blödes Geschwafel, gibt keine Rechtsgrundlage weil kein offizielles Dokument wie ein Ausweis
Der Impfnachweis wurde aber wohl dem Gesundheitsamt vorgelegt und damit einer Behörde. und das ist strafbar.
"§ 279 Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse
Wer, um eine Behörde oder eine Versicherungsgesellschaft über seinen oder eines anderen Gesundheitszustand zu täuschen, von einem Zeugnis der in den §§ 277 und 278 bezeichneten Art Gebrauch macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."