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Rechtsfrage

  • protom
  • 20. Juli 2008 um 15:29
  • protom
    Tooor-Urgestein
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    • 20. Juli 2008 um 15:29
    • #1

    Bekannter hat n Problem:

    Er hat bei Ebay die Felgen seines Onkels (hört sich scheiße an, nä:huebscher:) verkauft.
    Zahlung ging ein, Felgen wurden verschickt mit ner Spedition.

    Problem:
    Felgen kamen nie an, bei der Spedition ist keiner mehr erreichbar.:zweifel:
    Klar dass der Käufer jetzt sein Geld zurückverlangt.

    Die Sendung ist bis 500 EUR versichert, Kaufpreis ist 450 EUR.
    Einliefernachweis liegt vor.

    Nach meinen Verständniss geht das Versandsrisiko bei privaten Veräußerungsgeschäften mit Übergabe an den Spediteur an den Käufer über.

    Aber gilt dass auch für eine versicherte Sendung?
    Der Käufer zahlt ja für "versicherten Versand". Das Geld von der Spedition zurückzubekommen, das wäre ja dann das Problem von meinem Bekannten.

    Möglichkeit wäre auch den Ebay Käuferschutz einzuschalten, die versuchen aber in jedem Fall (weiß ich aus eigener Erfahrung) das Geld vom Verkäufer zurückzuholen.
    Da sollte aber der Einlieferungsnachweis reichen, damit die das nicht können.
    Sicher bin ich aber nicht, daher würd ichs jetzt so nicht versuchen.

    WM2006: #01, #04, #10, #17, #21, #26, #33, #43, #49, #51, #55, #57, #59, #61, #63, #64
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  • bierschinken
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    • 20. Juli 2008 um 16:40
    • #2

    mal ne unbedarfte äußerung..

    du hast den vertrag mit der spedition über die versendung abgeschlossen. Also hast nur du einen Rechtsanspruch gegen die spedition auf herausgabe der Ware. Mal angenommen die haben Pleite gemacht, dann gehören denen (der Insolvenzmasse) die Felgen auch nicht. Dann hast du nen normalen Herausgabeanspruch.

    Also egal wie. Du musst der Spedition den Arsch einrennen, um die Felgen wieder zu bekommen, bzw. über deren Versicherung den Schaden ersetzt zu bekommen. Würde mich aber nicht wundern, wenn die gar keine Versicherung haben und den Verlust/Lieferschaden-schutz auf eigenes Risiko anbieten.


    viel glück

    beim nächsten mal vom Käufer zu hase abholen lassen, bzw. den transport vom Käufer regeln lassen...

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  • protom
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    • 20. Juli 2008 um 16:46
    • #3
    Zitat von bierschinken


    Also egal wie. Du musst der Spedition den Arsch einrennen, um die Felgen wieder zu bekommen, bzw. über deren Versicherung den Schaden ersetzt zu bekommen. Würde mich aber nicht wundern, wenn die gar keine Versicherung haben und den Verlust/Lieferschaden-schutz auf eigenes Risiko anbieten.


    viel glück

    so isses!

    Einmal den Laden gegoogelt, und siehe da, da haben mehrere das Problem.
    Dazu noch äußerst dubiose AGBs.
    Ich kann ja auch schreiben um wens geht: eukutrans
    Die Felgen wurde im Mai (!) von der "Spedition" abgeholt.
    Jetzt wird wohl gewartet, bis die Fuhre voll ist-


    Die Masche ist die:
    Verkaufst du Felgen bei ebay, dann schreibt der Typ dich an, und empfiehlt sich selbst.

    Der Käufer will morgen zur Polizei, Anwalt, ebay gehen.
    Mein Bekannter hat selbst schon Anzeige gestellt.
    Kann der Käufer denn erwzingen das mein Bekannter die 450 EUR wieder rausrückt?

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  • Mustermann
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    • 20. Juli 2008 um 16:52
    • #4
    Zitat von protom


    Kann der Käufer denn erwzingen das mein Bekannter die 450 EUR wieder rausrückt?


    nein, denn der Gefahrenübergang erfolgt mit Übergabe der Ware an den Transporteur.

    Fußball wird total überbewertet

    R.I.P. Flauschi:heul:

    R.I.P Martin:heul:

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    rob077
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    • 20. Juli 2008 um 16:56
    • #5

    das geschieht dir vollkommen recht ! :mrgreen:

    warum klaust du deinem onkel die felgen verkauftst die im ebay und weinst uns die ohren voll... ich häng dich jetzt erst mal bei deinem onkel hin ;)


    und rot bekommst du auch !

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  • Hamburch
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    • 20. Juli 2008 um 16:56
    • #6
    Zitat von protom

    Bekannter hat n Problem:

    Klar. ;) :winke:

    Dauerkarte BVB, HSV
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    No. 1.253

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  • zigzag
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    • 20. Juli 2008 um 16:58
    • #7

    Es ist richtig, dass mit der Übergabe durch den Verkäufer an die Transportperson in Fällen, in denen der Verkäufer eine Privatperson ist, die Gefahr auf den Erwerber übergeht. Da dies hier (auch nachweisbar) erfolgt ist, kann der Erwerber nicht (nochmalige) Lieferung und auch nicht den Kaufpreis zurückverlangen.

    Die vorliegende Konstellation wird juristisch gemeinhin von dem Begriff der Drittschadensliquidation erfasst. Veräußerer hat einen Anspruch gegen den Spediteur (bzw. dessen Versicherung), aber keinen Schaden (aufgrund des Gefahrübergangs). Der Dritte (hier der ebay-Käufer) hat einen Schaden, aber keinen Anspruch (da er nicht Vertragspartner der Spedition geworden ist). Im Ergebnis kann der Verkäufer den Schaden des Dritten geltend machen. Der Dritte kann aber von dem Verkäufer nur Abtretung des Ersatzanspruchs gegen den Spediteur (bzw. die Versicherung) an sich selbst verlangen, aber eben nicht Rückzahlung des Kaufpreises. Hoffe, das hiflt.

    Grüße ins Forum
    zigzag

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  • mario3101
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    • 20. Juli 2008 um 17:03
    • #8
    Zitat von zigzag

    Es ist richtig, dass mit der Übergabe durch den Verkäufer an die Transportperson in Fällen, in denen der Verkäufer eine Privatperson ist, die Gefahr auf den Erwerber übergeht. Da dies hier (auch nachweisbar) erfolgt ist, kann der Erwerber nicht (nochmalige) Lieferung und auch nicht den Kaufpreis zurückverlangen.

    Die vorliegende Konstellation wird juristisch gemeinhin von dem Begriff der Drittschadensliquidation erfasst. Veräußerer hat einen Anspruch gegen den Spediteur (bzw. dessen Versicherung), aber keinen Schaden (aufgrund des Gefahrübergangs). Der Dritte (hier der ebay-Käufer) hat einen Schaden, aber keinen Anspruch (da er nicht Vertragspartner der Spedition geworden ist). Im Ergebnis kann der Verkäufer den Schaden des Dritten geltend machen. Der Dritte kann aber von dem Verkäufer nur Abtretung des Ersatzanspruchs gegen den Spediteur (bzw. die Versicherung) an sich selbst verlangen, aber eben nicht Rückzahlung des Kaufpreises. Hoffe, das hiflt.

    Grüße ins Forum
    zigzag


    :denk:


    :respekt:

    Tooor-User Nr. 844

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  • protom
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    • 20. Juli 2008 um 17:04
    • #9
    Zitat von Hamburch

    Klar. ;) :winke:

    :autsch:

    Die, die mich kennen, wissen, dass ich nich ma n Auto hab!

    Ausserdem, warum soll ich euch was vormachen?
    Weils mir peinlich wär?

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  • zigzag
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    • 20. Juli 2008 um 17:06
    • #10
    Zitat von mario3101

    :denk:


    :respekt:

    So schwere Kost? Is doch alles easy! :huebscher: :mrgreen:

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  • protom
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    • 20. Juli 2008 um 17:06
    • #11
    Zitat von zigzag

    Hoffe, das hiflt.

    Grüße ins Forum
    zigzag


    öhm.... :gruebel:. Denke schon!
    Bedankt!

    :winke:

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  • Kartenfahnder
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    • 20. Juli 2008 um 22:47
    • #12
    Zitat von zigzag

    Es ist richtig, dass mit der Übergabe durch den Verkäufer an die Transportperson in Fällen, in denen der Verkäufer eine Privatperson ist, die Gefahr auf den Erwerber übergeht. Da dies hier (auch nachweisbar) erfolgt ist, kann der Erwerber nicht (nochmalige) Lieferung und auch nicht den Kaufpreis zurückverlangen.

    Die vorliegende Konstellation wird juristisch gemeinhin von dem Begriff der Drittschadensliquidation erfasst. Veräußerer hat einen Anspruch gegen den Spediteur (bzw. dessen Versicherung), aber keinen Schaden (aufgrund des Gefahrübergangs). Der Dritte (hier der ebay-Käufer) hat einen Schaden, aber keinen Anspruch (da er nicht Vertragspartner der Spedition geworden ist). Im Ergebnis kann der Verkäufer den Schaden des Dritten geltend machen. Der Dritte kann aber von dem Verkäufer nur Abtretung des Ersatzanspruchs gegen den Spediteur (bzw. die Versicherung) an sich selbst verlangen, aber eben nicht Rückzahlung des Kaufpreises. Hoffe, das hiflt.

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    zigzag

    endlich mal jemand hier mit juristischer Ahnung:respekt:

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  • Hamburch
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    • 20. Juli 2008 um 22:50
    • #13
    Zitat von protom

    :autsch:

    Die, die mich kennen, wissen, dass ich nich ma n Auto hab!

    Ausserdem, warum soll ich euch was vormachen?
    Weils mir peinlich wär?

    War eigentlich auch nur 'n Spaß! :mrgreen: :rolleyes:

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    • 21. Juli 2008 um 09:28
    • #14
    Zitat von Kartenfahnder

    endlich mal jemand hier mit juristischer Ahnung:respekt:

    Dumm nur, dass so ne Hausarbeit für Studenten ganz nett, hier jedoch deplaziert, weil nich einschlägig ist. :huebscher:

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  • protom
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    • 21. Juli 2008 um 09:35
    • #15
    Zitat von Judge999

    Dumm nur, dass so ne Hausarbeit für Studenten ganz nett, hier jedoch deplaziert, weil nich einschlägig ist. :huebscher:

    Bitte? :gruebel:

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  • fuerstpueckler
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    • 21. Juli 2008 um 09:39
    • #16
    Zitat von protom


    Weils mir peinlich wär?

    vor uns muss dir nichts peinlich sein :mrgreen:

    Südafrika 2010 #1, #3, #7, #9, #39, #41, #47, #50, #51, #54, #55, #59, #61, #62, #64

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