"Für Einreisende in die Bundesrepublik Deutschland, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der letzten 10 Tage vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, besteht gemäß den jeweiligen Quarantäneverordnungen der zuständigen Bundesländer eine Pflicht zur Absonderung.Seit dem 8. November 2020 gilt grundsätzlich für Ein- bzw. Rückreisende aus dem Ausland, die sich innerhalb der letzten zehn Tage vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, die Verpflichtung sich unverzüglich nach Einreise in eine zehntägige Quarantäne zu begeben. Außerdem müssen sich Einreisende vor ihrer Ankunft in Deutschland auf https://www.einreiseanmeldung.de anmelden und den Nachweis über die Anmeldung bei Einreise mit sich führen. Nach frühestens fünf Tagen der Quarantäne können sich die Einreisenden auf SARS-CoV-2 testen lassen, um die Quarantänepflicht durch ein negatives Testergebnis zu beenden."
https://www.rki.de/DE/Content/Inf…t062?nn=2444038
NRW, da ist doch der @effzeh (?), ist da weiterhin etwas anders drauf:
"Welche Regeln gelten in Nordrhein-Westfalen für Einreisen aus anderen Risikogebieten?
Für Einreisende nach Nordrhein-Westfalen aus allen übrigen vom Robert Koch-Institut aufgelisteten Risikogebieten (also ausgenommen Großbritannien, Südafrika und Irland, für die die vorgenannten besonderen Regeln gelten) gibt es eine Quarantänepflicht nur dann, wenn sie entgegen der Verpflichtung nach Bundesrecht keine Einreisetestung haben vornehmen lassen. Die Einreisetestung ist durch eine Schnell- oder PCR-Testung binnen maximal 48 Stunden vor der Einreise oder unmittelbar nach der Einreise zu erfüllen. Eine mangels Einreisetestung zunächst einzuhaltende Quarantäne kann jederzeit durch einen negativen Test beendet werden.
Ausgenommen von dieser Quarantänepflicht werden unter anderem
1) Durchreisende,
2) Binnenschiffer,
3) der kleine Grenzverkehr bei Aufenthalten von unter 24 Stunden,
4) Verwandtenbesuche, Warentransporte und Diplomaten/Abgeordnete bei Aufenthalten von unter 72 Stunden,
5) tägliche oder wöchentliche Grenzpendler und Grenzgänger.
Außerdem wird in der Quarantäneverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen bestimmt, dass diejenigen, die die Testpflicht nicht durch einen Schnelltest, sondern durch einen PCR-Test erfüllen, bis zum Erhalt des Ergebnisses in Quarantäne gehen müssen.
Zu beachten ist, dass auch der Bund Bestimmungen zur Einreise aus Risikogebieten erlassen hat. Danach sind Einreisende aus Risikogebieten insbesondere verplichtet, sich vor der Einreise digital unter http://www.einreiseanmeldung.de anzumelden. Ausnahmen von der Anmeldepflicht gelten beispielsweise für den ‚kleinen Grenzverkehr‘ – also bei einem Aufenthalt unter 24 Stunden."
https://www.land.nrw/de/wichtige-fr…-virus#70088aff
Hilft dir fürn Sommer natürlich nicht weiter