Die Phoenix Runde hat sich gestern des Themas angenommen. War sehr interessant, da Wolfgang Kubicki dabei war. Allerdings nicht in seiner üblichen Rolle als FDP-Lautsprecher, sondern als Fachawalt für Steuerrecht. Er hat durchdekliniert, was überhaupt die Voraussetzungen für eine Selbstanzeige sind. Elementarer Bestandteil ist die vollständige Darlegung des Vergehens, bevor die Behörden Ermittlungen aufnehmen ("reiner Tisch"). Alleine die Tatsache, dass es ursprünglich um 3 Mio ging, jetzt aber ein deutlich höherer Betrag nicht mehr in Frage steht, belegt laut seiner Aussage die Unwirksamkeit der Selbstanzeige. Teilselbstanzeigen stehen einer Strafbefreiung entgegen.
Darüber hinaus gab er zu bedenken, dass die Tatsache, dass der Prozess überhaupt zugelassen wurde, ein deutliches Zeichen für ein Fehlverhalten bei der Selbstanzeige sei. Wenn diese richtig durchgeführt wird, kommt es gar nicht zu einem Prozess.
Ich glaube an dem Punkt wird es interessant. Denn die Verteidigung hat ja heute behauptet, dass die gesamte Summe sich in den Unterlagen der Selbstanzeige wiederfinden lässt.
Wie man da so unterschiedliche Auffassungen von gleichen Daten haben kann ist mir allerdings schleierhaft.