Mal schauen, wie sie das Problem dieses Jahr umschiffen...
Allerheiligen, der 1. November, ist ein gesetzlicher Feiertag in Nordrhein-Westfalen. Das hat auch Konsequenzen für den Sport im Bundesland. Es gelten besondere Vorgaben.
"Stiller Feiertag" Allerheiligen kommt mit Besonderheiten
Allerheiligen ist unter den Feiertagen allerdings ein besonderer Fall, weil es sich um einen "stillen Feiertag" handelt. Am Vorabend wird vielerorts zwar noch Halloween groß gefeiert und Party gemacht, an Allerheiligen soll aber Ruhe einkehren.
Denn an diesem Feiertag wird der Verstorbenen gedacht. Für Sportveranstaltungen ergibt sich daraus laut NRW-Gesetz, dass "sportliche und ähnliche Veranstaltungen einschließlich Pferderennen und -leistungsschauen (...) und der Betrieb von Freizeitanlagen, soweit dort tänzerische oder artistische Darbietungen angeboten werden", verboten sind. Speziell an Allerheiligen und dem Totensonntag gilt das für die Zeit von 5 bis 18 Uhr.
So wie am 10. Spieltag der Saison 2014/2015, als der 1.11. zuletzt auf einen Samstag viel: die NRW-Teams spielen Freitag, Sonntag oder am Samstag halt Auswärts.