. dienst nach vorschrift.

    Zitat von rob077

    6 wochen krankschreiben und dann einen tag hingehen und dann wieder von vorne.
    burnout hört sich gut an und arbeitsunfälle.

    findest du so ein asoziales Verhalten wirklich gut? :gruebel:

    Ich nicht :winke:


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  • macadona
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    • 3. Juli 2022 um 16:36
    • #19
    Zitat von Christian

    Bei der Weihnachtsfeier besoffen vom Stuhl gefallen :neutral:

    oder die Sekretärin gebimst und Penisbruch :neutral:

    Wir sehen uns :winke:

    • Zitieren
  • macadona
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    • 3. Juli 2022 um 16:37
    • #20
    Zitat von wmdabeiseier2

    findest du so ein asoziales Verhalten wirklich gut? :gruebel:
    Ich nicht :winke:

    Du bist ja auch Arbeitgeber und beutest die Arbeitnehmer aus, Du Kapitalist :twisted:

    Wir sehen uns :winke:

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