es existiert wohl ein Gutachten der Bundestagsjuristen, indem klargestellt wird, dass auch der ÖPNV von der Ausgangssperre erfasst wird. Also es besteht nicht die Möglichkeit durch Landkreise mit einer Inzidenz größer als 100 zu reisen. Kubicki meint dazu beispielsweise, dass die Bahn ja dann an Bahnhöfen halten müsse, bevor sie einen Landkreis mit einer solchen Inzidenz durchquere und die Fahrgäste aussteigen lassen muss. Ebenfalls wäre es nicht mehr möglich Nacht Flüge ab Frankfurt oder anderen Flughäfen zu erreichen.
Danke!
das ist natürlich