Absatz 6.1.1 1. (Ermittlung der Sitzkontingente der Länder nach Bevölkerungszahl) in den Informationen des Bundeswahlleiters zu den Ergebnissen der Bundestagswahl
https://www.bundeswahlleiter.de/dam/jcr/3f3d42…btw17_heft3.pdf
OK, klasse, was es alles gibt.
Ist ja aber letztlich nur eine Spezialregelung zur generellen Regel "Das Zweitstimmenergebnis bestimmt die Sitzverteilung".
Ändert ja nix daran, dass das Hauptproblem "Mehr Direktmandate als durch Zweitstimmenanteil festgelegt" ist - und dieses sich zunächst mal einfach durch Reduzierung der Wahlkreise lösen ließe.