LOL
sollen sie halt einfach den Flugpreis erhöhen, das ist weniger lächerlich
Lastschrift umsonst? War das schon immer so?
LOL
sollen sie halt einfach den Flugpreis erhöhen, das ist weniger lächerlich
Lastschrift umsonst? War das schon immer so?
Also ich hab grad einen Flug bei denen gebucht. Irgendwie gibt es zwar zig Gebühren aber irgendwie die im Endeffekt nicht so teuer wie vorher. Da hat man ja pro Person eine Buchungsgebühr von ca. 10€ bezahlt wenn man mit Kreditkarte bezahlt hat.
ZAHLUNGSDETAILS
********25.74 EUR Flugpreis
*********0.00 EUR Steuern, Gebühren & Entgelte
********12.00 EUR Passagiergebühr: BADM
*********2.00 EUR Passagiergebühr: EU 261-Entgelt
*********6.00 EUR Passagiergebühr: Online check-In Gebühren
*********0.25 EUR Passagiergebühr: ETS
*********0.92 EUR Passagiergebühr: Kreditkartengebühr
********46.91 EUR GESAMTBETRAG
[FONT="]Man hätte es sich denken können ... nach 1 Jahr Buchungsgebühr Erlass schlagen sie auch hier zu ....
[/FONT]
[FONT="]
[/FONT]
[FONT="]Sehr geehrte/r Karteninhaber/in,[/FONT]
[FONT="]
[/FONT]
[FONT="]Vielen Dank, dass Sie sich für eine Ryanair Cash Passport Karte entschieden haben. Seit Einführung dieser Karte am 14. Februar 2012 in Deutschland nutzen viele unserer Karteninhaber die damit verbundenen Vorteile, wie z. B. der Erlass der Ryanair Verwaltungsgebühr bei einer Buchung auf http://email.accessprepaidww.com/In/28696119/0/…hX4GkmrxFPGg1h/.[/FONT]
[FONT="]Wir danken Ihnen für Ihre Treue.[/FONT]
[FONT="]Wie von Ryanair bereits mehrfach angekündigt, fällt Ryanair’s Verwaltungsgebühr seit dem 30. November 2012 bei allen neuen Buchungen auf http://email.accessprepaidww.com/In/28696120/0/…hX4GkmrxFPGg1h/ obligatorisch an. Ryanair’s Verwaltungsgebühr wird Ihnen erlassen, wenn Sie Ihre Buchung auf Ryanair.com/de bis 14. Februar 2013 mit einem Ryanair Cash Passport durchführen. Dieser Preisnachlass wird es ab 15. Februar 2013 auf Ryanair.com/de nicht mehr geben. Nähere Informationen zur Verwaltungsgebühr finden Sie unter http://email.accessprepaidww.com/In/28696121/0/…hX4GkmrxFPGg1h/.[/FONT]
[FONT="]Die Geschäftsbedingungen der Ryanair Cash Passport-Karte haben sich aber infolge der neuen Regelung bzg. der Anwendbarkeit der Ryanair Verwaltungsgebühr nicht geändert, so dass Sie weiterhin von allen sonstigen Vorteilen Ihrer Ryanair Cash Passport Karte profitieren können, unter anderem:[/FONT]
[FONT="]Vielen Dank, dass Sie sich für die Ryanair Cash Passport Karte entschieden haben.[/FONT]
Folgendes Problem: Mit drei Freunden wollte ich Ende März / Anfang April für eine Woche nach Bilbao fliegen. Nun kam letzte Woche folgende Mail:
"Ryanair bedauert, dass nach operativer Überprüfung die untenstehenden Flüge ab dem 27.03.2013 - 27.10.2013(inklusiv) eingestellt werden müssen. Bitte informieren Sie alle mit Ihnen reisenden Passagiere.
Aufgrund dieser Stornierungen haben Passagiere folgende Optionen:
Option 1
Volle Erstattung aller gezahlten Gelder. Sie können eine Rückerstattung durch Klicken auf den unten stehenden Link und dem Ausfüllen des Formulars erhalten.
//
Option 2
Kostenloser Umbuchung im Anschluss an alternative Ryanairflüge nahgelegener Abflugs- und Ankunftsflughäfen. "
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Bedeutet, dass mein Hinflug noch stattfindet, der Rückflug jedoch nicht. Hat jemand schon Erfahrungen gemacht? Welche Möglichkeiten bleiben mir bei der "kostenlosen Umbuchung"? Bevor ich da für 0,62 Cent/Minute beim Kundenservice anrufe, wollte ich mal hören, ob jemand schon Erfahrungen gemacht hat?
also ryanair wird dir da wohl wenig entgegenkommen, aber du hast das recht auf eine ersatzbeförderung mit einer anderen gesellschaft. nur in der praxis sieht es dann wohl so aus, dass man das selber buchen muss, nachdem ryanair nicht umgebucht hat, und dann den betrag gerichtlich einfordern muss
also ryanair wird dir da wohl wenig entgegenkommen, aber du hast das recht auf eine ersatzbeförderung mit einer anderen gesellschaft. nur in der praxis sieht es dann wohl so aus, dass man das selber buchen muss, nachdem ryanair nicht umgebucht hat, und dann den betrag gerichtlich einfordern muss
Das klingt ja nach einer Menge Spaß... Hast du vielleicht zufällig den Gesetzestext in dem steht, dass ich Anspruch auf eine andere Airline habe?
Das klingt ja nach einer Menge Spaß... Hast du vielleicht zufällig den Gesetzestext in dem steht, dass ich Anspruch auf eine andere Airline habe?
Du hast meiner Meinung nach keine solchen Rechte. Ryan Air hat dich mehr als 2 Wochen vor Antritt des Fluges über die Annulierung informiert und dann kannst du keine Ersatzbeförderung einfordern.
Soweit mein Stand. Bei kürzerem Abstand wäre das was anderes.
Du hast meiner Meinung nach keine solchen Rechte. Ryan Air hat dich mehr als 2 Wochen vor Antritt des Fluges über die Annulierung informiert und dann kannst du keine Ersatzbeförderung einfordern.
Soweit mein Stand. Bei kürzerem Abstand wäre das was anderes.
Ich habe das jetzt noch mal genauer gegoogelt und bin zur anderen Meinung gekommen, dass Ryan Air dich zwar befördern muss, wenn du keine Erstattung wünscht, du aber keine weiteren Ausgleichszahlungen bekommen würdest.
Aber bei Ryan Air wirst du das sicher einklagen müssen.
Das klingt ja nach einer Menge Spaß... Hast du vielleicht zufällig den Gesetzestext in dem steht, dass ich Anspruch auf eine andere Airline habe?
ihr habt ja einen beförderungsvertrag geschlossen, an dem sich beide parteien zu halten haben. du musst den flugpreis zahlen, die dich zur gebuchten zeit befördern. tun sie das nicht, müssen sie dir den entstandenen schaden ersetzten, sprich den flugpreis eines anderen
dass sie dich befördern müssen: §241 Abs. 1 BGB
wenn sie es nicht tun
§280 ff. BGB
ihr habt ja einen beförderungsvertrag geschlossen, an dem sich beide parteien zu halten haben. du musst den flugpreis zahlen, die dich zur gebuchten zeit befördern. tun sie das nicht, müssen sie dir den entstandenen schaden ersetzten, sprich den flugpreis eines anderen
dass sie dich befördern müssen: §241 Abs. 1 BGB
wenn sie es nicht tun
§280 ff. BGB
ein fall für : dr maxe
steht doch eigentlich alles in den Ryanair-AGB (§9.2 i.V.m. §10.2) bzw. in der EU-Flugverordnung, die Ryanair sogar selbst hostet: HINWEIS ZU IHREN RECHTEN BEI VERWEIGERUNG DES EINSTIEGS, VERSPÄTUNGEN ODER FLUGANNULLIERUNG
steht doch eigentlich alles in den Ryanair-AGB (§9.2 i.V.m. §10.2) bzw. in der EU-Flugverordnung, die Ryanair sogar selbst hostet: HINWEIS ZU IHREN RECHTEN BEI VERWEIGERUNG DES EINSTIEGS, VERSPÄTUNGEN ODER FLUGANNULLIERUNG
muschi ist echte tooor-jüngerin
Dort steht aber, dass dem Fluggast die angegebenen Rechte NICHT zustehen, wenn man zwei Wochen vor dem Abflugtermin informiert wurde.
Dort steht aber, dass dem Fluggast die angegebenen Rechte NICHT zustehen, wenn man zwei Wochen vor dem Abflugtermin informiert wurde.
Das ist ja dann letztendlich aber egal.
Sie können geltendes EU Recht nicht über ihre AGBs ausschließen. Die Klage würden sie mit hoher Sicherheit verlieren, aber man müsste halt erst mal bereit sein den Aufwand zu gehen.
herrlich, unseren flug ham se auch gerade verschoben.
Your new flight details are as follows:
GOING OUT
From London Stansted(STN) to Nuremberg(NUE)
So, 26.05.2013 Flight 8117 Depart STN at 0725 and arrive NUE at 1015
Da können wa uns wohl die zweite Nacht schenken!
Das ist ja dann letztendlich aber egal.
Sie können geltendes EU Recht nicht über ihre AGBs ausschließen. Die Klage würden sie mit hoher Sicherheit verlieren, aber man müsste halt erst mal bereit sein den Aufwand zu gehen.
Hmm, auf der Seite der Verbraucherzentrale NRW steht folgendes:
"Sonderregeln bei gestrichenen Flügen
Teilt die Gesellschaft mindestens zwei Wochen vorher mit, dass der gebuchte Flug annulliert wird, kommt sie finanziell ungeschoren davon."
--> http://www.vz-nrw.de/Flugreisen-Fin…richenen-Starts
Hmm, auf der Seite der Verbraucherzentrale NRW steht folgendes:
"Sonderregeln bei gestrichenen Flügen
Teilt die Gesellschaft mindestens zwei Wochen vorher mit, dass der gebuchte Flug annulliert wird, kommt sie finanziell ungeschoren davon."
Ja das stimmt ja auch. Du hast keine Ansprüche auf eine Ausgleichszahlung, aber du kannst dennoch eine Beförderung einfordern. Meines Verständnisses nach, wird das Wahlrecht zwischen Beförderungsalterntive oder Reisepreisersatz davon nämlich nicht betroffen.
Ryanair bietet mir eine Umbuchung des Rückfluges auf den Flug Santander - Hahn an. Die Kosten für den Transfer von Hahn können nicht übernommen werden.
Was soll ich tun? Annehmen und die Sache abhaken oder doch Kontakt zu nem Anwalt aufnehmen?
glaub, da hast du wenig Erfolg.
Würde die Umbuchung annehmen, wenn ich wirklich hin möchte und mich dann selbst um den Transfer kümmernl oder mir die Kosten erstatten lassen.
Habe auch erst kürzlich einen tollen Umbuchsvorschlag von Ryanair bekommen...:
http://www.tooor.de/forum/laenders…tml#post2822132
Ryanair bietet mir eine Umbuchung des Rückfluges auf den Flug Santander - Hahn an. Die Kosten für den Transfer von Hahn können nicht übernommen werden.
Was soll ich tun? Annehmen und die Sache abhaken oder doch Kontakt zu nem Anwalt aufnehmen?
glaub, da hast du wenig Erfolg.
Würde die Umbuchung annehmen, wenn ich wirklich hin möchte und mich dann selbst um den Transfer kümmernl oder mir die Kosten erstatten lassen.
Habe auch erst kürzlich einen tollen Umbuchsvorschlag von Ryanair bekommen...:
http://www.tooor.de/forum/laenders…tml#post2822132
lass den maxe sie verklagen
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