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Erfahrungen - Wechsel - private Krankenversicherung

  • qpipsge
  • 3. August 2023 um 15:45
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    Jules Rimet
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    • 6. August 2023 um 20:28
    • #21
    Zitat von Jay

    Ich bin vor ca. 25 Jahren in die PKV gewechselt. Da war für mich klar: Ich werde nie Kinder haben.Die Realtität hat mich überholt und die Püppi kostet schon ordentlich extra Geld. Wenn Du verheiratet bist, wird das Kind zwingend auf den geschlüsselt, der mehr verdient. Somit Kind auch PKV.

    Zu dem Zeitpunkt des Wechsels habe ich mit der PKV ca. 150€ im Monat gespart, die ich dann konsequent in einen Fonds eingezahlt hab. Dieses Geld soll im Rentenalter zur kompensation der Krankenkassenkosten dienen. Halte das auf jeden Fall im Hinterkopf.

    Bin auch seit fast 30 Jahren PKV und Sohn war die ersten Jahre über Uschi versichert .Irgendwann musste ich dann den Junior übernehmen ,allerdings weiter in der gesetzlichen Krankenversicherung als "Freiwillig Versicherter ".
    Natürlich möglich , daß eine Versicherung über die Frau noch 1998 möglich war und später in der Konstellation nicht mehr.

    ----------------------------------------------------------------------------
    EM 2024 # 1,12,31,44 ,51
    WM 2022 # 7,8,11,14,16,19,21,24,26,28,31,35,63,64

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    Jules Rimet
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    • 6. August 2023 um 21:00
    • #22
    Zitat von Gazelle

    Ab dem 55. Lebensjahr gibt’s gar kein zurück mehr.

    Ich glaube , ein kleines Schlupfloch gibt es noch .

    Wenn ich nach dem 55. Lebensjahr keine Einkünfte mehr habe , kann ich bei der Ehefrau in der gestzlichen Versicherung familienversichert rein und nach 3 Monaten könnte ich eine Arbeit als Pflichtversicherter in selbiger gesetzlicher Krankenkasse aufnehmen , sofern ich unter der Bemessungsgrenze liege .

    So hatte es mir mal ein Außendienstler einer GKV erzählt.

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    Gazelle
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    • 6. August 2023 um 21:09
    • #23
    Zitat von Jules Rimet

    Ich glaube , ein kleines Schlupfloch gibt es noch .
    Wenn ich nach dem 55. Lebensjahr keine Einkünfte mehr habe , kann ich bei der Ehefrau in der gestzlichen Versicherung familienversichert rein und nach 3 Monaten könnte ich eine Arbeit als Pflichtversicherter in selbiger gesetzlicher Krankenkasse aufnehmen , sofern ich unter der Bemessungsgrenze liege .

    So hatte es mir mal ein Außendienstler einer GKV erzählt.

    da gibt es verschiedenen Geschichten und man weis nicht welche man glauben soll. Generell Wechsel vor dem 55. Lebensjahr schwierig, ab dem 55. Lebensjahr super schwierig.

    Morgen ist nicht heute!

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  • rob077
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    • 6. August 2023 um 21:25
    • #24
    Zitat von Gazelle

    da gibt es verschiedenen Geschichten und man weis nicht welche man glauben soll. Generell Wechsel vor dem 55. Lebensjahr schwierig, ab dem 55. Lebensjahr super schwierig.

    soll auch so sein würde ich sagen

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  • peksim
    Noch viel zu lernen du hast
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    • 7. August 2023 um 00:47
    • #25

    meinst jetzt frauen oder versicherung?

    zuhause ist es am schönsten

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  • popo
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    • 7. August 2023 um 09:29
    • #26
    Zitat von Gazelle

    Ein paar wichtige Aspekte zur PKV (falls noch nicht erwähnt):
    -Kinder kosten extra (bei mir aktuell 170€/K)
    -es gibt keine „Kinderkrankheitstage“, d.h. streng genommen: Kind krank = Eltern Urlaub
    -im Alter (Rentenbeginn) fällt der Arbeitgeber-Anteil weg (d.h. man zahlt dann ca. 1000€ pro Monat alleine)
    -hat der gesetzlich versicherte Partner keine Arbeit (war bei uns zum Beispiel bei Elternzeit ohne Elterngeld so), dann zahlt man den auch noch mit
    -aus der PKV kommt man nur sehr schwer wieder raus (man muss länger deutlich weniger verdienen). Ab dem 55. Lebensjahr gibt’s gar kein zurück mehr.
    - Beamte haben’s in der PKV gut, da gibt’s ja die Beihilfe (Beamte und „normale“ PKV-Mitglieder kann man nur schlecht vergleichen).
    -falls man sich für GKV + PKV-Zusatzversicherung entscheidet: die Zusatzversicherung gilt fast immer nur für den stationären Bereich
    :winke:

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    Kleine Ergänzung in Sachen Alter (Rentenbeginn)

    Der Arbeitgeberzuschuss fällt zwar weg, aber es gibt immerhin einen Zuschuss der DRV

    "Rentnerinnen und Rentner, die privat oder freiwillig krankenversichert sind, können von der gesetzlichen Rentenversicherung einen Beitragszuschuss erhalten. Dieser Zuschuss muss aber beantragt werden – zum Beispiel zusammen mit der Rente.

    Die Höhe für freiwillig Versicherte hängt von der individuellen Rentenhöhe, dem allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung und dem Zusatzbeitrag der eigenen Krankenkasse ab. Der allgemeine Beitragssatz beträgt derzeit 14,6 Prozent. Er wird für die Berechnung des Zuschusses um die Beitragssatzpunkte des Zusatzbeitrags der eigenen Krankenkasse erhöht. Das Ergebnis wird halbiert und ergibt so die Berechnungsgrundlage für den Zuschuss.

    Für privat versicherte Rentner wird der Zuschuss grundsätzlich wie bei freiwillig Versicherten berechnet. Als Zusatzbeitrag wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung zugrunde gelegt. Der Beitragszuschuss wird maximal in Höhe der Hälfte der Versicherungsprämie gezahlt.."

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    Mai 25: Breda

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  • Jay
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    • 7. August 2023 um 09:38
    • #27
    Zitat von popo

    Kleine Ergänzung in Sachen Alter (Rentenbeginn)
    Der Arbeitgeberzuschuss fällt zwar weg, aber es gibt immerhin einen Zuschuss der DRV

    "Rentnerinnen und Rentner, die privat oder freiwillig krankenversichert sind, können von der gesetzlichen Rentenversicherung einen Beitragszuschuss erhalten. Dieser Zuschuss muss aber beantragt werden – zum Beispiel zusammen mit der Rente.

    Die Höhe für freiwillig Versicherte hängt von der individuellen Rentenhöhe, dem allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung und dem Zusatzbeitrag der eigenen Krankenkasse ab. Der allgemeine Beitragssatz beträgt derzeit 14,6 Prozent. Er wird für die Berechnung des Zuschusses um die Beitragssatzpunkte des Zusatzbeitrags der eigenen Krankenkasse erhöht. Das Ergebnis wird halbiert und ergibt so die Berechnungsgrundlage für den Zuschuss.

    Für privat versicherte Rentner wird der Zuschuss grundsätzlich wie bei freiwillig Versicherten berechnet. Als Zusatzbeitrag wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung zugrunde gelegt. Der Beitragszuschuss wird maximal in Höhe der Hälfte der Versicherungsprämie gezahlt.."

    Kommt beim Renteneintritt nicht noch zusätzlich dazu, dass keine Lohnfortzahlung mehr versichert werden muss und die Prämie deshalb günstiger wird? Darüber hinaus meine ich mal gelesen zu haben, dass es einen Rentner-Tarif geben muss/soll, der maximal so teuer sein darf, wie die vergleichbare GKV.

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  • popo
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    • 7. August 2023 um 09:45
    • #28
    Zitat von Jay

    Kommt beim Renteneintritt nicht noch zusätzlich dazu, dass keine Lohnfortzahlung mehr versichert werden muss und die Prämie deshalb günstiger wird? Darüber hinaus meine ich mal gelesen zu haben, dass es einen Rentner-Tarif geben muss/soll, der maximal so teuer sein darf, wie die vergleichbare GKV.

    Ja, stimmt beides ... wobei ich persönlich es wenig erstrebenswert finde, gerade im Alter die Leistungen auf GKV-Niveau zurückzufahren. Normalerweise ist das ja leider eher der Zeitpunkt, wo man von den Vorteilen einer PKV krankheitsbedingt "profitieren" sollte.

    Next Stopps


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    • 7. August 2023 um 09:50
    • #29
    Zitat von popo

    Ja, stimmt beides ... wobei ich persönlich es wenig erstrebenswert finde, gerade im Alter die Leistungen auf GKV-Niveau zurückzufahren. Normalerweise ist das ja leider eher der Zeitpunkt, wo man von den Vorteilen einer PKV krankheitsbedingt "profitieren" sollte.

    Klar, war jetzt nur auf Prämie bezogen. Nicht auf Leistung.

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  • chris1
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    • 7. August 2023 um 11:17
    • #30
    Zitat von Gazelle

    da gibt es verschiedenen Geschichten und man weis nicht welche man glauben soll. Generell Wechsel vor dem 55. Lebensjahr schwierig, ab dem 55. Lebensjahr super schwierig.

    Zwei Bekannte haben es vor dem 55. Lebensjahr geschafft (als Arbeitnehmer): Stunden so weit reduzieren, dass man unter der Beitragsbemessungsgrenze verdient.

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  • popo
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    • 7. August 2023 um 11:36
    • #31
    Zitat von chris1

    Zwei Bekannte haben es vor dem 55. Lebensjahr geschafft (als Arbeitnehmer): Stunden so weit reduzieren, dass man unter der Beitragsbemessungsgrenze verdient.

    das funktioniert, sofern man sich nicht vorher bereits einmal hat "von der gkv befreien" lassen

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  • schraube
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    • 7. August 2023 um 15:31
    • #32
    Zitat von chris1

    Zwei Bekannte haben es vor dem 55. Lebensjahr geschafft (als Arbeitnehmer): Stunden so weit reduzieren, dass man unter der Beitragsbemessungsgrenze verdient.

    Hatte das damals auch mal erwogen aber nach einigen Überlegungen verworfen, vor allem auch weil ich schon lang versichert bin. Ab 60 fielen die Beiträge für die Alterungsrückstellungen weg, privat mitversichertes Kind wird bald selbst versichert sein, und mit Rentenbezug brauch ich den Baustein Krankentagegeld nicht mehr. das alles senkt den Tarif und von der DRV gibts Zuschuss, Da sollte dann noch was zum Leben und für nen gelegentlichen Stadionbesuch übrig sein...
    Von den besseren Leistungen der PKV mal ganz abgesehen

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    • 7. August 2023 um 16:26
    • #33

    ich bin ganz gut in der GKV plus private KZV aufgehoben :winke:

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  • Essen U-Haft
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    • 7. August 2023 um 16:30
    • #34

    hab gerade beantragt, meine Arbeitszeit auf 20% zu reduzieren von Dez 23 bis Jan 25.
    Vorteil 1: muss dann nur noch 7,6h pro Woche malochen
    Vorteil 2: Bin dann unter der Beitragsbemessungsgrenze und kann somit aus der PKV raus

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    Gazelle
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    • 7. August 2023 um 17:41
    • #35
    Zitat von Essen U-Haft

    hab gerade beantragt, meine Arbeitszeit auf 20% zu reduzieren von Dez 23 bis Jan 25.
    Vorteil 1: muss dann nur noch 7,6h pro Woche malochen
    Vorteil 2: Bin dann unter der Beitragsbemessungsgrenze und kann somit aus der PKV raus

    ich glaube mit einen Monat reduzieren ist möglich aber schwierig. Solltest dir da Hilfe holen (Verbraucherberatung?)

    Morgen ist nicht heute!

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  • chris1
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    • 7. August 2023 um 17:45
    • #36
    Zitat von Gazelle

    ich glaube mit einen Monat reduzieren ist möglich aber schwierig. Solltest dir da Hilfe holen (Verbraucherberatung?)

    ist länger als ein Monat: Dez 23 bis Jan 25

    Zitat von Essen U-Haft

    hab gerade beantragt, meine Arbeitszeit auf 20% zu reduzieren von Dez 23 bis Jan 25.
    Vorteil 1: muss dann nur noch 7,6h pro Woche malochen
    Vorteil 2: Bin dann unter der Beitragsbemessungsgrenze und kann somit aus der PKV raus

    Bitte um Erfahrungsbericht wie das geklappt hat

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  • Norton51
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    • 7. August 2023 um 17:50
    • #37
    Zitat von Gazelle

    ich glaube mit einen Monat reduzieren ist möglich aber schwierig. Solltest dir da Hilfe holen (Verbraucherberatung?)

    Sieht für mich wie ein Jahr reduzieren aus ;)

    Walk on, Walk on...

    Corner taken quickly... Origi!!! :klatsch:

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  • Essen U-Haft
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    • 7. August 2023 um 17:57
    • #38
    Zitat von Gazelle

    ich glaube mit einen Monat reduzieren ist möglich aber schwierig. Solltest dir da Hilfe holen (Verbraucherberatung?)

    Arbeite 14 Monate reduziert! Will das ganze Jahr 24 unter der Beitragsbemessungsgrenze sein. Muss nochmal klären, wie ich dann aus der PKV rauskomme. Wahrscheinlich mit Entgeltbescheinigung

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  • chris1
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    • 7. August 2023 um 18:24
    • #39
    Zitat von Essen U-Haft

    Arbeite 14 Monate reduziert! Will das ganze Jahr 24 unter der Beitragsbemessungsgrenze sein. Muss nochmal klären, wie ich dann aus der PKV rauskomme. Wahrscheinlich mit Entgeltbescheinigung

    Ein Bekannter welcher das so angegangen ist, hat bereits nach 3 Monaten die Meldung bekommen, dass er wieder pflichtversichert ist. Ich weiß aber nicht welche "Stelle"/"Behörde" das überwacht und die Meldung versendet.

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  • mokkatoni
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    • 7. August 2023 um 20:33
    • #40

    Hatte das Thema PKV vs. GKV auch für mich persönlich schonmal zu klären und alles was ich bisher hier gelesen habe, scheint mir korrekt.

    Da die damit verbundenen Aspekte jedoch zum Teil sehr vielschichtig, komplex und vor allem individuell sind, wäre meine Empfehlung an alle, bei denen eine grundsätzliche Entscheidung dazu ansteht, einen sog. Versicherungsberater, der auf Honorarbasis ohne jegliche Provisionsmotive für den möglichen Abschluss einer Versicherung agiert, zu mandatieren.
    Der kostet zwar ca. 200€ pro Stunde Beratungszeit, aber objektivere und qualitativ hochwertigere Beratung kann man meines Erachtens nirgends erhalten. Ein solcher Berater hat bei mir auch nochmal Aspekte auf den Tisch gebracht, an die ich nie gedacht hätte.

    https://www.bvvb.de

    Wenn da jemand Interesse hat, kann ich die Kontaktdaten des Beraters, den ich mal mandatiert hatte, gerne per PN weitergeben.

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