Sag mal, was hast du denn mit "Strafrecht" und "Verjährung" etc pp.
Dass das Aussprechen von Strafen seitens den DFB nix mit Rechtssprechung vor einem gewöhnlichen Gericht zu tun hat ist doch wohl klar. Das ist doch eher zu vergleichen mit einer innerbetrieblichen Maßnahme
Definitv nicht! Falls mir da etwas extrem gegen den Strich (=Willkür) gehen würde, würde ich vor ein ordentliches Gericht gehen ![]()
PS: Ok, habe verstanden...... ![]()