Das entspricht irgendwie so gar nicht meinem persoenlichen Rechtsverstaendnis.Vermutlich wird das Urteil weiter zur Spaltung der Gesellschaft beitragen und auch ich frage mich ersthaft, ob die Unabhaengigkeit der Justiz weiter gewaehrleistet ist.
Vielleicht ist es doch nicht so ganz ideal, wenn man aus dem Bundestag ins BVerfG wechselt. Das ist etwa so, als wenn der Vorstandsvorsitzende in den Aufsichtsrat wechselt
(ich weiß, auch das ist üblich, aber nicht gut)