Ulli geht in den Knast
Willste wetten?
Ulli geht in den Knast
Willste wetten?
Wisst ihr eigentlich, dass es das war?
Ulli geht in den Knast, wenn das mit den Summen stimmt.
In 371 AO steht nix von irgendwelchen Summen, nach welcher Rechtsquelle stammt denn DEine
Information, dass man bei einer WIRKSAMEN Selbstanzeige für Steuerhinterziehung bestraft wird
Falls die Selbstanzeige unwirksam wäre, stimmst, dann feiern wir mit ihm ca. 5 Meisterschaften in Stadelheim oder ne anderen JVA
Das gehört sich doch nicht. Den Kokser überführen und selbst Dreck am Stecken haben.
Hat sich eigentlich Willi Lemke schon zu den Vorfällen geäußert?
Da warte ich eigentlich stündlich drauf!
Alles Würstchenmillionen, is mir nich sportlich genug...
In 371 AO steht nix von irgendwelchen Summen, nach welcher Rechtsquelle stammt denn DEine
Information, dass man bei einer WIRKSAMEN Selbstanzeige für Steuerhinterziehung bestraft wird
Falls die Selbstanzeige unwirksam wäre, stimmst, dann feiern wir mit ihm ca. 5 Meisterschaften in Stadelheim oder ne anderen JVA
In der Abgabenordnung wirst Du da auch nichts finden, dass entstammt der jüngeren Rechtsprechung. Innerhalb des gesetzlichen Rahmens " bis zu x Jahren Freiheitsstrafe" bestimmt letztlich das Gericht das Strafmaß.
Hier was zum Strafmaß:
"Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich zwischzeitlich ausführlich zur Strafzumessung im Steuerstrafrecht geäußert. Er hat in seinem Urteil vom 02.12.2008, AZ. 1 StR 416/08, grundsätzliche Ausführungen zum Strafmaß in Steuerstrafsachen gemacht. In diesem Urteil weist der BGH darauf hin, dass die Höhe der verkürztem Steuern ein bestimmender Strafzumessungsgrund ist. Zugleich soll sich die Strafe allerdings nicht "tarifmäßig" an der Hinterziehungssumme orientieren.
Diese Wertgrenzen konkretisiert der BGH u.a. wie folgt:
Ab einem Hinterziehungsbetrag von 100.000 EUR ist regelmäßig eine Freiheitsstrafe (ggf. auf Bewährung) zu verhängen.
Ab einem Hinterziehungsbetrag von 1.000.000 EUR ist die Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung regelmäßig nicht mehr möglich.
Ab einem Hinterziehungsbetrag von 1.000.000 EUR ist ein Strafbefehlsverfahren regelmäßig ungeeignet.
Der BGH lässt dabei Ausnahmen ausdrücklich zu. Er benennt ausführlich einzelne Gründe, die sowohl zu einer Strafmilderung, als auch zu einer Strafschärfung führen können."
Und hier noch was: Bereits im Januar hat z.B. der Stern über einen Vorgang berichtet: Geheimes Fußballkonto in der Schweiz: Spitzenvertreter der Bundesliga bunkerte halbe Milliarde - Sport | STERN.DE
Jetzt hängt es davon ab, ob Uli aus freien Stücken vor Tatentdeckung eine Selbstanzeige gemacht hat, oder erst als bereits mit Tatendeckung zu rechnen war. In letzterem Fall dürfte es sehr eng für ihn werden.
Und wenn da wirklich mehrere hunderte Millionen rumlagen, dann dürfte da schon was zusammen kommen.
z.B. 400 Mio x 3% Zins = 12 Mio € Zinsen/ p.a.
Je nach Jahr (Abgeltungssteuer oder pers. Steuersatz) hiervon ca. 30-50% Steuer und das dann bis zu 10 Jahre zurückgerechnet + 6% Hinterziehungszinsen p.a.
Da dürfte jedem klar sein, sofern die Summen stimmen, dass wir dann von 3,5 Mio an hinterzogenen Steuern aufwärts pro Jahr sprechen.
*träller*
Und moagn san mir in Stadelheim, aber Hauptsach, mir san in, in de Schickeria, in de Schickeria ...
Ich zitiere mal aus dem Beitrag von saphirschwarz im Bayern-Thread (Raumplaners Threaderöffnung ist ja durchaus sinnvoll):
Alles anzeigenIn der Abgabenordnung wirst Du da auch nichts finden, dass entstammt der jüngeren Rechtsprechung. Innerhalb des gesetzlichen Rahmens " bis zu x Jahren Freiheitsstrafe" bestimmt letztlich das Gericht das Strafmaß.
Hier was zum Strafmaß:
"Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich zwischzeitlich ausführlich zur Strafzumessung im Steuerstrafrecht geäußert. Er hat in seinem Urteil vom 02.12.2008, AZ. 1 StR 416/08, grundsätzliche Ausführungen zum Strafmaß in Steuerstrafsachen gemacht. In diesem Urteil weist der BGH darauf hin, dass die Höhe der verkürztem Steuern ein bestimmender Strafzumessungsgrund ist. Zugleich soll sich die Strafe allerdings nicht "tarifmäßig" an der Hinterziehungssumme orientieren.
Diese Wertgrenzen konkretisiert der BGH u.a. wie folgt:
Ab einem Hinterziehungsbetrag von 100.000 EUR ist regelmäßig eine Freiheitsstrafe (ggf. auf Bewährung) zu verhängen.
Ab einem Hinterziehungsbetrag von 1.000.000 EUR ist die Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung regelmäßig nicht mehr möglich.
Ab einem Hinterziehungsbetrag von 1.000.000 EUR ist ein Strafbefehlsverfahren regelmäßig ungeeignet.
Der BGH lässt dabei Ausnahmen ausdrücklich zu. Er benennt ausführlich einzelne Gründe, die sowohl zu einer Strafmilderung, als auch zu einer Strafschärfung führen können."Und hier noch was: Bereits im Januar hat z.B. der Stern über einen Vorgang berichtet: Geheimes Fußballkonto in der Schweiz: Spitzenvertreter der Bundesliga bunkerte halbe Milliarde - Sport | STERN.DE
Jetzt hängt es davon ab, ob Uli aus freien Stücken vor Tatentdeckung eine Selbstanzeige gemacht hat, oder erst als bereits mit Tatendeckung zu rechnen war. In letzterem Fall dürfte es sehr eng für ihn werden.Und wenn da wirklich mehrere hunderte Millionen rumlagen, dann dürfte da schon was zusammen kommen.
z.B. 400 Mio x 3% Zins = 12 Mio € Zinsen/ p.a.
Je nach Jahr (Abgeltungssteuer oder pers. Steuersatz) hiervon ca. 30-50% Steuer und das dann bis zu 10 Jahre zurückgerechnet + 6% Hinterziehungszinsen p.a.
Da dürfte jedem klar sein, sofern die Summen stimmen, dass wir dann von 3,5 Mio an hinterzogenen Steuern aufwärts pro Jahr sprechen.
saphirschwarz:
Danke, der Stern-Artikel ist ja sehr interessant...
Wenn die Summen stimmen, wird Uli m.E. neben der Steuerhinterziehung auch sonst noch einige Probleme bekommen. Kann mir nicht vorstellen, dass man mit einer Würstchenfabrik (Jahresumsatz wohl um die EUR 45 Mio.) und als Manager des FCB (und einigen Jahren Fußballprofi in den Siebzigern) auf legalem Weg auf mehrere hundert Mio. kommen kann. Oder er hat einige sehr erfolgreiche Investments getätigt. Aber die Kohle lage ja wohl eher festverzinslich bzw. auf'm Festgeldkonto rum (da scheint er ja eher konservativ unterwegs zu sein).
Schon fast schade: Vor einigen Jahren hätte es mich gefreut, dass U.H. so ein Absturz droht. Aber zuletzt wurde er mir sogar richtig sympathisch... Wenn es sich bewahrheitet, ist es aber Grass im Quadrat. Oder wie Sylvia Schenk so schön sagt: Er schmiss mit Felsbrocken aus dem Glashaus.
Alles anzeigenIn der Abgabenordnung wirst Du da auch nichts finden, dass entstammt der jüngeren Rechtsprechung. Innerhalb des gesetzlichen Rahmens " bis zu x Jahren Freiheitsstrafe" bestimmt letztlich das Gericht das Strafmaß.
Hier was zum Strafmaß:
"Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich zwischzeitlich ausführlich zur Strafzumessung im Steuerstrafrecht geäußert. Er hat in seinem Urteil vom 02.12.2008, AZ. 1 StR 416/08, grundsätzliche Ausführungen zum Strafmaß in Steuerstrafsachen gemacht. In diesem Urteil weist der BGH darauf hin, dass die Höhe der verkürztem Steuern ein bestimmender Strafzumessungsgrund ist. Zugleich soll sich die Strafe allerdings nicht "tarifmäßig" an der Hinterziehungssumme orientieren.
Diese Wertgrenzen konkretisiert der BGH u.a. wie folgt:
Ab einem Hinterziehungsbetrag von 100.000 EUR ist regelmäßig eine Freiheitsstrafe (ggf. auf Bewährung) zu verhängen.
Ab einem Hinterziehungsbetrag von 1.000.000 EUR ist die Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung regelmäßig nicht mehr möglich.
Ab einem Hinterziehungsbetrag von 1.000.000 EUR ist ein Strafbefehlsverfahren regelmäßig ungeeignet.
Der BGH lässt dabei Ausnahmen ausdrücklich zu. Er benennt ausführlich einzelne Gründe, die sowohl zu einer Strafmilderung, als auch zu einer Strafschärfung führen können."Und hier noch was: Bereits im Januar hat z.B. der Stern über einen Vorgang berichtet: Geheimes Fußballkonto in der Schweiz: Spitzenvertreter der Bundesliga bunkerte halbe Milliarde - Sport | STERN.DE
Jetzt hängt es davon ab, ob Uli aus freien Stücken vor Tatentdeckung eine Selbstanzeige gemacht hat, oder erst als bereits mit Tatendeckung zu rechnen war. In letzterem Fall dürfte es sehr eng für ihn werden.Und wenn da wirklich mehrere hunderte Millionen rumlagen, dann dürfte da schon was zusammen kommen.
z.B. 400 Mio x 3% Zins = 12 Mio € Zinsen/ p.a.
Je nach Jahr (Abgeltungssteuer oder pers. Steuersatz) hiervon ca. 30-50% Steuer und das dann bis zu 10 Jahre zurückgerechnet + 6% Hinterziehungszinsen p.a.
Da dürfte jedem klar sein, sofern die Summen stimmen, dass wir dann von 3,5 Mio an hinterzogenen Steuern aufwärts pro Jahr sprechen.
Alles Richtig, aber der 370iger "greift" nicht, WENN nach 371 eine "WIRKSAME" Selbstanzeige vorliegt
(1) Wer gegenüber der Finanzbehörde zu allen unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart in vollem Umfang die unrichtigen Angaben berichtigt, die unvollständigen Angaben ergänzt oder die unterlassenen Angaben nachholt, wird wegen dieser Steuerstraftaten nicht nach § 370 bestraft.
Meine Aussage ist lediglich, dass die Höhe der Hinterzogenen Steuern EGAL ist für die Frage, ob eine STRAFTAT vorliegt, hier ist lediglich entscheideind, ob eine wirksame Selbstanzeige vorliegt oder nicht
evtl. kann mal ein Mod die entsprechenden Beiträge aus dem Bayern-Forum hier rüber schaufeln. sonst vermischt sich das sportliche zu sehr mit dem Rest. Danke
*träller*
Und moagn san mir in Stadelheim, aber Hauptsach, mir san in, in de Schickeria, in de Schickeria ...
Meinste, der Uli wollt unbedingt in die Schickeria
dann wählt er doch lieber die 32168;)
Meinste, der Uli wollt unbedingt in die Schickeria
dann wählt er doch lieber die 32168;)
Anderes Lied
Ich denke , die Höhe des Betrages ,welches auf dem oder den schweizer Konten des Uli liegen ,ist ersteinmal Spekulation.Zweitens glaube ich erstmal , daß es kein Geld aus Straftaten ( Handgeld bei Transfers zu Lasten des Vereins ) bzw. in Deutschland nicht schon versteuertes Geld ist. Von deher wäre es ertmal ganz legal ,in der Shweiz sein Geld zu bunkern. Jetzt kommen wie gesagt die jährlichen Zinserlöse , die , wenn der Uli seinen regelmäßigen Wohnsitz in D hat, mit der jährlichen Abgeltungssteuer von 25 % zzgl. davon 6,5 % Soli an den Fiskus abzuführen wären.
Im Grunde geht es jetzt nur noch darum , ob zwischen der Ablehnung des Deutsch-Schweiz. Steuerabkommens im Bundesrat ( glaube ich zumindest) und der Selbstanzeige die Staatsanwaltschaft nicht auf die Spuren des Uligeldes gekommen sind, was ich ehrlich gesagt nicht glaube,denn es geht beim Zeitpunkt der Selbstanzeige sicher auch darum, ob der Uli da von Ermittlungen gegen ihn schon gewußt haben muß.
Sei es drum,verwerflich ist es allemal.
Habe mir mal DoPa angetan
Bild Reporter : " ...ist momentan Stochern im Nebel ...."
Bild und Fakten -> WO?
Da ist gehörig was am Brodeln
Habe mir mal DoPa angetan
Bild Reporter : " ...ist momentan Stochern im Nebel ...."
Bild und Fakten -> WO?
Da ist gehörig was am Brodeln
Und Wontorra als fachkundiger Moderator zum Thema Steuerhinterziehung.
Ich denke , die Höhe des Betrages ,welches auf dem oder den schweizer Konten des Uli liegen ,ist ersteinmal Spekulation.Zweitens glaube ich erstmal , daß es kein Geld aus Straftaten ( Handgeld bei Transfers zu Lasten des Vereins ) bzw. in Deutschland nicht schon versteuertes Geld ist. Von deher wäre es ertmal ganz legal ,in der Shweiz sein Geld zu bunkern. Jetzt kommen wie gesagt die jährlichen Zinserlöse , die , wenn der Uli seinen regelmäßigen Wohnsitz in D hat, mit der jährlichen Abgeltungssteuer von 25 % zzgl. davon 6,5 % Soli an den Fiskus abzuführen wären.
Im Grunde geht es jetzt nur noch darum , ob zwischen der Ablehnung des Deutsch-Schweiz. Steuerabkommens im Bundesrat ( glaube ich zumindest) und der Selbstanzeige die Staatsanwaltschaft nicht auf die Spuren des Uligeldes gekommen sind, was ich ehrlich gesagt nicht glaube,denn es geht beim Zeitpunkt der Selbstanzeige sicher auch darum, ob der Uli da von Ermittlungen gegen ihn schon gewußt haben muß.
Sei es drum,verwerflich ist es allemal.
leider, bin irgendwie schon entäuscht von ihm
leider, bin irgendwie schon entäuscht von ihm
Mich würde vor allem interessieren, wie er das ganze Geld generiert hat.
Mich würde vor allem interessieren, wie er das ganze Geld generiert hat.
facebook, bitcoins
Mich würde vor allem interessieren, wie er das ganze Geld generiert hat.
wir essen sonntag mittag immer nürnberger bratwürst um ulli finanziell unter
die arme zu greifen.
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