Klar , Rob .

Der Corona Fred
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schnudi -
26. Februar 2020 um 08:17 -
Geschlossen
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.Solange Familien mehr Kinder bekommen als sie ernähren können , wird es wohl auch so bleiben .
Kinder sollte man natürlich nur in die Welt setzen, wenn man so reich ist wie du
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Klar , Rob .
Rob hat heute nicht seinen besten Tag.
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Kinder sollte man natürlich nur in die Welt setzen, wenn man so reich ist wie du
So ein Quatsch . Am besten machst jetzt jeden Post von mir zum Verriss .
Ich hab einfach meine Sicht auf Gaustls Post geschrieben , die aber nicht zum Thema gehört . -
Jedenfalls für Soldaten ist eine (vereinbarte) allgemeine Impfpflicht laut BVerwG zulässig, ich recherchiere später mal, ob ich die die Entscheidungsbegründung finde, sie betrifft aber noch nicht konkret Corona offenbar.
Aus dem FAZ-Frühdenker-Newsletter (beknackter Name, aber guter Überblick über die Themen der Zeitung):
„Schutzimpfung: Die Leitung des Verteidigungsministeriums und die Personalvertretung haben sich darauf verständigt, die Impfung gegen Corona in den Katalog der Schutzimpfungen aufzunehmen. Damit ist sie für alle in der Bundeswehr verpflichtend. Soldaten, die das verweigern, können mit Disziplinarmaßnahmen belegt werden. Dieses Vorgehen sei vom Bundesverwaltungsgericht bereits unabhängig von Covid-19 gebilligt worden, heißt es aus dem Verteidigungsministerium. Nach Angaben des Online-Portals Augen geradeaus waren am Montag fast 1200 Soldaten infiziert.
Amtshilfe: Schon am 10. November hatte der Kommandeur des Kommandos Territoriale Aufgaben der Bundeswehr, Generalmajor Carsten Breuer, angewiesen, nur vollständig geimpfte Soldatinnen und Soldaten in der Amtshilfe einzusetzen. Stufenweise sollen bis Mitte Dezember 12.000 Soldaten zur Verfügung stehen, um beim Impfen, bei der Kontaktnachverfolgung und in Alten- und Pflegeheimen auszuhelfen. Derzeit laufen alleine in Bayern mehr als 100 Einsätze im Rahmen der Amtshilfe, in Sachsen wurden 41 Amtshilfeanträge gestellt. Beide Länder hatten auch in den ersten Corona-Wellen mehr Bundeswehr-Hilfe angefordert als andere. Bundesländer mit hohen Impfquoten und weniger Infizierten, etwa Bremen oder Schleswig-Holstein, kommen gegenwärtig ohne die Nothilfe der Bundeswehr aus.“
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Tja , wenn Frauen mit 12-13 Jahren , teilweise früher, zwangsverheiratet werden und es danach sofort an Kinderbekommen geht , ist das leider so .Nur mal 2 Vergleiche :
Als ich geboren wurde , hatte die Erde 3,2 Mrd. Menschen , heute sind es 8 Mrd , wobei dieser Zuwachs nicht aus den reichen Industrieländern kommt .
Syrien hatte 1970 6,5 Mio Einwohner - jetzt sind es 26 Mio .
Dieses Beispiel ist auch Schablone für viele andere Länder .Solange Familien mehr Kinder bekommen als sie ernähren können , wird es wohl auch so bleiben .Ok , war jetzt Offtopic
Gemüse
Vielleicht könntest Du das mit der Zwangsheirat und dem (ungewollten) Kinderkriegen im Nov/Dez mal vor Ort in Katar klären
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ich recherchiere später mal, ob ich die Entscheidungsbegründung finde
Hier die Bundeswehr zur Cononaimpfung und hier das in Bezug genommene Bundesverwaltungsgerichtsurteil.
Auch als Soldat kriegt man also nicht gegen seinen Willen die Spritze in den Arm gehauen. Vielmehr läuft die Verwirklichung der im Soldatengesetz geregelten Impfpflicht über das Disziplinarrecht, das Nichtdulden der Spritze ist Befehlsverweigerung. Im entschiedenen Fall sind wegen der Verweigerung der "Basisimpfungen" (ich glaube Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten) Arrest verhängt worden. Der Soldat ging hiergegen rechtlich vor, weil er gesundheitliche Bedenken hatte, kam damit aber nicht durch. Ich schätze mal, dass es, wenn er nicht nachgibt, im Ergebnis drauf hinausläuft, dass er aus disziplinarischen Gründen aus der Bundeswehr ausscheiden muss.
Das Urteil enthält auch Ausführungen dazu, dass bei Soldaten besondere Maßstäbe zur Anwendung kommen, wenn es um die Rechtfertigung der Impfpflicht geht. Leuchtet ja irgendwie auch ein, die Truppe muss einsatzfähig sein. Es geht in dem Urteil aber noch nicht um Corona, aus den Aktenzeichen ergibt sich, dass der Fall schon in 2018 losging.
Sollte eine "allgemeine Corona-Impfpflicht" in irgendeiner Form in Deutschland kommen, wird die Umsetzung ein ziemlich komplexes Werk. Und natürlich hat jeder dann die Möglichkeit, die Zulässigkeit der staatlichen Maßnahme, mit der er zum Impfen veranlasst werden soll, in seinem Einzelfall gerichtlich prüfen zu lassen. Diese Überprüfungsmöglichkeit ist als Teil des Rechtsstaatsprinzips übrigens auch durch die sog. Ewigkeitsgarantie geschützt (Art. 79 III, 20 III GG „Bindung der staatlichen Gewalt an die Gesetze“).
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Hier die Bundeswehr zur Cononaimpfung und hier das in Bezug genommene Bundesverwaltungsgerichtsurteil.
Auch als Soldat kriegt man also nicht gegen seinen Willen die Spritze in den Arm gehauen. Vielmehr läuft die Verwirklichung der im Soldatengesetz geregelten Impfpflicht über das Disziplinarrecht, das Nichtdulden der Spritze ist Befehlsverweigerung. Im entschiedenen Fall sind wegen der Verweigerung der "Basisimpfungen" (ich glaube Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten) Arrest verhängt worden. Der Soldat ging hiergegen rechtlich vor, weil er gesundheitliche Bedenken hatte, kam damit aber nicht durch. Ich schätze mal, dass es, wenn er nicht nachgibt, im Ergebnis drauf hinausläuft, dass er aus disziplinarischen Gründen aus der Bundeswehr ausscheiden muss.Das Urteil enthält auch Ausführungen dazu, dass bei Soldaten besondere Maßstäbe zur Anwendung kommen, wenn es um die Rechtfertigung der Impfpflicht geht. Leuchtet ja irgendwie auch ein, die Truppe muss einsatzfähig sein. Es geht in dem Urteil aber noch nicht um Corona, aus den Aktenzeichen ergibt sich, dass der Fall schon in 2018 losging.
Sollte eine "allgemeine Corona-Impfpflicht" in irgendeiner Form in Deutschland kommen, wird die Umsetzung ein ziemlich komplexes Werk. Und natürlich hat jeder dann die Möglichkeit, die Zulässigkeit der staatlichen Maßnahme, mit der er zum Impfen veranlasst werden soll, in seinem Einzelfall gerichtlich prüfen zu lassen. Diese Überprüfungsmöglichkeit ist als Teil des Rechtsstaatsprinzips übrigens auch durch die sog. Ewigkeitsgarantie geschützt (Art. 79 III, 20 III GG „Bindung der staatlichen Gewalt an die Gesetze“).
Gibt es vergleichbare Regelungen auch für die Polizei? Ich meine gelesen zu haben, dass man in Sachsen aufgrund unzähliger Quarantäneverordnungen quasi kapituliert...
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und ich muß es dir ehrlich sagen ein sehr dummer post.
Die Weltbevölkerung bekommt die 1 Mrd. Menschen auf dem schwarzen Planeten jetzt schon nicht ernährt, obwohl es kein Problem wäre. Bis 2050 soll sich ja die Einwohnerzahl in Afrika verdoppeln. Dein Ansatz, das künftig keine Kinder im Sekundentakt sterben, wäre? Anders als bei uns in der westlichen Welt mit unseren (noch) gut funktionierenden Sozialsystemen gelten in vielen Ländern der Welt Kinder als Reichtum. Und je mehr Kinder man hat, die Last auf mehr Schultern verteilt wird, umso leichter tun sich diese, den Erzeuger im Alter zu versorgen. Das ist der Denkansatz in diesen Ländern.
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Die Weltbevölkerung bekommt die 1 Mrd. Menschen auf dem schwarzen Planeten jetzt schon nicht ernährt, obwohl es kein Problem wäre. Bis 2050 soll sich ja die Einwohnerzahl in Afrika verdoppeln. Dein Ansatz, das künftig keine Kinder im Sekundentakt sterben, wäre? Anders als bei uns in der westlichen Welt mit unseren (noch) gut funktionierenden Sozialsystemen gelten in vielen Ländern der Welt Kinder als Reichtum. Und je mehr Kinder man hat, die Last auf mehr Schultern verteilt wird, umso leichter tun sich diese, den Erzeuger im Alter zu versorgen. Das ist der Denkansatz in diesen Ländern.
Könnt ihr das Thema bitte in einen eigenen Fred verlagern? Eine sicher spannende Diskussion, aber sie hat nun wirklich nichts mit Corona zu tun.
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Hier die Bundeswehr zur Cononaimpfung und hier das in Bezug genommene Bundesverwaltungsgerichtsurteil.
Auch als Soldat kriegt man also nicht gegen seinen Willen die Spritze in den Arm gehauen. Vielmehr läuft die Verwirklichung der im Soldatengesetz geregelten Impfpflicht über das Disziplinarrecht, das Nichtdulden der Spritze ist Befehlsverweigerung. Im entschiedenen Fall sind wegen der Verweigerung der "Basisimpfungen" (ich glaube Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten) Arrest verhängt worden. Der Soldat ging hiergegen rechtlich vor, weil er gesundheitliche Bedenken hatte, kam damit aber nicht durch. Ich schätze mal, dass es, wenn er nicht nachgibt, im Ergebnis drauf hinausläuft, dass er aus disziplinarischen Gründen aus der Bundeswehr ausscheiden muss.Das Urteil enthält auch Ausführungen dazu, dass bei Soldaten besondere Maßstäbe zur Anwendung kommen, wenn es um die Rechtfertigung der Impfpflicht geht. Leuchtet ja irgendwie auch ein, die Truppe muss einsatzfähig sein. Es geht in dem Urteil aber noch nicht um Corona, aus den Aktenzeichen ergibt sich, dass der Fall schon in 2018 losging.
Sollte eine "allgemeine Corona-Impfpflicht" in irgendeiner Form in Deutschland kommen, wird die Umsetzung ein ziemlich komplexes Werk. Und natürlich hat jeder dann die Möglichkeit, die Zulässigkeit der staatlichen Maßnahme, mit der er zum Impfen veranlasst werden soll, in seinem Einzelfall gerichtlich prüfen zu lassen. Diese Überprüfungsmöglichkeit ist als Teil des Rechtsstaatsprinzips übrigens auch durch die sog. Ewigkeitsgarantie geschützt (Art. 79 III, 20 III GG „Bindung der staatlichen Gewalt an die Gesetze“).
- Wer sich als Soldat verpflichtet und dann hinterher Bedenken wegen der einen oder anderen Impfung hat, hat wohl bei der Berufswahl nicht intensiv genug über die Konsequenzen nachgedacht. Uns hat man in den ersten Tagen der Grundausbildung gar nicht lange gefragt, Spritze rein, zack, fertig.
- Wer sich als Soldat verpflichtet und dann hinterher Bedenken wegen der einen oder anderen Impfung hat, hat wohl bei der Berufswahl nicht intensiv genug über die Konsequenzen nachgedacht. Uns hat man in den ersten Tagen der Grundausbildung gar nicht lange gefragt, Spritze rein, zack, fertig.
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Gibt es vergleichbare Regelungen auch für die Polizei? Ich meine gelesen zu haben, dass man in Sachsen aufgrund unzähliger Quarantäneverordnungen quasi kapituliert...
Weiß ich nicht, Polizei ist ja im Grundsatz Ländersache und ich würde spekulieren, dass eine Impfpflicht dann im jeweiligen Polizeigesetz geregelt wäre, aber sicher auch noch nicht zu Corona.
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im Nov/Dez mal vor Ort in Katar klären
Gaustl , am besten mit Dir zusammen bei einem schönem , kalten Bier
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im Nov/Dez mal vor Ort in Katar klären
Gaustl , am besten mit Dir zusammen bei einem schönem , kalten Bier
Du weisst wie gerne ich Bier trinke, ich würde da arm werden
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im Nov/Dez mal vor Ort in Katar klären
Du weisst wie gerne ich Bier trinke, ich würde da arm werden
Also 2-3 Pils gebe ich Dir mal aus
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@schnudi, kann du bitte mal deine Signatur etwas verkleinern? Sind nach unten irgendwie sehr viele Leerzeichen drin. Danke
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- Wer sich als Soldat verpflichtet und dann hinterher Bedenken wegen der einen oder anderen Impfung hat, hat wohl bei der Berufswahl nicht intensiv genug über die Konsequenzen nachgedacht. Uns hat man in den ersten Tagen der Grundausbildung gar nicht lange gefragt, Spritze rein, zack, fertig.
Korrekt! War früher auch kein Probleme, da es sich um klassische erprobte "Totimpfstoffe" gehandelt hat. Es waren aber auch 2-3 Wehrpflichtige dabei, die die Impfung aus medizinischen Gründen verweigert haben. Leider weiß ich nicht mehr, wie das bei denen ausging.
Aber Tetanus, Pocken, Keuchhusten, Diphterie sollte ja generell kein Thema sein. Hier geht es aktuell um neue experimentelle Impfstoffe, die halt erst 1.5 Jahre auf dem Markt sind und eben auch schwere Nebenwirkungen haben können.
Wer auf den Totimpfstoff Valneva wartet, hat natürlich Pech, weil der erst im April kommt. Für vulnerable Gruppen , kann das tödlich enden, für einen Joshua Kimmich natürlich NICHT!
- Wer sich als Soldat verpflichtet und dann hinterher Bedenken wegen der einen oder anderen Impfung hat, hat wohl bei der Berufswahl nicht intensiv genug über die Konsequenzen nachgedacht. Uns hat man in den ersten Tagen der Grundausbildung gar nicht lange gefragt, Spritze rein, zack, fertig.
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Korrekt! war früher auch kein Probleme, das es sich um erprobte "Totimpfstoffe" gehandelt hat. Es waren aber auch 2-3 Wehrpflichtige dabei, die die Impfung aus medizinischen Gründen verweigert haben. Leider weiß ich nicht mehr, wie das bei denen ausging.
Aber Tetanus, Pocken, Keuchhusten, Diphterie sollte ja generell kein Thema sein. Hier geht es aktuell um neue experimentelle Impfstoffe, die halt erst 1.5 Jahre auf dem Markt sind und eben auch schwere Nebenwirkungen haben können.Wer auf den Totimpfstoff Valneva wartet, hat natürlich Pech, weil der erst im April kommt. Für vulnerable Gruppen , kann das tödlich enden, für einen Joshua Kimmich NICHT!
Ah, ein Experte, endlich werden wir erleuchtet
hammse dich bei Telegram vergrault? -
Ah, ein Experte, endlich werden wir erleuchtet
hammse dich bei Telegram vergrault?
Bollinger!! Kenn ich doch. Das ist nen sauteuren Champaninger!! Wirklich teuer. Aber saulecker!!
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Bollinger!! Kenn ich doch. Das ist nen sauteuren Champaninger!! Wirklich teuer. Aber saulecker!!
Aha! 007-Pez hat gesprochen
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