Das wiederum kann der Arbeitgeber natürlich als Regel setzen, aber Kurzarbeit hängt nicht davon ab
Also bei Kurzarbeit drängt die AA , daß Zeitkonten auf Null gefahren werden ( hatten mich schon mal auf Minusstunden hingewiesen ) , und der planmäßige Urlaub muß bis zur KuG genommen werden( dh.zB. wenn jemand im August noch seinen ganzen Urlaub hat , weil er in seinem planmäßigen Urlaub krank war , muß er diesen bis zu diesem KuG-Tag erstmal wegnehmen ).
Bei Zahlungen nach § 56 ISG ist es etwas anders.