den tag gestern hätte ich mir sparen können, auf der rückreise noch einen crash auf der autobahn gehabt...
schuldfrage nicht eindeutig geklärt, obwohl ich mit 190-200 km/h drauf gerauscht bin! (nach vollbremsung noch schätzungsweise 150-160 druff gehabt.)
glücklicherweise keinen personenschaden...
![]()
Oha! Zum Glück kein Personenschaden, aber trotzdem sicher ärgerlich.
Wieso ist die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt? Für den Fall eines Rechtsstreits sind vor allem Fotos wichtig?
Fotos von der Unfallstelle/Fahrzeugen/Endstellungen gemacht?
ist mein firmenwagen. blechschaden wird soeben geprüft, ggf totalschaden. was mich wundert ist, das die zahlreichen airbags allesamt nicht ausgelöst hatten...
Bei einem Auffahrunfall kommen nur die beiden Frontairbags hinsichtlich einer Auslösung in Frage. Deine Kollisionsgeschwindikeit von 150-160 Km/h hat nur einen indirekten Einfluß auf die Auslösung. Die Differenzgeschwindigkeit ist entscheidend.